Für einen Urlaub oder eine kurze Geschäftsreise in die USA brauchen deutsche Staatsangehörige häufig kein Visum. Meist reicht eine genehmigte ESTA-Reisegenehmigung im Visa Waiver Program. Ein Visum ist dagegen nötig, wenn der Reisezweck oder die persönliche Vorgeschichte nicht zum Visa Waiver Program passt. Die Entscheidung fällt deshalb vor dem Antrag: ESTA oder Visum?
Stand: 23. September 2026. Gebühren, Interviewregeln und örtliche Abläufe können sich ändern. Nutzen Sie für ESTA ausschließlich die offizielle CBP-Seite und für Visa die Seiten des US-Außenministeriums sowie der US-Botschaft in Deutschland.

Was ist neu?
- Der offizielle ESTA-Preis beträgt derzeit 40,27 US-Dollar.
- Seit dem 1. Oktober 2025 müssen grundsätzlich auch Antragstellende unter 14 und über 79 Jahren persönlich zum Visuminterview. Es gibt nur begrenzte Ausnahmen.
- Visumdienste gibt es in Deutschland nur in Berlin, Frankfurt und München.
- Eine medizinische Behandlung kann ausdrücklich der Hauptzweck eines B-2-Visums sein.
ESTA oder USA-Visum: die schnelle Entscheidung
| Ihre Situation | In der Regel der passende Weg |
|---|---|
| Deutscher biometrischer Reisepass, höchstens 90 Tage, Urlaub, Besuch, Geschäftsreise oder Transit | ESTA im Visa Waiver Program, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind |
| Aufenthalt länger als 90 Tage | Passendes Visum |
| Arbeit, reguläres Studium, dauerhafte Einwanderung oder ein anderer nicht zugelassener Reisezweck | Visum der passenden Kategorie, nicht ESTA und nicht B-1/B-2 |
| Reise nach Kuba seit dem 12. Januar 2021 oder Aufenthalt in bestimmten weiteren Staaten seit dem 1. März 2011 | In der Regel Visum statt ESTA; begrenzte Ausnahmen gelten für bestimmte diplomatische oder militärische Reisen |
| Zusätzliche Staatsangehörigkeit von Kuba, Nordkorea, Iran, Irak, Sudan oder Syrien | Visum statt ESTA |
| ESTA abgelehnt | Gegebenenfalls ein Visum beantragen; eine Ablehnung führt nicht automatisch zur Visumerteilung |
Deutschland gehört zu den derzeit 42 Teilnehmern des Visa Waiver Program. Entscheidend ist aber nicht der Wohnort, sondern die Staatsangehörigkeit und das verwendete Reisedokument.
ESTA für Reisen bis 90 Tage
ESTA ist kein Visum. Es ist die elektronische Reisegenehmigung für das Visa Waiver Program. Sie erlaubt Ihnen, die Reise zu einem US-Einreiseort anzutreten. Ob Sie tatsächlich einreisen dürfen, entscheidet die US-Grenzbehörde CBP bei der Ankunft.
Voraussetzungen
- Sie reisen mit einem eigenen elektronischen Reisepass mit Chip. Das gilt auch für Kinder.
- Der Aufenthalt dauert höchstens 90 Tage.
- Der Zweck ist Tourismus, Besuch, eine zulässige Geschäftsreise, Transit oder eine andere im VWP erlaubte Tätigkeit.
- Sie erfüllen die persönlichen VWP-Bedingungen und beantworten alle ESTA-Fragen wahrheitsgemäß.
Ein vorläufiger deutscher Reisepass ist für das Visa Waiver Program nicht geeignet. Auch eine genehmigte ESTA ersetzt kein Visum für Arbeit oder ein reguläres Studium.
ESTA beantragen: so gehen Sie vor
- Öffnen Sie die offizielle Seite esta.cbp.dhs.gov. Vermeiden Sie Vermittlerseiten mit zusätzlichen Servicegebühren.
- Halten Sie Reisepass, Kontakt- und Reisedaten sowie ein zulässiges Zahlungsmittel bereit.
- Übertragen Sie Namen, Passnummer und Staatsangehörigkeit exakt aus dem Pass. Prüfen Sie besonders Buchstaben und Ziffern.
- Beantworten Sie die Sicherheits- und Berechtigungsfragen vollständig.
- Zahlen Sie die derzeit ausgewiesenen 40,27 US-Dollar und speichern Sie Antragsnummer und Ergebnis.
CBP empfiehlt, ESTA zu beantragen, sobald die Reise geplant wird, möglichst vor dem Ticketkauf. Eine Genehmigung gilt normalerweise zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Ein neuer Pass, eine Namens- oder Staatsangehörigkeitsänderung oder geänderte Antworten auf Berechtigungsfragen können einen neuen Antrag erforderlich machen.
Wann ein B-1/B-2-Besuchervisum passt
Das B-1-Visum ist für bestimmte vorübergehende geschäftliche Tätigkeiten vorgesehen. B-2 deckt unter anderem Urlaub, private Besuche und medizinische Behandlung ab. Häufig wird ein kombiniertes B-1/B-2-Visum ausgestellt. Es erlaubt keine Beschäftigung in den USA und ist nicht das passende Visum für ein reguläres Studium.
