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Wie Partnermonate das meiste beim Elterngeld rausholen

Von IntFormalities
Aktualisiert am 1. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, können sie länger Elterngeld beziehen. Diese Möglichkeit nennt der Gesetzgeber Partnerschaftsbonus. Wie Sie diesen beantragen und wie hoch er ausfällt, lesen Sie hier.

Der Partnerschaftsbonus beim deutschen Elterngeld

Was ist der Elterngeld Partnerschaftsbonus?

Den Elterngeld Partnerschaftsbonus (umgangssprachlich auch Elterngeld Partnermonate, Partnerbonus Elterngeld oder Elterngeld Plus Partnermonate genannt) können Sie zusätzlich zum Basiselterngeld oder zum Elterngeld Plus nutzen. Dabei bekommen Sie zwei bis vier weitere Monate Geld von der Elterngeldstelle. Die Zahlungen des Partnerschaftsbonus’ können Sie vor, nach oder auch zwischen den regulären Monaten des Elterngelds nutzen. 

Elterngeld Partnermonate und Elterngeld Partnerschaftsbonus: Was ist der Unterschied? 

Im Unterschied zur Möglichkeit der Partnermonate (Elterngeld) sind hier mehr Monate drin, aber auch mehr Voraussetzungen zu erfüllen. Diese beziehen sich vor allem auf die Teilzeitarbeit, die bei den Partnermonaten (Elterngeld) nicht nötig sind.

Wer kann den Elterngeld Partnerschaftsbonus beantragen?

Elterngeld mit dem Partnerbonus kann von folgenden Personen beantragt werden:

  • Elternpaaren, egal ob zusammenlebend oder getrennt, egal ob mit deutscher oder ausländischer Staatsbürgerschaft
  • Alleinerziehenden
  • Pflegeeltern
  • Adoptiv- und Adoptionspflegeeltern
  • Großeltern und andere Verwandten
  • Verwitweten und Waisen

Wer eine andere Staatsbürgerschaft hat und in Deutschland lebt oder arbeitet, kann den Partnerschaftsbonus ebenso beantragen. Hierfür gibt es Voraussetzungen, die wir Ihnen im folgenden Kapitel erklären.

Voraussetzungen für die Beantragung

Für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie leben in Deutschland.
  • Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig.
  • Die zwei bis vier beantragten Partnerschaftsbonusmonate folgen direkt aufeinander.
  • In dieser Zeit arbeiten beide Elternteile Teilzeit, und zwar in jeder Woche durchschnittlich zwischen 24 und 32 Stunden.

Wichtig: Diese Voraussetzungen sind von beiden Elternteilen gleichbleibend zu erfüllen, andernfalls müssen Sie einzelne Monate des Elterngeld Partnerschaftsbonus eventuell zurückzahlen.

Alleinerziehende hingegen können den Partnerschaftsbonus komplett nutzen, wenn nur sie selbst die Voraussetzungen erfüllen. 

Für Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft gilt zusätzlich:

  • Menschen aus der EU oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz: Mit Arbeits- oder Wohnsitz in Deutschland kann der Partnerschaftsbonus bezogen werden.
  • Menschen aus anderen Ländern: Sie können den Partnerschaftsbonus beziehen, wenn sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier arbeiten dürfen. Die genauen Vorgaben können Sie hier nachlesen.

Muss für den Partnerschaftsbonus ein extra Antrag bei der Elterngeldstelle gestellt werden?

Sie können den Partnerbonus direkt im Antrag des Elterngelds mitbeantragen. Sollten Sie diesen bereits abgeschickt haben, reichen Sie einfach ein formloses Schreiben nach, dass Sie den Bonus wahrnehmen wollen.

Wie läuft die Beantragung des Partnerschaftsbonus ab?

Sie beantragen den Partnerschaftsbonus mit dem Elterngeld. Dieser Antrag funktioniert folgendermaßen:

1. Dokumente sammeln

Fragen Sie rechtzeitig bei Dritten wie der Krankenkasse und dem Arbeitgeber an, damit Sie nach der Geburt möglichst schnell Ihren Antrag einreichen können.

2. Rechtzeitige Beantragung

Kümmern Sie sich so schnell wie möglich, am besten jedoch bis zum vierten Lebensmonat des Kindes um den Elterngeldantrag. Denn Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend ausbezahlt. Der Partnerschaftsbonus wird außerdem nur ausbezahlt, wenn zumindest Teile davon in der Zukunft liegen.

3. Abschicken des Antrags

In elf deutschen Bundesländern geht das bereits online. Ansonsten wenden Sie sich an die Elterngeldstellen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Sie haben den Antrag auf Elterngeld schon abgeschickt? Senden Sie einfach ein Schreiben hinterher, dass Sie den Bonus nutzen möchten.

