In Zeiten der Energiewende wird in Deutschland vermehrt auf nachhaltige Energiequellen umgestellt. Als Privatperson haben Sie die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder Ladesäulen installieren zu lassen.
Um nicht gänzlich die Gesamtkosten tragen zu müssen, nutzen Sie den Klimabonus. Wir klären im heutigen Artikel auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie es um die Umsetzung bestellt ist.
Was ist der Klimabonus und welches Ziel verfolgt er?
Der Klimabonus ist eine einmalige Zahlung, die den Bürgern zugutekommt, um die Belastungen durch Klimaschutzmaßnahmen, wie etwa den CO₂-Preis, abzumildern. Diese Steuer auf fossile Brennstoffe ist Teil der deutschen Klimapolitik.
Emissionen sollen darüber gesenkt werden, die Energieversorgung soll nachhaltiger gestaltet werden. Dort setzt der Klimabonus an, der Ihnen helfen soll, diese erhöhten Kosten abzufedern.
Hinzu kommt, dass der Klimabonus einen Anreiz schaffen soll. Er soll motivierend wirken und ein umweltfreundliches Verhalten anregen. Beispielsweise können Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder auf eine energieeffiziente Heiztechnik setzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist Initiator der Förderung.
Wer erhält den Klimabonus?
Der Klimabonus richtet sich an alle steuerpflichtigen Bürger Deutschlands, wobei vor allem Menschen mit mittlerem bis niedrigem Einkommen profitieren sollen:
- Einzelpersonen
- Eigentümergemeinschaften
- Betriebe
- (Non-Profit-) Organisationen oder Genossenschaften
- Mieter, Pächter oder Nutzer
Auch Empfänger von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) sind grundsätzlich antragsberechtigt.
In welchen Regionen wird der Klimabonus bezahlt?
Der Klimabonus wird nicht flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik bezahlt. Partizipieren können Sie in folgenden Regionen:
- Chiemgau
- Flensburg
- Lüneburg
- Leipzig
- Burgwald-Ederberglanden (inkl Marburg)
Andere Regionen – wie beispielsweise Frankfurt – bieten ebenfalls einen Klimabonus an. Ebenfalls gibt es einen Klimabonus Karlsruhe.
Welche Voraussetzungen gelten und welche Dokumente werden benötigt?
Um den Klimabonus zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnsitz in Deutschland: Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
- Einkommensnachweis: Je nach Höhe des Einkommens und der familiären Situation kann es erforderlich sein, Einkommensnachweise vorzulegen.
- Steuerliche Erfassung: Die Antragstellung erfolgt oft im Zusammenhang mit der Steuererklärung oder über die Steuer-ID, weshalb ein steuerlicher Bezug vorhanden sein sollte.
Achtung: Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen werden nicht gefördert. Beratung erhalten Sie hier!
Wie hoch ist der Klimabonus und wie wird er berechnet?
Für das Jahr 2024 wird von einem Bonus in Höhe von bis zu 250 Euro pro Person ausgegangen, eine vierköpfige Familie kann so auf 1.000 Euro Sockelsumme kommen.
Der Förderkompass bietet einen Überblick über Projektierungen im Energiebereich. Gefördert werden folgende Projekte:
Maßnahme | Förderung in % der förderfähigen Kosten |
Solaranlagen | 20 % |
Begrünte Solardächer | 30 % |
Kleine PV-Anlagen | 50 % |
Batteriespeicher | 20 % |
Ladestationen für E-Fahrzeuge | 20 % |
Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen | 50 % |
Regenwasserspeicherung | 50 % |
Trinkbrunnen | 50 % |
Gemeinschaftsprojekte erhalten einen Bonus von 5 Prozent. Auf 100.000 Euro beläuft sich der Maximalbetrag der Fördersumme.
Für Vermieter gilt: Die Erhöhung der Miete nach erhaltener Förderung ist nicht zulässig.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Um in den Genuss des Klimabonus zu gelangen, gilt es eine gewisse Auflaufform einzuhalten:
- Die Anmeldung sollte hauptsächlich online erfolgen.
- Der Antrag wird überprüft (ca. 6 bis 12 Wochen), und der Antragsteller erhält einen Bescheid über die Förderung.
- Die geplanten Maßnahmen können nun umgesetzt werden.
- Die Abschlussdokumente werden online eingereicht.
- Nach der Überprüfung erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Für kleinere Projekte mit einer Fördersumme von bis zu 2.500 Euro kann ein vereinfachtes Verfahren genutzt werden, bei dem der Antrag erst nach Abschluss des Projekts zusammen mit dem Nachweis der Kosten eingereicht werden muss.
Starten Sie die Umsetzung Ihres Projektes erst nach der Genehmigung des Antrags. Hier gilt das oben genannte (vereinfachte Verfahren) als Ausnahme.
Wie wirkt sich der Klimabonus auf andere Sozialleistungen aus?
Der Klimabonus kann in einigen Fällen mit anderen Sozialleistungen kombiniert werden. Wer etwa Bürgergeld bezieht, kann ebenfalls Anspruch auf den Klimabonus haben. In bestimmten Fällen kann der Bonus sogar als zusätzliches Entlastungsgeld für sozial benachteiligte Haushalte verwendet werden.
Informationen über weitere Hilfen für Familien gibt es unter folgendem Link!
Die Energiewende mit dem Klimabonus unterstützen
Der Klimabonus soll Sie finanziell unterstützen und die Belastungen durch die Klimaschutzmaßnahmen abmildern. Prüfen Sie, ob Sie in einer Region angesiedelt sind, in der die Förderung ausbezahlt wird. Allgemein ist es ratsam, sich die Regionsunterschiede exakt anzusehen.
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Erst wenn die Antragsstellung genehmigt wurde, starten Sie mit der Projektumsetzung.