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Wie Sie den elektronischen Aufenthaltstitel richtig nutzen

Von Iris Risch • Veröffentlicht am 2. Juni 2025 • Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ist eine moderne Alternative zum herkömmlichen Aufenthaltstitel-Aufkleber und dient als sicheres Identitätsdokument für Drittstaatsangehörige in Deutschland. Er enthält biometrische Daten und ermöglicht die Nutzung digitaler Behördendienste. Doch wer kann ihn beantragen, welche Vorteile bietet er und was sollte man bei der Nutzung beachten? Dies und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

Der elektronische Aufenthaltstitel erleichtert Behördengänge und ermöglicht digitale Funktionen.
Der elektronische Aufenthaltstitel erleichtert Behördengänge und ermöglicht digitale Funktionen.

Der elektronische Aufenthaltstitel und seine enthaltenen Informationen

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist ein elektronisches Dokument, welches den Aufenthaltstitel-Aufkleber in Pässen und Reisepässen ersetzt. Es ist also ein separates Dokument. Dieses wurde am 1. September 2011 in Deutschland eingeführt und steht Drittstaatsangehörigen seitdem in Form einer Scheckkarte zur Verfügung. Das Dokument ist in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht und stets mit biometrischen Merkmalen ausgestellt.

Die Funktion ist durch einen Chip in der Karte gesichert. Darauf sind neben biometrischen Merkmalen, also dem Foto und Fingerabdrücken, persönliche Daten, sowie Aufenthaltsgenehmigung und Beschäftigungsbeschränkung gespeichert. Durch die biometrischen Daten werden Fälschungen und Missbrauch verhindert.

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Wichtig zu wissen ist, dass der elektronische Aufenthaltstitel nur in Kombination mit einem aktuellen Personalausweis gültig ist.

👉 Diese Daten sind auf dem e-Aufenthaltstitel gespeichert

Wie bei einem Pass werden auch hier bestimmte persönliche Daten gesichert. Dazu zählen Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit, die Seriennummer, das Ausstellungsland und das Gültigkeitsdatum.

Wofür wird ein elektronischer Aufenthaltstitel verwendet?

Der e-Aufenthaltstitel verkürzt Wege und spart Ihnen viel Zeit bei der Verifikation Ihrer Daten in unterschiedlichen Kontexten. Zum einen können Sie umfassend Online-Dienste geschützt nutzen. Außerdem haben Behörden und Online-Shops durch die Online-Ausweisfunktion einen einfachen und schnellen Zugang zu einer höheren Zahl potenzieller Auftraggeber und Kunden. Darüber hinaus können Sie sich auch bei Informations- und Verkaufsautomaten ausweisen.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist vergleichbar mit einem normalen Personalausweis. Inhabern stehen zu den standardmäßigen Funktionen weitere Möglichkeiten zur Verfügung. So können damit allerlei Online-Dienste, Online-Behörden und Shops genutzt werden. Außerdem kann man sich damit bei Internetportalen anmelden und zum Beispiel das Alter nachweisen. So können Sie sich Online-Formulare automatisch ausfüllen lassen, Ihren Wohnort verifizieren lassen, Online-Registrierungen durchführen und vieles mehr.

Dabei sollte man wissen, dass nur Dienstleister mit staatlicher Erlaubnis die Daten auf der Karte ablesen dürfen. Ihre Daten sind also immer geschützt für Identitätsdiebstahl. Zudem können Sie mit der Eingabe den persönlichen Pin immer selbst bestimmen, ob und wenn ja, welche Daten Sie preisgeben möchten. Auch eine sichere Unterschrift-Funktion ist in dem Dokument enthalten. So kann man mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) digitale Dokumente rechtskräftig unterschreiben. Diese Funktion kann man mit dem zugehörigen Zertifikat freischalten.

So können Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen

Alle Drittstaatsangehörige, die noch keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, können einen elektronischen Aufenthaltstitel bekommen. Auch wer eine Aufenthaltserlaubnis verlängern will oder einen neuen Aufenthaltstitel benötigt, kann diesen bekommen. Und wer schon einen Aufkleber als Aufenthaltstitel hat, behält diesen bis zum Ablauf der Gültigkeit und kann dann das elektronische Dokument erwerben.

