Sie oder Ihr Partner möchten im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen? In vielen Fällen wird dann ein Sprachnachweis gefordert, damit ein Heiratsvisum erteilt werden kann. Was es genau damit auf sich hat, auf welchem Niveau Sprachkenntnisse nötig sind und wie der Ablauf ist, erfahren Sie hier.

Der Sprachnachweis und seine Nutzen
Wer mit oder nach dem Ehepartner nach Deutschland umzieht und einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen will, sollte natürlich von Anfang an fähig sein, sich ein eigenes Leben aufzubauen. Zumindest einige Basics in der Verständigung sind daher sehr wichtig. Voraussetzung für den Ehegattennachzug ist bezüglich Aufenthaltsrecht daher unter anderem ein Sprachnachweis.
Es gibt drei Fälle, in denen Deutschkenntnisse in Zusammenhang mit einer Eheschließung relevant werden:
- Ein Ehepartner lebt bereits in Deutschland und der/die andere möchte zu ihm/ihr ziehen.
- Beide Ehepartner befinden sich momentan im Ausland und möchten gemeinsam nach Deutschland umziehen.
- Ein Ehepartner will zum anderen nach Deutschland kommen, hier heiraten und im Anschluss auch hier leben.
Es gibt hierzu jedoch einige Ausnahmen. Beispielsweise:
- EU-Bürger.
- Ehepartner von Menschen mit bestimmten Nationalitäten wie Japan oder Kanada.
- Wenn Ihre minderjährigen Kinder im Land sind.
- Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Sprachnachweis absolvieren können.
Mit den Grundkenntnissen oder sogenannten einfachen Deutschkenntnissen meinen die Behörden die Kompetenzstufe A1. Was sich dahinter verbirgt, kann beim europäischen Referenzrahmen für Sprachen eingesehen werden.
Zusammengefasst geht es darum, vor allem Alltagsbegriffe zu verstehen und einfache Sätze verwenden zu können. Das kann beim Einkaufen sein, wenn man auf der Straße jemanden nach dem Weg fragen will oder Ähnliches. Auch etwas zu Ihrer Person sollten Sie bereits erzählen können, beispielsweise zum Wohnort oder Ihren Hobbys. Ebenso leichte schriftliche Aufgaben wie das Ausfüllen von Formularen.
Voraussetzungen für den Sprachnachweis
Der Sprachnachweis muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Das heißt, er muss die Standards eines ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters einhalten. Derzeit ist ein Sprachnachweis, der auch anerkannt wird, nur bei folgenden Stellen möglich:
- Goethe-Institut e.V. („Start Deutsch 1“)
- Telc GmbH – The European Language Certificate, eine Tochtergesellschaft des Deutschen Volkshochschulverbands (ebenfalls „Start Deutsch 1“)
- das Österreichische Sprachdiplom („ÖSD Zertifikat A1“)
- TestDaF-Institut e.V. – Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum („TestDaF“, der allerdings erst ab Level B2 dort möglich ist)
- ECL Prüfungszentren, unter anderem beim AFU – Privates Bildungsinstitut GmbH (in der Regel sind Prüfungen hier erst ab Level A2 möglich)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
Einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse erlangen: So gehen Sie vor
👉 Fristen beachten
Ihr Sprachnachweis darf bei der Beantragung nicht älter als ein Jahr sein. Das Level A1 muss allerdings schon abgeschlossen sein, wenn Sie den Antrag starten. Planen Sie den Zeitpunkt Ihrer Prüfung also sorgfältig.
👉 ggf. Sprachkurs belegen
In den meisten Fällen absolvieren Sie zunächst einen Kurs beim gewählten Institut und dann direkt vor Ort auch die Prüfung für das Level A1.
👉 Prüfung absolvieren
Sie müssen vorab keinen Kurs belegen. Haben Sie bereits anderweitig genug Kenntnisse gesammelt, können Sie die Prüfung auch direkt absolvieren.
Es gibt eine Ausnahme für Personen, die ein wesentlich besseres Sprachniveau als A1 aufweisen: Sie können zum persönlichen Termin für das Visum gehen. Sind Ihre Kenntnisse deutlich erkennbar höher, ist kein Nachweis notwendig.
Der Test besteht aus 4 Teilen, in denen Sie jeweils Fragen beantworten:
- Lesen von kurzen Texten
- Hören von Alltagsgesprächen
- Schreiben (Formulare, kurze Texte)
- Sprechen mit anderen Prüfungsteilnehmern
Gesammelte Informationen finden Sie beim Goethe Institut.
Sie können sich einerseits an eines der Institute wenden, die Sprachkurse sowie Prüfungen anbieten. Bevor Sie jedoch viel Geld und Zeit investieren, holen Sie Informationen von Ihrer Visumsstelle ein. So stellen Sie sicher, dass Sie auch wirklich den richtigen Sprachnachweis aufweisen.
Der Sprachnachweis für das Ehegattenvisum
Wenn Sie, Ihr Ehepartner oder auch Sie beide nach Deutschland kommen wollen, um hier langfristig zu leben, müssen Sie ein spezielles Heiratsvisum beantragen. Dafür müssen Sie in vielen Fällen einen Nachweis darüber vorlegen, dass Sie mindestens auf Level A1 Deutsch sprechen und verstehen können. Einen Kurs sowie die passende Prüfung können Sie nur bei bestimmten Instituten ablegen. Informieren Sie sich also genau, ob das Zertifikat des Anbieters am Ende auch wirklich den Standards entspricht und bei der Visumsstelle anerkannt wird. Es gibt aber auch viele Ausnahmefälle, in denen kein Sprachnachweis nötig ist. Machen Sie sich auch darüber vorab einen Überblick.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Kostet die Prüfung und die Sprachkurse?
Die Prüfung allein kostet je nach Anbieter rund 135 Euro, die vorangehenden Kurse können allerdings deutlich teurer sein. Man empfiehlt ca. 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, um die A1 Prüfung erfolgreich absolvieren zu können.
Kann ich die Prüfung auch ohne Sprachkurs ablegen?
Ja, Sie können die Prüfung auch direkt ablegen, wenn Sie bereits über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. In diesem Fall müssen Sie nicht zwangsläufig einen Sprachkurs absolvieren, sondern können die Prüfung direkt bei einem anerkannten Prüfungsanbieter ablegen.
Wie lange ist der Sprachnachweis gültig?
Der Sprachnachweis muss bei der Beantragung des Visums nicht älter als ein Jahr sein. Stellen Sie sicher, dass Sie die Prüfung rechtzeitig ablegen, um die Fristen für die Visumsbeantragung einzuhalten.