Ein B-Visum kann auch sinnvoll oder nötig sein, wenn Sie länger als 90 Tage als Besucher bleiben möchten, nicht alle VWP-Bedingungen erfüllen oder lieber ein Visum beantragen. Die Visumerteilung und die spätere Einreise sind trotzdem nicht garantiert.
B-1/B-2-Visum in Deutschland beantragen
- Visumkategorie prüfen: Nutzen Sie den Visa-Wegweiser der US-Botschaft in Deutschland. Ein falscher Visumtyp verzögert den Vorgang.
- DS-160 ausfüllen: Füllen Sie für jede Person ein eigenes Onlineformular DS-160 aus und speichern Sie die Bestätigungsseite.
- Antragsgebühr zahlen: Die nicht erstattbare Bearbeitungsgebühr für ein B-Visum beträgt derzeit 185 US-Dollar. Folgen Sie bei Zahlung und Terminbuchung nur den Links der Botschaft beziehungsweise ihres offiziell autorisierten Partners U.S. Travel Docs.
- Termin buchen: Wählen Sie den zuständigen Standort und den ersten passenden Termin. Die Wartezeit ändert sich mit Auslastung und Personal.
- Unterlagen vorbereiten: Erforderlich sind insbesondere der gültige Reisepass, die DS-160-Bestätigung, gegebenenfalls der Zahlungsnachweis und ein den Vorgaben entsprechendes Foto. Die Auslandsvertretung kann weitere Nachweise zum Reisezweck, zur Finanzierung und zur geplanten Rückkehr verlangen.
- Interview wahrnehmen: Antworten Sie knapp, vollständig und passend zu den Angaben im DS-160. Unstimmigkeiten sollten Sie nicht mit Vermutungen erklären, sondern mit korrekten Unterlagen auflösen.
- Passrückgabe abwarten: Lieferung oder Abholung richten sich nach der bei der Buchung angebotenen lokalen Option. Kaufen Sie keine endgültig gebundenen Tickets, bevor das Visum erteilt und der Pass zurückgegeben wurde.
Wo werden Visa in Deutschland bearbeitet?
Visumdienste bieten die US-Botschaft in Berlin sowie die US-Generalkonsulate in Frankfurt und München an. Die Konsulate in Hamburg, Leipzig und Düsseldorf bearbeiten keine Visumanträge.
Wer muss zum Interview?
Seit dem 1. Oktober 2025 ist ein persönliches Interview grundsätzlich für alle Antragstellenden vorgesehen, auch für Kinder unter 14 und Personen über 79. Eine Ausnahme kann unter anderem bei der Verlängerung eines zuvor voll gültigen B-1-, B-2- oder B-1/B-2-Visums innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf in Betracht kommen, wenn die antragstellende Person bei der früheren Ausstellung mindestens 18 Jahre alt war. Ob die Ausnahme im Einzelfall greift, entscheidet die zuständige Auslandsvertretung; sie kann trotzdem ein Interview verlangen.
Medizinische Behandlung mit B-2-Visum
Eine medizinische Behandlung darf der Hauptzweck eines B-2-Antrags sein. Beim Interview können zusätzliche Unterlagen verlangt werden:
- Diagnose eines Arztes am Wohnort mit Begründung, warum die Behandlung in den USA erfolgen soll;
- Schreiben des US-Arztes oder der medizinischen Einrichtung mit Behandlungsbereitschaft, voraussichtlicher Dauer und Kosten;
- Nachweise, wie Reise-, Behandlungs- und Lebenshaltungskosten bezahlt werden.
Gültigkeit ist nicht Aufenthaltsdauer
Für deutsche Staatsangehörige wird ein B-1/B-2-Visum laut Gegenseitigkeitstabelle derzeit normalerweise für mehrfache Einreisen und bis zu 120 Monate ausgestellt. Das bedeutet nicht, dass jeder Aufenthalt zehn Jahre oder pauschal 180 Tage dauern darf. Bei jeder Einreise entscheidet CBP, ob Sie einreisen dürfen und bis zu welchem Datum. Maßgeblich ist der Einreisestatus beziehungsweise der I-94-Datensatz, nicht das Ablaufdatum des Visums.
Häufige Fehler vermeiden
- ESTA über eine teure Vermittlerseite statt über CBP beantragen.
- Passnummer, Namen oder Reisezweck in ESTA und DS-160 unterschiedlich angeben.
- Visumgültigkeit mit erlaubter Aufenthaltsdauer verwechseln.
- Ein B-Visum für Arbeit oder ein reguläres Studium verwenden wollen.
- Von einer automatischen Interviewbefreiung wegen des Alters ausgehen.
- Nicht erstattbare Reiseleistungen buchen, bevor Visum und Pass vorliegen.
Offizielle Quellen
- U.S. Department of State: Visa Waiver Program
- U.S. Customs and Border Protection: ESTA
- CBP: aktuelle ESTA-Gebühr
- U.S. Department of State: Visitor Visa B-1/B-2
- U.S. Department of State: Interview Waiver Update
- US-Botschaft und Konsulate in Deutschland: Visa
- U.S. Department of State: Reciprocity Schedule Germany



