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Wie Sie Hilfe über die Kriegsopferfürsorge erhalten

Von IntFormalities
Aktualisiert am 6. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Die Kriegsopferfürsorge in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems. Es dient speziell für die Unterstützung von Kriegsopfern und ihren Hinterbliebenen und wurde aus diesem Hintergrund heraus geschaffen. 

In unserer Übersicht werden die verschiedenen Aspekte der sozialen Beihilfe (Kriegsopferversorgung) detailliert beschrieben. Finden Sie heraus, wie Sie die Leistungen beantragen und was es dabei zu beachten gilt.

Mann im Rollstuhl in einem Lager für Kriegsopferfürsorge.
Sozial abgesichert mit der Kriegsopferfürsorge in Deutschland.

Was ist die Kriegsopferfürsorge?

Die Kriegsopferfürsorge ist ein staatliches Unterstützungsprogramm, das Personen zugutekommt, die durch Kriegseinwirkungen gesundheitliche Schäden erlitten haben, sowie deren Hinterbliebenen. 

Ziel ist es, die Betroffenen finanziell zu entlasten und ihre soziale Teilhabe zu ermöglichen. Als zentrales Kernstück kann das Bundesversorgungsgesetz (BVG) gesehen werden. Doch auch das Sozialgesetzbuch (Vierzehntes Buch) greift diese Thematik auf.

Wer ist leistungsberechtigt?

Die Kriegsopferfürsorge soll eine angemessene und wirtschaftliche Leistung darstellen. Berechtigt, diese zu beziehen, sind Menschen mit gesundheitlichem Schaden. Einer Schädigung, für die die Gemeinschaft in besonderer Art und Weise einsteht. Zu dieser Kategorie zählen:

  • Bundeswehrsoldaten bzw. -soldatinnen
  • Opfer von Gewalttaten (Bombenangriffe, Flucht oder Vertreibung)
  • Zivildienstgeschädigte
  • Beschäftigte beim Bundesgrenzschutz

Bezahlt wird die Fürsorge bis zum Tode des Bezugsberechtigten. Ob Witwen und Weisen Anspruch auf eine Fortzahlung besitzen, muss individuell über die Kriegsopferfürsorge Zuständigkeit der Hauptfürsorgestelle geklärt werden.

Welche Leistungen erhalten Sie über die Kriegsopferfürsorge?

Unterschiedliche Leistungsmodelle sind über die Vorsorge impliziert.

Geldleistungen

Die Kriegsopferfürsorge umfasst eine Reihe von Geldleistungen, darunter:

  • Kriegsopferfürsorge-Rente: Monatliche Zahlungen an Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen.
  • Sterbegeld: Einmalige Zahlungen im Todesfall eines Kriegsopfers.
  • Hilfen zur Pflege: Finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Kriegsopfer.

Sachleistungen

Zusätzlich zu Geldleistungen werden auch Sachleistungen erbracht, wie beispielsweise:

  • Medizinische Versorgung: Übernahme der Kosten für Behandlungen, Medikamente und der beruflichen Rehabilitation.
  • Beratung und Betreuung: Professionelle Unterstützung durch Sozialarbeiter und andere Fachkräfte.

Unter gewissen Voraussetzungen sind auch Familienmitglieder berechtigt. Dies gilt es, mit dem entsprechenden Träger – wie beispielsweise dem ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) – abzustimmen. Dort erhalten Sie Empfehlungen zur Kriegsopferfürsorge.

Wie, wann und wo erfolgt die Beantragung der Kriegsfürsorge?

