Den eigenen Status auf dem Stellenmarkt zu erhöhen ist für Arbeitnehmer nach wie vor relevant. Weiterbildung hat stets aber auch mit Herausforderung zu tun. Zeitliche Ressourcen sind aufzuwenden. Eine passende Stelle, die adäquate Kurse anbietet, möchte gefunden werden.
Um die Bildung der eigenen Person voranzutreiben, gibt es in vielen Bundesländern den sogenannten Bildungsurlaub. Was dahinter steckt, was es zu beachten gilt und wie Sie diesen beantragen können, erfahren Sie im heutigen Artikel.
- Was ist Bildungsurlaub?
- Wer besitzt einen Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Welche Weiterbildungen sind für den Bildungsurlaub zugelassen?
- Wie kann Bildungsurlaub beantragt werden?
- Hat der Bildungsurlaub Auswirkungen auf das Gehalt?
- Wie lange können diese Kurse dauern und wo können sie absolviert werden?
- Welche Stelle ist für den Bildungsurlaub verantwortlich?
- Wie viele Urlaubstage pro Jahr erhalten Sie mit dem Bildungsurlaub?
- Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Bildungsurlaub zu genehmigen?
- Kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?
Was ist Bildungsurlaub?
Beim Bildungsurlaub erhalten Arbeitnehmer bezahlten Urlaub für ihre Weiterbildung. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Die Bezeichnung kann dabei in einigen Bundesländern variieren. So ist teilweise die Rede von Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In diesen Ländern existiert das Bundesurlaubsgesetz, welches maßgeblich für diesen Anspruch verantwortlich ist.
Für Ihren Bildungsurlaub müssen Sie also nicht auf Ihren Erholungsurlaub verzichten. Es erfolgt keine Kürzung. Er wird zusätzlich gewährt. Dabei muss die Weiterbildung nicht unmittelbar mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verknüpft sein.
In welchen Ländern gibt es keinen Bildungsurlaub?
In den Bundesländern Bayern und Sachsen ist das Bildungsurlaubsgesetz nicht verankert. Hier besteht somit auch kein Anspruch auf Bildungsurlaub.
Wer besitzt einen Anspruch auf Bildungsurlaub?
Arbeitnehmer aus 14 von 16 Bundesländern sind in der Lage Bildungsurlaub zu beantragen:
- Bildungsurlaub Baden-Württemberg
- Bildungsurlaub Berlin
- Bildungsurlaub Brandenburg
- Bildungsurlaub Bremen
- Bildungsurlaub Hamburg
- Bildungsurlaub Hessen
- Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern
- Bildungsurlaub Niedersachsen
- Bildungsurlaub Nordrhein Westfalen
- Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz
- Bildungsurlaub Saarland
- Bildungsurlaub Sachsen
- Bildungsurlaub Schleswig-Holstein
- Bildungsurlaub Thüringen
Ob die Bezeichnung Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Bildungszeit gilt, ist dabei irrelevant. Es handelt sich bei allen drei Wortvariationen um dasselbe Ergebnis.
Welche Weiterbildungen sind für den Bildungsurlaub zugelassen?
Per se besteht ein weites Spektrum unterschiedlicher Weiterbildungsangebote. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei in seiner Entscheidung, welche Maßnahme er besuchen möchte. Dennoch gilt, dass der jeweilige Kurs im jeweiligen Bundesland anerkannt ist.
Sind in manchen Bundesländern sogar Kurse für Yoga zertifiziert, kann das andernorts variieren. Nur selten kommt es zu Härtefall-Entscheidungen, bei welchen sogar Gerichte entscheiden müssen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer tatsächlich freistellen muss. Auf der Seite von Bildungsurlaub haben Sie die Möglichkeit, eine klare Übersicht über Seminare und Kurse einzusehen.
In Baden-Württemberg und NRW sind dabei nicht die einzelnen Kurse zugelassen. Hier muss der Veranstalter anerkannt sein.
Wer bezahlt die Kurse?
Die Kosten für die Weiterbildung trägt der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber wendet dafür die Bezahlung der Freistellung auf.
Wie kann Bildungsurlaub beantragt werden?
