Das Wohle des Kindes sollte grundsätzlich an erster Stelle stehen. Gerade nach einer Scheidung oder Trennung ist das gemeinsame Sorgerecht häufig nicht mehr zielführend. In der heutigen Erläuterung informieren wir Sie, wie Sie das alleinige Sorgerecht beantragen können und wie Sie dabei am besten vorgehen.

Was ist alleiniges Sorgerecht?
Das alleinige Sorgerecht bedeutet, dass ein Elternteil alle Rechte und Pflichten in Bezug auf die Erziehung und das Wohlergehen eines Kindes übernimmt. Der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat, entscheidet alleine über wichtige Angelegenheiten im Leben des Kindes, wie beispielsweise:
- Schulwahl
- medizinische Versorgung
- religiöse Erziehung
- Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo das Kind lebt)
Im Gegensatz zum alleinigen Sorgerecht bedeutet das gemeinsame Sorgerecht, dass beide Elternteile gleichberechtigt Entscheidungen treffen und Verantwortung für das Kind tragen, auch wenn das Kind hauptsächlich bei einem der beiden lebt. Bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung gilt es also stets, sich abzustimmen und einen Konsens zu finden.
Weiter muss der allein Vertretungsberechtigte das Gegenüber nicht über die Maßnahmen und Schritte, die er im Bezug auf das Kind unternimmt, informieren. Bei wichtigen Entscheidungen, jedoch schon.
Wann wird alleiniges Sorgerecht gewährt?
Alleiniges Sorgerecht wird in der Regel lediglich dann gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich wird das Gericht immer prüfen, ob die Entscheidung im besten Interesse des Kindes ist. Einige der häufigsten Gründe für alleiniges Sorgerecht:
- Gewalt oder Missbrauch: Wenn ein Elternteil dem Kind oder dem anderen Elternteil Schaden zufügt, kann das Gericht entscheiden, dass das Kind bei dem anderen Elternteil verbleiben soll.
- Vernachlässigung: Wenn ein Elternteil das Kind nicht ausreichend versorgt oder sich nicht um das Wohlergehen des Kindes kümmert, kann das Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen werden.
- Unfähigkeit zur gemeinsamen Erziehung: Wenn die Eltern stark zerstritten sind und eine Konsensfindung auf gemeinsamer Ebene nicht mehr möglich ist.
- Fehlender Kontakt zum anderen Elternteil: Wenn ein Elternteil keinen Kontakt zu seinem Kind hat oder diesen nicht aufrechterhalten kann/will, kann auch in diesem Fall das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Wie können Sie das alleinige Sorgerecht erhalten?
Für den Erhalt des alleinigen Sorgerechts ist grundsätzlich ein förmlicher juristischer Ablauf notwendig. Der Gang vor das Familiengericht ist zumeist unumgänglich.
Sollten auch Sie gezwungen sein, das alleiniges Sorgerecht beantragen zu müssen, nutzen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Antragstellung beim Familiengericht: Antrag auf alleiniges Sorgerecht beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.
- Begründung des Antrags: Legen Sie dar, warum das alleinige Sorgerecht im besten Interesse des Kindes ist. Verfügen Sie über Nachweise (z. B. Beweise für Missbrauch, Vernachlässigung oder fehlenden Kontakt zum anderen Elternteil) fügen Sie diese hinzu.
- Gerichtsverfahren: Das Gericht prüft den Antrag und kann gegebenenfalls eine Anhörung ansetzen, bei der beide Elternteile ihre Standpunkte darlegen können. Das Gericht kann auch das Jugendamt oder einen Gutachter einbeziehen, um das Wohl des Kindes zu bewerten.
- Entscheidung des Gerichts: Nach der Prüfung aller Beweise und der Anhörung der Eltern entscheidet das Gericht, ob das alleinige Sorgerecht vergeben wird. Diese Entscheidung basiert stets auf dem Wohl des Kindes.
Folgende vier Aspekte gehören in jede Antragstellung:
- Ihre persönlichen Daten sowie die Ihres Kindes
- Antragsformulierung
- Begründung, weshalb das alleinige Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht
- Beweise bzw. gegebenenfalls auch Zeugenaussagen.
Wie verläuft der Gerichtsprozess zum alleinigen Sorgerecht?
Die meisten Prozesse verlaufen in einem 7-Schritte Verfahren:
- Zustellung des Antrags: Der andere Elternteil erhält eine Kopie des Antrags und wird aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.
- Anhörung des Jugendamts: Das Jugendamt wird um eine Stellungnahme gebeten und kann Hausbesuche durchführen sowie Gespräche mit den Eltern und dem Kind führen.
- Bestellung eines Verfahrensbeistands: In vielen Fällen wird vom Gericht ein Verfahrensbeistand (auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet) bestellt, um die Interessen des Kindes zu vertreten.
- Anhörung der Eltern: Das Gericht lädt beide Elternteile zu einer Anhörung ein, bei der sie ihre Sichtweise darlegen können.
- Anhörung des Kindes: Abhängig vom Alter und der Reife des Kindes wird auch dieses angehört, um seinen Willen in die Entscheidung einzubeziehen.
- Einholung von Sachverständigengutachten: In besonders komplexen Fällen kann das Gericht ein psychologisches Gutachten anfordern.
- Gerichtliche Entscheidung: Nach Berücksichtigung aller relevanten Aspekte fällt das Gericht eine Entscheidung über das Sorgerecht.
Mit dem alleinigen Sorgerecht für das Wohl des Kindes sorgen
Dass einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, ist in einigen Fällen unumgänglich. Zumeist ist ein juristischer Prozess vor dem Familiengericht notwendig. Sammeln Sie dafür Beweise wie Fotos, Atteste oder Zeugenaussagen, um vor Gericht bessere Chancen zu haben.
FAQ´s
Ich habe alleiniges Sorgerecht, welche Rechte hat der Vater?
Sofern das Kindeswohl deswegen nicht gefährdet ist, behält das andere Elternteil das Recht auf Kontakt bzw. ein Besuchsrecht zum Kind. Eine Einverständniserklärung für alltägliche Entscheidungen benötigen Sie nicht.
Welches Sorgerecht gilt bei verheirateten Paaren?
Per Geburt des Kindes wird den verheirateten Elternteilen automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen.
Was passiert bei Scheidung?
Besitzen beide das gemeinsame Sorgerecht, bleibt das auch nach der Scheidung so erhalten.
Was passiert bei Tod?
Besitzen zuvor beide das gemeinsame Sorgerecht, geht dieses auf den lebenden Part über. Sterben beide oder hatte der Verstorbene zuvor das alleinige Sorgerecht, müssen Jugendamt bzw. Familiengericht entscheiden.