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Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld 2026: Anspruch und Antrag

Von Iris Risch • Aktualisiert am 28. September 2026 • Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Kurzantwort: 2026 können gesetzlich versicherte Eltern je gesetzlich versichertem Kind bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende bis zu 30. Bei mehreren Kindern gelten Jahreshöchstgrenzen von 35 beziehungsweise 70 Arbeitstagen. Voraussetzung sind unter anderem ein ärztlich bestätigter Betreuungsbedarf, ein Verdienstausfall und das Fehlen einer anderen Betreuungsperson im Haushalt.

Stand: 23. September 2026.

Was ist neu? Die erhöhten Ansprüche von 15/30 Tagen gelten auch 2026. Die Jahreshöchstgrenzen von 35/70 Tagen sind jetzt richtig berücksichtigt. Außerdem trennt diese Fassung Freistellung und Geldleistung, erklärt gemischte GKV-/PKV-Fälle und ordnet die Sonderregel für Bundesbeamte ein.

Ein Elternteil betreut ein krankes Kind zu Hause und kann dafür Kinderkrankengeld beantragen.
Kinderkrankengeld ersetzt einen Teil des ausgefallenen Einkommens, wenn Eltern ihr krankes Kind betreuen müssen.

Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld: der Unterschied

Begriff Bedeutung
Kinderkrankentage Arbeitstage, an denen Sie zur notwendigen Betreuung Ihres kranken Kindes von der Arbeit freigestellt sind.
Kinderkrankengeld Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse für die unbezahlte Freistellung.

Der Anspruch auf Freistellung nach § 45 SGB V ist zwingend und kann nicht vertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass Sie zuerst Überstunden oder Zeitguthaben abbauen. Ob Sie während einer kurzen Verhinderung zunächst bezahlte Freistellung nach Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise § 616 BGB erhalten, ist davon zu trennen. Solange der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlt, entsteht insoweit kein Verdienstausfall für Kinderkrankengeld.

Wer hat 2026 Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Prüfen Sie diese Punkte:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
  • Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert.
  • Ihr Kind ist noch keine 12 Jahre alt. Bei einem Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, gibt es keine Altersgrenze.
  • Ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege der Arbeit fernbleiben müssen.
  • Keine andere Person in Ihrem Haushalt kann die Betreuung übernehmen.
  • Sie arbeiten an diesem Tag nicht und Ihnen fällt Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus.
  • Der Arbeitgeber zahlt für diese Zeit kein Entgelt fort.
GKV oder PKV?

Versicherung Gesetzliches Kinderkrankengeld
Elternteil GKV, Kind GKV Ja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Elternteil GKV, Kind beim anderen Elternteil privat versichert Nein. § 45 SGB V setzt hier auch die gesetzliche Versicherung des Kindes voraus.
Elternteil privat versichert Kein gesetzliches Kinderkrankengeld nach SGB V. Ob ein privater Tarif eine Leistung vorsieht, ergibt sich aus dem Vertrag.

Hauptberuflich Selbstständige können Kinderkrankengeld erhalten, wenn sie gesetzlich versichert sind und ihre Absicherung einen Anspruch auf Krankengeld umfasst. Bei einem Minijob besteht in der Regel kein eigener Krankengeldanspruch. Die unbezahlte Freistellung kann trotzdem beansprucht werden, wenn die Voraussetzungen des § 45 SGB V erfüllt sind. Informationen zur Absicherung finden Sie auch im Ratgeber für Selbstständige.

Wie viele Kinderkrankentage gelten 2026?

Kinder Je Elternteil Alleinerziehend
1 Kind bis zu 15 Arbeitstage bis zu 30 Arbeitstage
2 Kinder bis zu 30 Arbeitstage bis zu 60 Arbeitstage
3 oder mehr Kinder insgesamt höchstens 35 Arbeitstage insgesamt höchstens 70 Arbeitstage

Die Grenzen gelten pro Kalenderjahr. Bei zwei Elternteilen hat grundsätzlich jeder Elternteil sein eigenes Kontingent. Mehr als 30 Tage können deshalb sehr wohl zustehen: Eltern mit mindestens drei Kindern erreichen bis zu 35 Tage je Elternteil, Alleinerziehende bis zu 70 Tage.

Ist das Kontingent eines Elternteils aufgebraucht, kann der andere Elternteil verbleibende Tage nicht einseitig übertragen. Eine Übertragung ist mit Zustimmung des Arbeitgebers des Elternteils möglich, der die zusätzlichen Tage nutzen möchte.

Was gilt für Beamte?

Die Regeln des Kinderkrankengeldes lassen sich nicht pauschal auf Beamte übertragen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sieht § 21 SUrlV im Jahr 2026 bis zu 13 Arbeitstage je Kind und höchstens 30 Tage für alle Kinder vor. Alleinerziehende Bundesbeamte erhalten bis zu 26 Tage je Kind und höchstens 60 Tage insgesamt. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die Vorschriften des jeweiligen Dienstherrn.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt. Haben Sie in den zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung beitragspflichtige Einmalzahlungen erhalten, kann der Satz 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts betragen. Es gilt die gesetzliche Obergrenze. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung können den Auszahlungsbetrag mindern.

Die Krankenkasse berechnet den verbindlichen Betrag aus der Entgeltmeldung des Arbeitgebers. Bei Selbstständigen richtet sich die Berechnung nach dem versicherten Arbeitseinkommen. Eine bloße Rechnung mit 90 Prozent des üblichen Monatsnettos liefert daher nur einen groben Wert.