Befolgen Sie folgende Vorgänge um Ihren Bildungsurlaub zu beantragen:
- Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub
- Finden Sie eine Weiterbildung
- Nehmen Sie eine Prüfung vor und recherchieren Sie, ob die Maßnahme in Ihrem Bundesland zugelassen ist (Bildungsdatenbank)
- Sprechen Sie mit dem Ansprechpartner Ihres Unternehmens und äußern Sie den Wunsch
- Wurde die Zusage erteilt? Melden Sie sich für die Weiterbildungsmaßnahme an
- Nutzen Sie die Unterlagen vom Veranstalter um den offiziellen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber zu stellen
- Versenden Sie den Antrag an die Personalabteilung bzw. die zuständige Person in Ihrem Unternehmen
Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag zeitnah und fristgerecht einreichen. Je nach Landesrecht variiert die Frist. In Bremen und Niedersachsen gilt eine Frist von spätestens 4 bis 8 Wochen vor Beginn des Seminars. In den übrigen Bundesländern sind es 6 Wochen vor Maßnahmenstart.
Hat der Bildungsurlaub Auswirkungen auf das Gehalt?
Während des Bildungsurlaubs wird das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin bezahlt. Mögliche Unterbringungen oder Versorgungskosten sind allerdings vom Bildungsnehmer selbst zu tragen.
Wie lange können diese Kurse dauern und wo können sie absolviert werden?
Die Dauer der Seminare kann variieren und hängt vom jeweiligen Kurs oder dem Programm ab. Sie können von verschiedenen Veranstaltern wie Volkshochschulen, Weiterbildungszentren oder spezialisierten Schulen angeboten werden.
Sie möchten sich über weitere geförderte Bildungsmöglichkeiten informieren? Hier haben Sie die Möglichkeit dazu!
Welche Stelle ist für den Bildungsurlaub verantwortlich?
Die zuständige Stelle beziehungsweise Behörde unterscheidet sich vom jeweiligen Bundesland:
Bundesland | Genehmigungsstelle | Kontaktinformationen |
Baden-Württemberg | Regierungspräsidium Karlsruhe | Referat 12 |
Berlin | Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales | Oranienstr. 106 |
Brandenburg | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg | Abt. 2, Ref. 26 |
Bremen | Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft | Referat 23 |
Hamburg | Hamburger Institut für Berufliche Bildung | Referat Bildungsurlaub – HI 43 |
Hessen | Hessisches Ministerium für Soziales und Integration | Sonnenberger Straße 2/2a, Referat III7 |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern | Abteilung 2, Dezernat 202, Friedrich-Engels-Straße 47 |
Niedersachsen | Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung | Bödekerstr. 18 |
Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierung Detmold | Dezernat 48, Leopoldstraße 13 |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz | Rheinallee 97-101 |
Saarland | Ministerium für Bildung, Referat E4 bzw. Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Referat F/6 | Trierer Str. 33 bzw. Franz-Josef-Röder-Straße 17 |
Sachsen-Anhalt | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt | Referat Bildung, BAföG, Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG |
Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein | Bereich Arbeitsmarktförderung, Fleethörn 29 – 31 |
Thüringen | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport | Werner-Seelenbinder-Straße 7 |
Fortbildungsmaßnahmen mit dem Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub stellt eine spannende Möglichkeit dar, bei der Weiterzahlung durch den Arbeitgeber eine Weiterbildung zu forcieren. 14 von 16 Bundesländern liegt eine Gesetzesgrundlage vor, die die Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer ermöglicht. Aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen der Länder gilt es stets darauf zu achten, ob Veranstalter oder Kurse zugelassen sind.
Wie viele Urlaubstage pro Jahr erhalten Sie mit dem Bildungsurlaub?
Pro Jahr können Sie 5 Extra-Urlaubstage für Ihre Weiterbildung beantragen. In einigen Bundesländern sind es 10 Tage in 2 Jahren. Eine Ausnahme bildet das Saarland, hier sind es 6 Tage pro Jahr.
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Bildungsurlaub zu genehmigen?
Ist ein entsprechendes Bildungsurlaubsgesetz, wie das thüringische Bildungsfreistellungsgesetz im jeweiligen Bundesland hinterlegt, gilt der Grundsatz der verpflichtenden Freistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.
Kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?
In manchen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass der Antrag abgelehnt wird. Dies können sein:
- Kein fristgerechter Antrag wurde gestellt
- Nicht verlegbare Projektfertigstellungen haben Vorrang
- Die Formkorrektheit des Antrags war nicht vorhanden
- Die jeweilige Weiterbildungsveranstaltung ist für Ihre Arbeitsstelle vollends irrelevant
- Aus betrieblichen oder sozialen Gründen besitzen andere Arbeitnehmer Vorrang auf die Urlaubserteilung
Es gilt stets, dass der Antrag in schriftlicher Form abgelehnt werden muss. Die Gründe müssen dabei nachvollziehbar und auch belegt werden.