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Mit der Blauen Karte EU zum Aufenthalt in Deutschland

Von Markus Gansert
Aktualisiert am 2. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Deutschland leidet unter Nachwuchs- und Fachkräften. Neues und qualifiziertes Personal lässt sich für viele Unternehmen nicht mehr finden. Stellen bleiben unbesetzt, Betriebsabläufe können nicht mehr wie gewohnt umgesetzt werden.

Mit der Blauen Karte EU sollen hochqualifizierte Kräfte aus dem Ausland nachrücken. Wie Sie als Nicht-EU-Bürger einen Antrag stellen und was es überhaupt mit dem Programm auf sich hat, erfahren Sie bei uns!

Mit der Blauen Karte EU als qualifizierte Fachkraft in Deutschland Fuß fassen
Mit der Blauen Karte EU als qualifizierte Fachkraft in Deutschland Fuß fassen

Was ist die Blaue Karte EU und welches Ziel verfolgt?

Die Blaue Karte EU wurde 2012 eingeführt und ermöglicht es Fachkräften aus Drittstaaten, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu arbeiten. Das Hauptziel dieses Instruments ist es, hochqualifizierte Arbeitnehmer für den europäischen Arbeitsmarkt zu gewinnen. 

Mit dieser Karte können Sie nicht nur in einem EU-Land arbeiten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch in andere EU-Länder umziehen und dort arbeiten. Im Umkehrschluss lässt sich darüber also auch ein langfristiger Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik erzielen.

Wofür benötigt man die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist für Fachkräfte gedacht, die in der EU arbeiten möchten, aber nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stammen. Sie erleichtert den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt und ermöglicht es den Inhabern, in ihrem Berufsfeld zu arbeiten, langfristig in der EU zu bleiben und gegebenenfalls auch ihre Familie mitzubringen.

Welche Rechte entstehen mit Erhalt der Blauen Karte EU?

Haben Sie die Karte erhalten, bestehen einige relevante Vorteile für Sie:

  • Arbeits- und Aufenthaltsrechte: Mit der Blauen Karte EU erhalten Sie das Recht, in dem Land zu arbeiten, das die Karte ausgestellt hat. Nach 18 Monaten können Sie auch in ein anderes EU-Land umziehen.
  • Familienzusammenführung: Inhaber der Blauen Karte EU haben das Recht, ihre Familie nachzuholen. Familienangehörige dürfen in der Regel auch arbeiten, ohne dass dafür eine zusätzliche Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
  • Langfristiger Aufenthalt und Karriereentwicklung: Nach 33 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in der EU können Inhaber der Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese Frist verkürzt sich auf 21 Monate, wenn ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können. 

Wer kann die Blaue Karte EU beantragen?

Um sich für die Blaue Karte EU zu qualifizieren, müssen Bewerber über eine anerkannte Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. In einigen Fällen kann eine mehrjährige Berufserfahrung als Ersatz für eine formale Ausbildung anerkannt werden. 

Konkret bedeutet das, dass ein Kriterium erfüllt sein muss:

  • Besitz eines Abschlusses einer Hochschule innerhalb von Deutschland
  • Abschluss von einer Hochschule, die außerhalb von der Bundesrepublik ansässig ist (allerdings Anerkennung in Deutschland findet)
  • Einen vergleichbaren Abschluss mit deutscher Vergleichbarkeit an einer Hochschule im Ausland

Ob Ihr persönlicher Abschluss anerkannt ist, kann über die Datenbank anabin nachvollzogen werden.

Alternative Möglichkeiten bestehen ebenso. So könnte erfolgreich abgeschlossen sein, ein tertiäres Förderprogramm. Dieses müsste allerdings mit einem Hochschulabschluss gleichgestellt sein.Alternativ genügt es, wenn ein tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen wurde, das einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist:

  • Mindestens drei Jahre muss die Ausbildungsdauer dieses Programms überdauern 
  • Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung muss von der zuständigen deutschen Behörde anerkannt worden sein. 