Erforderlichen Dokumente

Sie benötigen keine Zusatzunterlagen. Sie beantragen die Partnerschaftsbonusmonate gemeinsam mit dem Grundelterngeld oder dem ElterngeldPlus, wobei Sie folgendes brauchen:

  • die Geburtsbescheinigung des Kindes im Original mit dem Vermerk “für Elterngeld”
  • das ausgefüllte Antragsformular
  • Kopien beider Personalausweise
  • Einkommensnachweise für den Berechnungszeitraum (12 Monate)
  • Bescheinigung der Krankenkasse: Zeiten des Mutterschutzes sowie Höhe der gezahlten Leistungen 
  • Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (alternativ: Lohnzettel)
  • ggf. Zeugnis einer Hebamme/eines Arztes/einer Ärztin über den errechneten Geburtstermin, wenn Sie ein Frühchen bekommen haben
  • Angaben bzw. Nachweise über die geplanten Arbeitsstunden beider Elternteile

Bearbeitungsdauer und Kosten

Die Bearbeitungszeit kann beim Partnerbonus Elterngeld zwischen sechs Wochen und sechs Monaten liegen. Sie sollten den Antrag also schon vor der Geburt vorbereiten und dann möglichst schnell abschicken.

Der Antrag ist kostenfrei möglich.

Kann man zusätzlich zum Partnerschaftsbonus Elterngeld arbeiten

Es ist sogar notwendig, dass beide Elternteile zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Nur dann können Sie den Partnerschaftsbonus beziehen. 

Kann man zusätzlich zum Partnerschaftsbonus andere staatliche Unterstützungen erhalten?

Das Elterngeld und der Partnerschaftsbonus werden mit anderen staatlichen Unterstützungen verrechnet. Das heißt, entweder Sie erhalten weniger Partnerschaftsbonus oder weniger vom anderen Leistungsträger. Auf Rentenzahlungen jeglicher Art, Arbeitslosengeld II, auf die Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird der Partnerschaftsbonus angerechnet. Wer zuvor gearbeitet hat, profitiert allerdings vom Elterngeldfreibetrag. Mehr dazu lesen Sie hier

Wie wird der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld berechnet?

Die Höhe des Partnerbonus (Elterngeld) wird genauso wie das ElterngeldPlus berechnet. Der Betrag liegt also zwischen 150 und 900 Euro über die Zeit der Partnermonate. Elterngeld Plus oder Basiselterngeld – beides kann zuvor bezogen werden.

Weitere Zuschläge für die Partnermonate (Elterngeld Plus und Basiselterngeld) gibt es bei Mehrlingsgeburten sowie bei älteren Geschwistern.

Dabei bekommen alle den Mindestbetrag, auch wenn sie zuvor nicht gearbeitet haben. Hier können Sie das Elterngeld vorab berechnen.

Die Höhe des Elterngelds wird nach dem Bemessungszeitraum berechnet – also nach dem Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (ausgenommen Mutterschutzzeit). Ausnahme: Bei Selbstständigen (auch Teilselbstständigen) ist der Bemessungszeitraum der letzte abgeschlossene Zeitraum, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. 

Muss man Steuern auf den Partnerschaftsbonus bezahlen?

Der Partnerschaftsbonus ist genau wie das Elterngeld selbst steuerfrei. Er wird allerdings hinzugezählt, wenn es darum geht, wie hoch Ihr Steuersatz bei der Einkommenssteuer ausfällt.

Über welchen Zeitraum wird der Partnerschaftsbonus ausgezahlt?

Mit Partnerschaftsbonus können Sie zusätzlich zwei bis vier weitere Monate Elterngeld beziehen. 

Wohin kann man sich bei Fragen zum Partnerschaftsbonus wenden?

Sie können sich bei der zuständigen Elterngeldstelle wenden. Eine Übersicht finden Sie hier

Es bietet sich jedoch an, vorab eine Beratung wahrzunehmen. Je individueller Ihr Fall, desto mehr können Sie dadurch herausholen. Portale wie elterngeld.net und elterngeld.de bieten solch eine Beratung an.  

Zusammenfassung

Wer Grundelterngeld oder ElterngeldPlus beantragen möchte, kann auch den Partnerschaftsbonus nutzen. Dieser ermöglicht zwei bis vier weitere Auszahlungsmonate, sofern beide Eltern in Teilzeit arbeiten. Er ermöglicht also eine bessere Verbindung zwischen Beruf und Familie.

Die Höhe richtet sich nach dem ElterngeldPlus, das in den meisten Fällen in etwa der Hälfte des Basiselterngelds entspricht. Eine extra Beantragung der Bonuszahlungen ist nicht notwendig, Sie können den Wunsch gleich im regulären Antrag mitangeben. 

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