Konnten Arbeitgeber bis zum Jahr 2015 Löhne bezahlen, wie sie wollten, änderte sich das mit der Einführung des Mindestlohngesetzes. Der Mindestlohn ist flächendeckend bundesweit wegweisend. Seit der Einführung wurde die Höhe der Auszahlung bereits regelmäßig angepasst.
Nur wenige Ausnahmen schließen die Bezahlung des vorgeschriebenen Betrags aus. Manche Unternehmen sind aus speziellen Gründen verpflichtet, einen höheren Mindestlohn zu entrichten. Alles zum Gesetz und weitere Informationen zu den Anpassungen zum Mindestlohn 2025 finden Sie im heutigen Artikel.

Der Mindestlohn 2025 in Deutschland
Als Untergrenze für den auszuzahlenden Lohn dienend, setzt der Mindestlohn die Schwelle, die weder durch Arbeitgeber, noch etwaige Tarifpartner unterschritten werden darf.
Zweierlei Unterscheidungen gilt es vorzunehmen:
- der nach Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgeschriebene und allgemein gültige gesetzliche Mindestlohn
- Mindestlöhne für eine bestimmte Branche, verbindlich aus Tarifverträgen festgeschrieben und nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) stammend
Der Mindestlohn beschränkt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Bezug auf ihre Vertragsfreiheit. Vereinbar sind demnach lediglich höhere Löhne, nicht aber eine geringere Bezahlung.
So hoch ist der Mindestlohn 2025 in Deutschland
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein erhöhter Mindestlohn. Die Summe, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern pro Stunde ausbezahlen müssen, liegt bei 12,82 Euro. Im Jahr 2026 steigt er auf 14,60 Euro. Seit seiner Einführung wurde er also kontinuierlich gesteigert, wie auch der Statistik des Deutschen Bundesamts zu entnehmen ist.
Wenn Sie die Zahlen zum Mindestlohn lesen, gilt stets, dass dieser als Bruttobetrag angegeben wird. Das Bundesministerium für Arbeit gibt an, dass Arbeitnehmer mit einer 40-Stunden-Woche – unter Grundlage der Mindestbezahlung – ein minimales Bruttoentgelt von etwa 2.222 Euro erhalten.
👉 Diese Abzüge erfolgen nach Auszahlung des Mindestlohns
Vom Bruttolohn sind laut Entgeltabrechnung einige Posten in Abzug zu bringen. Diese sind:
- Steuern (Lohnsteuer)
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Wie viel jedem Arbeitnehmer nach Abzug der Posten verbleibt, ist stets individuell zu betrachten. Das ist in Abhängigkeit von der Steuerklasse, dem Familienstand und der Kinderzahl zu berechnen.
Zuständig für die Berechnung ist die Mindestlohnkommission. Alle zwei Jahre wird über die Erhöhung debattiert. Der Kommission angehörend sind:
- Arbeitgeber
- Gewerkschaftsvertreter
- Wissenschaftler
- Vorsitzende
Ein Vorschlag über die Höhe wird dann der Regierung vorgelegt, die Verbindlichkeit schafft.
Für diese Personen gilt der Mindestlohn 2025 in Deutschland nicht
Doch es gibt auch Ausnahmen bezüglich der verpflichtenden Zahlung des Mindestlohns. Wenn eine der nachfolgenden Kriterien zutrifft, kann von der Verpflichtung der Mindestlohnhöhe abgesehen werden:
- Langzeitarbeitslose, wenn sie innerhalb der ersten sechs Monate nach Beendigung der Arbeitslosigkeit beschäftigt werden
- Jugendliche unter 18 Jahre ohne Berufsabschluss
- Freiwillige Praktikanten bis zu drei Monate, im Rahmen der Berufsorientierung oder als Aufnahmebedingung zum Studium
- Verpflichtendes Praktikum innerhalb einer schulischen Ausbildung
- Auszubildende, die eine Berufsausbildung absolvieren
- Einstiegsqualifizierung als vorbereitende Maßnahme für die Teilnahme an einer Berufsausbildung
- Vergütung für ein Ehrenamt
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichtbeachtung und Nichtzahlung ist lediglich in oben genannten Ausnahmefällen durchführbar. Arbeitgeber, die betroffen sind, haben mit Konsequenzen zu rechnen. Diese können sein:
- Geldbußen zwischen 200 und 500.000 Euro, je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes
- Eintrag in das Gewerbezentralregister (gilt für Strafen ab 200 Euro)
- Nachzahlung der Differenz zwischen gezahltem Gehalt und Mindestlohn
- Nachzahlung der fälligen Sozialversicherung
Mit dem Mindestlohn zur sicheren Einkommenshöhe
Mit dem Mindestlohn wird die mindestens zu zahlende Einkommenshöhe festgesetzt. Diese darf von Arbeitgebern oder Tarifpartnern nicht unterschritten werden. In der Vergangenheit wurde der Auszahlungsbetrag stets angehoben. Mit wenigen Ausnahmen gilt der Mindestlohn für fast alle Arbeitnehmer. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen, so dass der Schutz der Zahlungsempfänger gewahrt wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie werden Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gemeldet?
Arbeitnehmer können Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bei den zuständigen Behörden melden, darunter die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS; Zoll) oder das zuständige Arbeitsamt.
Wie viel Mindestlohn wird in Österreich und der Schweiz bezahlt?
Auch in anderen deutschsprachigen Ländern greift der Mindestlohn. Dieser beläuft sich auf:
- Österreich: In Österreich wird seit dem 1. Januar 2025 ein Mindestlohn in Höhe von monatlich 2.544,78 Euro brutto bezahlt.
- Schweiz: Die Höhe richtet sich je nach Kanton. 19.50 CHF bildet die Untergrenze. Sie wird im Tessin je Stunde bezahlt. Der höchste Satz findet sich mit 24 CHF in Zürich wieder.