Auch in Bezug auf Arbeitsplatz und Anstellungsverhältnis gibt es Vorgaben:

  • Sie besitzen bereits ein gültiges Arbeitspapier – mindestens allerdings ein konkretes Angebot. Dabei muss die Befristung auf mindestens 6 Monate datiert sein.
  • Das Verhältnis der Beschäftigung muss in Deutschland zugegen sein. Mindestens eine Betriebsstätte des Arbeitgebers muss sich in der Bundesrepublik befinden.

Gibt es Besonderheiten in bestimmten Berufsfeldern?

Liegt Ihre Beschäftigung im Kommunikations- und Informationswesen, so gibt es Ausnahmen:

Gibt es eine Gehaltsmindestgrenze für die Blaue Karte EU?

Ein weiterer wichtiger Faktor für die Qualifikation ist das Einkommen. Das jährliche Bruttoeinkommen muss eine bestimmte Schwelle überschreiten, die je nach Land und Jahr variiert. 

Zum Beispiel liegt das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU in Deutschland im Jahr 2023 bei etwa 58.400 Euro brutto pro Jahr

In sogenannten Mangelberufen, wie beispielsweise in den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik (MINT-Berufe), liegt die Gehaltsschwelle etwas niedriger.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag?

Diverse Unterlagen bzw. Dokumente sind zur Antragstellung notwendig – nutzen Sie unsere Checkliste:

  • Gültiger Pass (Passersatz)
  • Arbeitsvertrag bzw. spezifisches Angebot
  • Hochschulzeugnis
  • Wohnsitznachweis in Deutschland (Mietvertrag)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (dieses muss ihr Arbeitgeber ebenfalls unterzeichnen)
  • Berufsausübungserlaubnis (nur falls notwendig)
  • Lebenslauf (falls kein Hochschulabschluss vorhanden ist)
  • Foto (Biometrisch)
  • Den bis dato gültigen Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis)
  • Ihren persönlichen Online-Antrag auf Zuteilung der Blauen Karte EU

Falls Ihr Berufsbild nicht in der anabin-Datenbank vorhanden ist, bedarf es einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Wie können Sie die Blaue Karte EU beantragen?

Mit unserer Schritt-für-Schritt Anleitung können Sie die Blaue Karte beantragen:

  1. Vorbereitung der Unterlagen: Sammeln Sie alle erforderlichen und zuvor genannten Dokumente
  2. Arbeitsplatzsuche: Finden Sie einen Arbeitgeber in einem EU-Mitgliedstaat
  3. Antragstellung: Der Antrag auf die Blaue Karte EU wird entweder bei der zuständigen Ausländerbehörde im Zielland oder über die zuständige Botschaft
  4. Bearbeitungszeit: Nach Einreichung des Antrags dauert die Bearbeitung in der Regel 4 bis 6 Wochen, kann aber je nach Land variieren.
  5. Erhalt der Karte: Nach der Genehmigung erhalten Sie die Blaue Karte EU und können Ihre Arbeit im Zielland aufnehmen.

Die Kosten für die Blaue Karte EU können bis zu 100 Euro betragen, sind allerdings variabel.

Wie gültig ist eine Blaue Karte?

Die Blaue Karte EU wird in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate ausgestellt, jedoch maximal für vier Jahre

Eine Verlängerung ist möglich, wenn der Arbeitsvertrag verlängert oder ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt wird. Für die Verlängerung bedarf es:

  • Antrag stellen: Der Verlängerungsantrag sollte spätestens zwei Monate vor Ablauf der aktuellen Karte gestellt werden
  • Dokumente aktualisieren: Aktualisierte Dokumente einreichen, wie z.B. den neuen Arbeitsvertrag
  • Bearbeitungszeit: Auch hier dauert die Bearbeitung in der Regel einige Wochen

Mit der Blauen Karte EU beruflich Fuß fassen

Mit der Blauen Karte EU können Nicht-EU-Bürger einen wichtigen Teil dazu beitragen, die Fachkräfteproblematik in Deutschland sowie der gesamten EU zu lösen. Es besteht die Möglichkeit, sich langfristig einen Aufenthaltstitel zu sichern und beruflich weiterzuentwickeln. Seien auch Sie eine der vielen erfolgreich eingegliederten Fachkräfte!

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Markus Gansert

Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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