Kinderkrankengeld beantragen: so gehen Sie vor

  1. Arbeitgeber sofort informieren: Teilen Sie mit, dass und voraussichtlich wie lange Sie wegen der Betreuung ausfallen.
  2. Ärztliche Bescheinigung besorgen: Die Praxis bestätigt den Betreuungsbedarf auf der Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
  3. Antrag bei der Krankenkasse stellen: Nutzen Sie das Online-Portal, die App oder das Formular Ihrer Krankenkasse. Die Bescheinigung enthält meist bereits einen Teil des Antrags.
  4. Entgeltdaten abwarten: Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse den Verdienstausfall elektronisch.
  5. Bescheid prüfen: Kontrollieren Sie Zeitraum, Tagessatz und angerechnete Tage. Wenden Sie sich bei Abweichungen zuerst an die Krankenkasse.
Checkliste

  • Name und Geburtsdatum des Kindes
  • Versichertennummern von Elternteil und Kind
  • ärztliche Bescheinigung über den Betreuungsbedarf
  • Angaben zu bereits genutzten Kinderkrankentagen
  • Bankverbindung
  • bei Selbstständigen: Nachweis zum Arbeitseinkommen, falls die Krankenkasse ihn verlangt

Ein Antrag kostet nichts. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie die ärztliche Bescheinigung digital erhält oder ob Sie sie selbst einreichen müssen.

Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet Detailfragen in seinen FAQ zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld. Das Bürgertelefon zur Krankenversicherung erreichen Sie unter 030 340 60 66-01.

Sonderfälle: Krankenhaus, Homeoffice und Teilzeit

Stationäre Behandlung

Muss ein Elternteil aus medizinischen Gründen bei der stationären Behandlung des gesetzlich versicherten Kindes mitaufgenommen werden, besteht für diese notwendige Begleitung ein eigener Anspruch auf Kinderkrankengeld. Er ist für die Dauer der medizinisch notwendigen Mitaufnahme nicht auf 15/30 oder 35/70 Tage begrenzt. Das Krankenhaus bestätigt die Notwendigkeit. Mehr dazu erklärt der Ratgeber zum Kinderpflege-Krankengeld.

Homeoffice und angebrochene Arbeitstage

Auch wenn Sie im Homeoffice arbeiten könnten, dürfen Sie Kinderkrankengeld beantragen, wenn die Betreuung Sie an der Arbeit hindert und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Haben Sie die Arbeit bereits begonnen und werden für den Rest des Tages unbezahlt freigestellt, kann auch für diesen Tag ein anteiliger Verdienstausfall berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der tatsächlich ausgefallene Verdienst.

Teilzeit, Kurzarbeit und Elterngeld

Teilzeitbeschäftigte können Kinderkrankengeld für ihre tatsächlichen Arbeitstage erhalten. In Kurzarbeit sind Kurzarbeitergeld und Kinderkrankengeld für denselben Zeitraum nicht parallel möglich. Während des Bezugs von Elterngeld kann Kinderkrankengeld Auswirkungen auf die Berechnung haben; lassen Sie Ihren Fall von Krankenkasse und Elterngeldstelle prüfen. Allgemeine Informationen finden Sie im Ratgeber zum Elterngeld.

Telefonische Bescheinigung

Eine telefonische Bescheinigung kann möglich sein, wenn das Kind der Praxis bekannt ist, die Erkrankung keine schwere Symptomatik aufweist und eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Die erstmalige Bescheinigung ist dann auf höchstens fünf Kalendertage begrenzt. Ob eine telefonische Einschätzung medizinisch vertretbar ist, entscheidet die Arztpraxis.

Was tun, wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht sind?

Außerhalb der unbegrenzten medizinisch notwendigen Krankenhausbegleitung gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankengeldtage. Prüfen Sie nacheinander:

  1. Hat der andere Elternteil noch ein eigenes Kontingent und kann die Betreuung übernehmen?
  2. Stimmt der Arbeitgeber einer Übertragung noch verfügbarer Tage des anderen Elternteils zu?
  3. Kommt bezahlte oder unbezahlte Freistellung nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 616 BGB in Betracht?
  4. Können Urlaub, Überstundenabbau oder eine individuelle Arbeitszeitlösung freiwillig vereinbart werden?

Eine schwere oder langfristige Erkrankung kann andere Leistungen auslösen. Bei einem versicherten Schul-, Kita- oder Wegeunfall ist statt der Krankenkasse möglicherweise die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Häufige Fragen zu Kinderkrankentagen 2026

Kann 2026 jeder Elternteil 15 Kinderkrankentage nehmen?

Ja, je gesetzlich versichertem Kind hat jeder anspruchsberechtigte Elternteil bis zu 15 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern gilt je Elternteil eine Jahreshöchstgrenze von 35 Tagen.

Wird das Gehalt durch Kinderkrankengeld vollständig ersetzt?

Meist nicht. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und ist gesetzlich begrenzt. Die Krankenkasse zieht je nach Versicherungsstatus Sozialversicherungsbeiträge ab.

Kann ich Kinderkrankengeld erhalten, wenn mein Kind privat versichert ist?

Nein, gesetzliches Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V setzt ein gesetzlich versichertes Kind voraus. Ob eine private Versicherung eine vergleichbare Leistung zahlt, hängt vom Tarif ab.

Brauche ich ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung?

Für Kinderkrankengeld muss der notwendige Betreuungsbedarf ärztlich bescheinigt sein. Reichen Sie den Nachweis nach dem Verfahren Ihrer Krankenkasse ein und informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich.

Offizielle Quellen: BMG: FAQ Kinderkrankengeld, BMG: Krankengeld, Stand 3. September 2026, § 45 SGB V, § 21 SUrlV und BMG: telefonische Bescheinigung.

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Iris Risch
Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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