Um die Antragsstellung so reibungslos wie möglich abwickeln zu können, nutzen Sie unseren “Step by Step-Guide”:

  1. Vorbereitung: Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente und Nachweise. 
  • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
  • Bescheidkopie der Versorgungsbehörde über die anerkannten Schädigungsfolgen
  • Nachweise über Einkommen des Antragstellers
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen
  • Nachweise über Vermögen
  • Bescheid der Pflegekasse
  • Kopie des Personalausweises
  • Ärztliches Zeugnis
  1. Antragsformular ausfüllen: Laden Sie das Antragsformular von der Website der zuständigen Behörde herunter oder holen Sie es sich persönlich ab. Die Hauptfürsorgestellen sind je Bundesland Ansprechpartner in diesem Bezug.
  1. Einreichung: Reichen Sie das ausgefüllte Formular und die gesammelten Dokumente bei der zuständigen Behörde ein. Dies kann persönlich, per Post oder online erfolgen.
  1. Überprüfung: Die Antragsstelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere (fehlende) Unterlagen an.
  1. Bescheid: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

Es gibt keine festen Fristen für die Antragstellung, jedoch ist es ratsam, Antrag auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge so früh wie möglich zu stellen, um zeitnahe Unterstützung zu erhalten. Dies gilt auch, da Leistungen nicht rückwirkend bewilligt werden können.  Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf circa 1 bis 3 Monate und ist kostenfrei.

Gibt es besondere Fälle und Kompatibilität mit anderen Leistungen?

Die Kriegsopferfürsorge lässt sich mit anderen Beihilfen kombinieren.

Kriegsopfer als Pensionäre

Wenn das verstorbene Kriegsopfer eine Pension erhalten hat, können die Hinterbliebenen unter bestimmten Umständen zusätzliche Leistungen beantragen. Hierbei werden die Pensionsansprüche in die Berechnung einbezogen.

Kompatibilität mit anderen Sozialleistungen

Die Kriegsopferfürsorge ist grundsätzlich mit anderen Sozialleistungen kompatibel, jedoch können diese angerechnet werden. Es ist wichtig, alle vorhandenen Leistungen bei der Antragstellung anzugeben.

Diese können sein:

  • a1Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 – 40 SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 – 46b SGB XII)
  • Gesundheitliche Hilfen(§§ 47 – 52 SGB XII)
  • Unterstützung zur Pflege (§§ 61 – 66 SGB XII)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 – 69 SGB XII)
  • Hilfe in weiteren “Lebenslagen” (§§ 70 – 74 SGB XII)
  • Einkommensanrechnung
  • Unterhaltsrückgriff

Die Kriegsopferfürsorge als Unterstützungsleistung

Die Kriegsopferfürsorge in Deutschland bietet umfassende Unterstützung für Betroffene und deren Hinterbliebene. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und alle notwendigen Schritte vor der Antragstellung sorgfältig zu durchlaufen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. 

Mit den richtigen Informationen und Vorbereitungen können Sie sicherstellen, dass Sie oder Ihre Angehörigen die Ihnen zustehenden Leistungen in vollem Umfang erhalten.

FAQ

Über welche Höhe erfolgen die Leistungen?

Die Höhe der Leistungen variiert je nach individuellem Fall und wird basierend auf den festgestellten Schäden und den persönlichen Verhältnissen berechnet.

Wie lange ist die Dauer der Beiträge?

Die Leistungen werden in der Regel lebenslang gewährt, sofern die Berechtigung fortbesteht. Bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse kann eine Überprüfung und Anpassung erfolgen.

Wann ist der Beginn der Auszahlung?

Die Auszahlung der bewilligten Leistungen beginnt in der Regel im Monat der Antragstellung, sofern alle Unterlagen vollständig sind und der Antrag zeitnah bearbeitet wurde.

Was passiert bei zu niedrig bezahlten Auszahlungen?

Sollten die bewilligten Leistungen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen und zusätzliche Hilfen zu beantragen.

Die zentrale Kontaktstelle und der Dachverband der Hauptfürsorgestellen ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).

Was ist der Höchstbetrag, der ausbezahlt wird?

Die Auszahlung erfolgt anhand der Ermittlung der bisher erzielten Einkünfte. Die individuelle Höhe richtet sich also an die Vergangenheit aus. Einen klassischen Höchstbetrag gibt es nicht.

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