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Auslandsbehandlung – Diese Leistungen zahlt Ihre Krankenkasse

Von Lisa S.
Aktualisiert am 17. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Auslandsbehandlung entweder notwendig oder erwünscht ist. Werden Sie im EU-Ausland oder auch außerhalb davon behandelt, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse unter gewissen Voraussetzungen die Kosten dafür. In welchen Fällen Sie die Behandlung vorab ankündigen müssen, ob die Kosten vollständig übernommen werden und wie die Abrechnung erfolgt, erfahren Sie in unserem Artikel.

Erhalten Sie medizinische Auslandsbehandlung, Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
Sie können im Ausland medizinisch behandelt werden. Ihre Krankenkasse übernimmt teilweise die Kosten.

Was ist eine Auslandsbehandlung?

Bei der Behandlung im EU-Ausland nehmen Sie stationäre oder ambulante medizinische Leistungen außerhalb Deutschlands in Anspruch. Es wird zwischen zwei Arten der Behandlung unterschieden:

1. Ungeplante Auslandsbehandlung

Zu einer ungeplanten Behandlung kommt es, wenn Sie sich nicht zum Zweck der Behandlung im EU-Ausland befinden. Sie verreisen aus beruflichen, touristischen oder familiären Gründen und werden dann krank, erleiden einen Unfall oder ziehen sich eine Verletzung zu, aufgrund der Sie medizinische Versorgung brauchen

Auch, wenn Sie schwanger sind und im Ausland entbinden wollen, weil Sie dort Familie haben, deren Unterstützung Sie vor, während oder nach der Geburt brauchen, zählt dies als ungeplante Behandlung.

Da in diesen Fällen die Behandlung als unvorhersehbar gilt, muss Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen und Sie brauchen auch keine Vorabgenehmigung. Sie müssen lediglich Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorweisen und die Abrechnung erfolgt direkt über Ihren Versicherungsträger.

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2. Geplante Auslandsbehandlung

Anders verhält es sich, wenn die medizinische Behandlung geplant ist und Sie sich zu diesem Zweck im EU-Ausland aufhalten.

Wollen Sie sich stationär behandeln lassen, so müssen Sie dies vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Diese stellt Ihnen ein S2-Formular aus, welches bestätigt, dass Sie bei der Behandlung wie eine gesetzlich krankenversicherte Person in dem jeweiligen Land behandelt werden müssen. 

Eine ambulante Behandlung im Ausland müssen Sie Ihrer Krankenkasse nicht vorher ankündigen. Sie gelten jedoch bei der Behandlung als Privatpatient und müssen vor Ort selbst bezahlen. Die Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung findet dann später statt, wenn Sie eine Kostenübernahme beantragen

Voraussetzungen für eine geplante Auslandsbehandlung

Damit die Kosten für eine geplante Behandlung im EU-Ausland von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind krankenversichert,
  • das Land ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) oder die Schweiz, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und Serbien,
  • die Leistung befindet sich im Leistungskatalog ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und hätte somit auch in Deutschland übernommen werden müssen,
  • Sie haben eine Kostenzusage für eine stationäre Behandlung im EU-Ausland von Ihrer Krankenkasse
  • Sie haben im Vorhinein einen Antrag gestellt (dies gilt für stationäre Behandlungen und Leistungen, für die Sie auch in Deutschland einen Antrag benötigen, z.B.: Zahnersatz) und
  • die geplante Behandlung ist auch in Deutschland zugelassen.

Kostenübernahme und Erstattung – Was wird wann bezahlt?

Grundsätzlich werden die Kosten übernommen, die bei einer gleichwertigen Behandlung in Deutschland entstanden wären. Welche Kosten genau übernommen werden, erfragen Sie am besten im Voraus bei Ihrer Krankenkasse.

Werden Sie in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitssystems behandelt, bezahlt in der Regel Ihre Krankenkasse direkt die Rechnung. Bei privaten Einrichtungen müssen Sie zunächst vor Ort bezahlen und anschließend eine Kostenübernahme beantragen. 

In der Regel bekommen Sie Ihr Geld dann innerhalb von etwa 10 Tagen zurück.

Da private Einrichtungen oft teurer sind, kann es sein, dass Ihnen die Krankenkasse die Kosten nur zum Teil erstattet. Denn hier gilt wie in Deutschland: Die Versicherung zahlt, was die Behandlung in einer öffentlichen Einrichtung kostet. 

In manchen Fällen können auch Reisekosten, wie etwa Kosten für Unterkunft, Transportmittel, Gepäcktransport zum Teil oder vollständig von Ihrer Krankenversicherung gedeckt sein. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Reisekosten für Ihre Behandlung übernimmt.

Auslandsbehandlung außerhalb der EU

In manchen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse auch die Kosten für eine Behandlung außerhalb der EU. Dies ist der Fall, wenn:

  • es sich um eine anerkannte Behandlungsmethode handelt,
  • eine erfolgversprechende Behandlung nur außerhalb des EU-Geltungsbereichs möglich ist oder
  • sich die Behandlung im Inland durch lange Wartelisten unzumutbar verzögern würde und im Ausland früher stattfinden kann.

Sie müssen in diesen Fällen ebenfalls eine Genehmigung für die Behandlung bei Ihrer Versicherung einholen. 

Wie stelle ich einen Antrag für eine Behandlung außerhalb der EU?

Sie müssen einen schriftlichen formlosen Antrag mitsamt folgenden Dokumenten bei Ihrer Krankenkasse einreichen:

  • Diagnose und Arztbericht mit den bisherigen Behandlungen,
  • medizinisch-therapeutische Begründung für die Behandlung von Ihrem Arzt oder Ihrer Klinik,
  • Erklärung der Notwendigkeit der Auslandsbehandlung,
  • Erklärung des Mangels einer vergleichbaren Behandlungsmöglichkeit in Deutschland,
  • Prognose über die erwartbaren Erfolgsaussichten.

Wie lange die Bearbeitung des Antrags ungefähr dauert, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. 

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So bekommen Sie eine medizinische Behandlung im Ausland

Ihre Krankenkasse bezahlt nicht nur Leistungen in Deutschland, sondern auch Behandlungen im EU-Ausland. Je nachdem, ob die Behandlung geplant oder ungeplant stattfindet und ob es sich um eine ambulante oder stationäre Behandlung handelt, ist eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenversicherung notwendig. 

In manchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig, in anderen Fällen bekommen Sie nur eine teilweise Erstattung. Ob die Abrechnung der Behandlung direkt mit Ihrem Versicherungsträger stattfindet oder Sie die Kosten zunächst selbst übernehmen und dann eine Rückerstattung beantragen müssen, hängt von der Art der Behandlung ab.In gewissen Fällen ist auch eine Kostenübernahme bei einer Behandlung außerhalb der EU möglich. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

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Lisa S.

Mit einem Abschluss in Kommunikationswissenschaften habe ich mich auf das Verfassen von Texten zu sozialen Themen spezialisiert. Bei antragstellung.com unterstütze ich Menschen in Deutschland dabei, den oft komplexen Prozess der Beantragung von Sozialleistungen besser zu verstehen.

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