Energie sparen, Kosten senken und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun. All das ermöglicht eine professionelle Energieberatung. Sie zeigt nicht nur, wo Wärme verloren geht oder Strom vergeudet wird, sondern bietet auch klare Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Sanierung. Der Staat unterstützt diese Beratungen mit Zuschüssen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen zuverlässigen Energieberater finden und wie Sie den Zuschuss erhalten.

Was macht ein Energieberater?
Eine Energieberatung ist eine fachkundige Analyse des Energieverbrauchs eines Gebäudes. Ziel ist es, Einsparpotenziale zu erkennen und konkrete Maßnahmen zur Sanierung vorzuschlagen, um Energie effizienter zu nutzen. Das betrifft vor allem Heizung, Dämmung, Verbesserung der Fenster, Warmwasser und Stromverbrauch.
Energieberater erstellen dabei meist einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser zeigt Schritt für Schritt auf, welche Modernisierungen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie durchgeführt werden sollten.
Wann und warum lohnt es sich, einen Energieberater anzustellen?
Eine Analyse des Energieberaters kann für Strom-, Wasser- und Heizenergie sinnvoll sein. Viele Hauseigentümer wissen gar nicht, wie viel Energie ihr Haus tatsächlich verschwendet. Eine professionelle Beratung bringt:
- Klarheit über den Zustand des Gebäudes
- Maßgeschneiderte Sanierungsempfehlungen
- Zugang zu staatlichen Förderungen
- Langfristige Energie- und Kosteneinsparung
- Wertsteigerung der Immobilie
Gerade bei älteren Gebäuden kann die Energieberatung schnell einiges an Heizkosten sparen helfen. Durch einen Energieberater werden Sie bei großen Unternehmen wie einer generellen Energiesanierung Ihrer Wohnung oder dem Einbau einer neuen Heizung begleitet, aber Sie erhalten auch Tipps und Hinweise für das alltägliche Energie- und Wassersparen. Je nach Ihrer finanziellen Situation können Sie natürlich selbst entscheiden, welche Maßnahmen Sie genau durchführen wollen.


Energieberater: Kosten, die Sie beachten müssen
Was kostet ein Energieberater überhaupt? Wenn die Energieberatung von einer Verbraucherzentrale über Telefon oder vor Ort bei den Filialen der Zentrale durchgeführt wird, ist der Service für Sie kostenlos. Ein Besuch bei Ihnen zu Hause kostet bis zu 30 Euro. Für Haushalte mit geringem Einkommen kann dies kostenlos sein.
Wenn Sie aber eine ausführlichere Beratung durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten wollen, sind die Kosten deutlich höher. Sie fallen je nach Größe Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung anders aus, aber Sie können mit etwa 2.000 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus rechnen. Für diesen Preis wird auch der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Ohne Sanierungsfahrplan kostet eine qualifizierte Beratung vor Ort etwa 300-500 Euro.


Förderung der Energieberatung
Sie haben auch die Möglichkeit, vom Staat einen Zuschuss für die Energieberatung zu erhalten, sodass ein Anteil der Kosten übernommen wird. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten. Diese staatlichen Förderungen können Sie allerdings nur erhalten, wenn der Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellt wurde, der bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Energieeffizienz-Experte gilt. Allein eine Prüfung durch einen Berater der Verbraucherzentrale reicht nicht.
Diesen Zuschuss können Sie durch die EBW erhalten:
- Ein- oder Zweifamilienhäuser: bis zu 50% der Beratungskosten, maximal 650 Euro
- Ab drei Wohneinheiten: bis zu 50% der Beratungskosten, maximal 850 Euro
Früher gab es noch einen Zuschuss von 80%, doch ab August 2024 kam es zu einer Kürzung der Förderung zur Energieberatung, sodass sie jetzt bei 50% liegt.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Folgende Personengruppen können die staatliche Leistung des BAFA beantragen:
- Eigentümer
- Mieter
- Pächter
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchsberechtigte
Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte brauchen eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers.
Diese Voraussetzungen muss Ihr Gebäude erfüllen, damit Sie den Zuschuss beantragen können:
- Das Gebäude liegt im Bundesgebiet
- Es wird zum Wohnen genutzt (ausser es handelt sich um ein Nichtwohngebäude, dass das in der Zukunft als Wohngebäude genutzt werden soll)
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige ist mindestens 10 Jahre alt

Wie beantrage ich den Zuschuss für den Energieberater?
Den Zuschuss beantragen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bevor Sie die Energieberatung erhalten und die Sanierungsmaßnahmen oder Renovierungen starten. So klappt die Antragstellung Schritt für Schritt:
- Antrag online beim BAFA-Portal stellen. Dafür müssen Sie zuerst ein Konto erstellen, wenn Sie noch keines haben.
- Wenn Sie registriert sind, klicken Sie auch “Neuen Antrag”
- Füllen Sie das Formular mit Ihren Angaben aus und schicken Sie ihn ab.
- Im BAFA-Portal können Sie jederzeit den Status Ihres Antrags prüfen.
Nach der Antragstellung darf die Energieberatung bereits beginnen, auch wenn der Bewilligungsbescheid vom BAFA noch nicht da ist. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.
Was muss ich nach der Energieberatung tun, um die Kostenerstattung des Bundes zu erhalten?
Nachdem die Energieberatung abgeschlossen wurde, müssen Sie beim BAFA-Portal einen Verwendungsnachweis einreichen. Die Bearbeitung des Nachweises braucht wieder um die zwei Wochen. Wenn alles richtig eingereicht wurde, erhalten Sie dann die Kostenerstattung.

Energieberatung: ein sinnvoller erster Schritt
Eine geförderte Energieberatung ist ein guter Start in eine energieeffiziente Zukunft. Sie sparen nicht nur Energiekosten, sondern erhalten Zugang zu attraktiven BAFA-Zuschüssen und können von einer professionellen Beratung zum effizienten Wohnen profitieren. Wenn Sie Ihre Heizung modernisieren, Fenster tauschen oder das Dach dämmen wollen, sorgt eine fundierte Energieberatung dafür, dass Ihre Investition gezielt, wirtschaftlich und nachhaltig ist.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich den Zuschuss für die Energieberatung mehrmals für das gleiche Gebäude beantragen?
Ja, solange zwischen jeder Beratung mindestens 4 Jahre vergangen sind. Wenn das Gebäude an einen neuen Eigentümer geht, besteht keine Wartezeit.
Muss ich nach der Energieberatung sofort sanieren?
Nein. Die Beratung dient in erster Linie der Orientierung. Sie zeigt Möglichkeiten auf, ohne dass sofort Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Wer aber Sanierungen plant, profitiert durch den iSFP-Bonus von staatlichen Förderungen.