Sie können einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn Sie sich für einen bestimmten Zweck befristet in Deutschland aufhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie für folgende Zwecke beantragen:

  • Wenn Sie eine Ausbildung ausüben möchten.
  • Wenn Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten.
  • Wenn Sie sich aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland aufhalten.
  • Wenn Sie sich aus familiären Gründen in Deutschland befinden.

Es gibt für jeden Zweck bestimmte grundlegende Voraussetzungen und Regeln, die gesondert zu beachten sind.

Voraussetzungen und Unterlagen für den Antrag

Welche konkreten Unterlagen Sie benötigen, kann variieren, abhängig vom Bundesland, in dem Sie den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu auf der Homepage oder der Ausländerbehörde Ihres Bundeslandes.

Im Allgemeinen benötigen Sie folgende Unterlagen für den Antrag auf eines e-Aufenthaltstitels: 

👉 Wo kann man einen e-Aufenthaltstitel beantragen?

Den Antrag auf einen e-Aufenthaltstitel reichen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein. Dazu füllen Sie ein Formular zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus. Dieses finden Sie in der Regel online auf den Seiten Ihrer Stadt. Bitte beachten Sie hierbei, dass es spezifische Anforderungen gibt, die Sie erfüllen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis und eine eAT zu erhalten. Für alle Fragen diesbezüglich wenden Sie sich an das BAMF in dem Bundesland, in dem Sie sich aufhalten. Die jeweilige Ausländerbehörde entscheidet nach der geltenden Rechtslage über Ihren Antrag.

Kosten und Gültigkeit

Auch die Kosten und Gültigkeit unterscheiden sich je nachdem, welchen Aufenthaltstitel Sie erhalten und in welchem Bundesland Sie den Antrag stellen. Ein ungefährer Maßstab der Kosten beträgt zwischen 10 und 50 Euro.

Die Bearbeitung, sowie die letztendliche Ausstellung kann lange dauern. Daher sollte man sich frühzeitig um den Antrag kümmern. Die Bearbeitungszeit liegt bei circa sechs bis acht Wochen, kann aber stark variieren.

Wenn ein alter Aufenthaltstitel abläuft, sollte man vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit den Antrag erneut stellen. Dies erfolgt ebenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde. Der eAT wird nach circa vier bis sechs Wochen an die Ausländerbehörde, die den Antrag gestellt hat, zugesandt. Zur Abholung muss man erneut persönlich vorstellig werden.

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Online-Freischaltoption: Mit dem e-Aufenthaltstitel erhalten Sie einen Brief, in dem Sie Informationen und Zugang zum Freischalten des eAT finden. Sie schalten dieses dann online mit Hilfe der Anweisungen des Briefes frei.

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Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren haben: Damit Ihre Daten nicht missbraucht werden, sollten Sie umgehend Ihre Karte über die telefonische Sperrhotline sperren lassen. Dazu wählen Sie auf Ihrem Telefon folgende Nummer: 116 116
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Sie können sich bei weiteren Fragen an das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge wenden:

Telefon: +49 911 943-0 (Mo-Fr, 09:00-11:00 Uhr)

E-Mail: [email protected]

Ansonsten können Sie auch dieses Kontaktformular benutzen.

Elektronischer Aufenthaltstitel auf einen Blick

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Aufenthaltsregelungen in Deutschland. Er ersetzt den bisherigen Aufenthaltstitel-Aufkleber und bietet durch biometrische Merkmale sowie digitale Funktionen mehr Sicherheit und Komfort. Mit der Möglichkeit, sich online auszuweisen und verschiedene Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, bringt der eAT zahlreiche Vorteile. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange ist ein elektronischer Aufenthaltstitel gültig?

Wenn ein Aufenthaltstitel unbefristet ist, ist das elektronische Dokument 10 Jahre lang gültig. Auch wenn das Aufenthaltsrecht unbefristet ist, muss man also nach 10 Jahren erneut ein elektronisches Dokument erwerben.

Kann ich den elektronischen Aufenthaltstitel auch online nutzen?

Ja, er ermöglicht die Nutzung von Online-Diensten mit der eID-Funktion.

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Iris Risch
Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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