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Diese Regelungen gibt es beim Kindergeld für behinderte Kinder

Von IntFormalities
Aktualisiert am 13. November 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Kindergeld soll Familien unter die Arme greifen, wenn es um die finanziellen Aufwände für ihre Kinder geht. An die Situation von Menschen mit Behinderung wird dabei besonders gedacht. Denn häufig ziehen sie nicht aus und verdienen auch nicht ihren eigenen Lebensunterhalt. Damit ihre Eltern trotzdem finanziell abgesichert sind, können sie weiterhin Kindergeld beziehen. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung lesen Sie hier bei uns.

Kindergeld für behinderte Erwachsene

Was ist beim Kindergeld für Menschen mit Behinderung besonders?

Der Begriff Kindergeld ist in diesem Fall etwas irreführend. Diese Art von Kindergeld ist nicht an Altersgrenzen gebunden, wird also auch für Erwachsene ausbezahlt. Denn während normalerweise mit der Volljährigkeit beziehungsweise spätestens mit 25 Jahren Schluss ist (sofern das Kind in Ausbildung ist), ist die Regelung hier anders. Denn die Auszahlung ist an den Umstand gebunden, dass Personen mit Behinderung teilweise nicht für sich selbst sorgen können, auch im Erwachsenenalter. Deshalb soll das Kindergeld sie weiterhin finanziell unterstützen. 

Wichtig: Lassen Sie sich bei der Antragsstellung nicht verwirren. Egal, wie alt die behinderte Person ist, gesetzlich gilt sie in Bezug auf das Kindergeld immer als Kind. 

Wer hat Anspruch auf Kindergeld für Menschen mit Behinderung?

Personen müssen drei Punkte erfüllen, um auch nach dem 25. Geburtstag noch Kindergeld zu bekommen: 

  • Die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten. Ausnahme: Menschen, die vor 1981 geboren wurden, haben eine andere Grenze, nämlich das 27. Lebensjahr.
  • Ist die Person mit Behinderung älter als 25 Jahre alt, muss es eine erziehungsberechtigte Person geben. 
  • Es ist nicht möglich, dass die Person selbst für ihren Unterhalt sorgt, weil sie arbeitsunfähig ist.

Der dritte Punkt ist in der Regel dann erfüllt, wenn im Schwerbehindertenausweis (oder einem ähnlichen Dokument) der Buchstabe H eingetragen ist und die Person damit als “hilflos” gilt. Sie hat nicht genug finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt.

So beantragen Sie Kindergeld für behinderte Erwachsene

Sie benötigen dafür verschiedene Anträge:

  1. Den herkömmlichen Antrag auf Kindergeld
  2. Die sogenannte Anlage Kind
  3. Eine Erklärung über die Verhältnisse
  4. Angaben zum Nettoeinkommen
  5. Unter Umständen müssen Sie weitere Informationen abgeben, die zuständige Stelle wird Sie darüber aber informieren.

Füllen Sie diese aus und geben Sie sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse ab. Sie können sie auch per Post senden. Welche Stelle zuständig ist für Sie, finden Sie über eine Suchmaschine der Agentur für Arbeit.

Sie müssen nicht nur die Antragsformulare einreichen, sondern auch Nachweise über die Behinderung. Dazu reichen Sie eines der folgenden Dokumente ein:

  • den Schwerbehindertenausweis
  • einen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt
  • Rentenbescheid aufgrund der Behinderung
  • Bescheid über Pflegegeld, sofern Pflegegrad 4 oder 5 vorliegt
  • ein ärztliches Gutachten, das belegt, welche Einschränkungen der Erwerbstätigkeit wegen der Behinderung vorliegen

Nach dem 25. Geburtstag ist es dabei wichtig, dass im jeweiligen Nachweis vermerkt ist, seit wann die Behinderung besteht.

Sie müssen sich erneut an die Familienkasse wenden, wenn der Schwerbehindertenausweis oder ein anderes Dokument, das Sie vorgelegt haben, die Gültigkeit verliert. Auch bei Änderungen der Situation, beispielsweise bezüglich Wohnort oder Sorgerecht, ist unbedingt der Familienkasse mitzuteilen!

Wie wird Kindergeld für behinderte Menschen berechnet?

Die Erziehungsberechtigten erhalten einen pauschalen Betrag von 250 Euro (Stand 2023), genau wie beim regulären Kindergeld.

Ob Anspruch besteht, wird aus zwei Punkten berechnet: zum einen aus dem Lebensbedarf (allgemeiner Lebensbedarf plus Mehraufwände aufgrund der Behinderung), zum anderen aus den vorhandenen finanziellen Mitteln. Sind zweitere im Verhältnis nicht hoch genug, kann Kindergeld bezogen werden. Die Lebenshilfe gibt genauere Einblicke in die Berechnungsgrundlage.

Wichtig: Teilweise möchte das Sozialamt die Zahlung einbehalten, weil die Person mit Behinderung in einem Wohnheim lebt. Dieser Vorgang nennt sich “Abzweigung des Kindergeldes”. Wer als Elternteil aber selbst Kosten für das Kind trägt, hat auf jeden Fall Anspruch auf das Kindergeld! Informieren Sie sich hierzu beispielsweise beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm).

Wann beginnt die Auszahlung?

Das reguläre Kindergeld beginnt ja mit der Geburt. Das verlängerte Kindergeld für behinderte Personen wird mit Ende der normalen Fristen einfach weiter ausbezahlt, sofern Sie rechtzeitig den Antrag stellen.

Egal, wie alt die Person mit Behinderung ist, der Betrag wird immer an die erziehungsberechtigte Person ausgezahlt.

Wann kann ich monatlich mit der Auszahlung des Kindergelds rechnen?

Der Zeitpunkt der Auszahlung richtet sich wie bei allen Kindergeldempfängern nach der Nummer, die dem Kind zugewiesen wurde. Eine Übersicht bietet die Agentur für Arbeit.

Kann Kindergeld für Behinderte mit anderen staatlichen Unterstützungen verbunden werden?

Auf andere staatliche Unterstützungen wie Wohngeld oder Bürgergeld hat das Kindergeld keinerlei Auswirkungen.

An welche Stelle wende ich mit bei Fragen zum Kindergeld für behinderte Kinder?

Wenden Sie sich an die Familienkasse, die für Ihre Stadt zuständig ist. Alternativ beraten Anlaufstellen wie die Lebenshilfe oder der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), wenn Fragen zum Thema Kindergeld aufkommen.

Kindergeld als lebenslange Unterstützung für Menschen mit Behinderung

An Familien, in denen behinderte Kinder leben, wird das Kindergeld länger ausbezahlt. Statt der regulären Grenze von 18 Jahren (bzw. 25 Jahren für Kinder in Ausbildung) gibt es hier keine Altersgrenze. Wer Kinder hat, die ihren Lebensunterhalt aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst bestreiten können, bezieht also weiterhin Kindergeld.
Für den Antrag reichen Sie die notwendigen Formulare sowie Nachweise über den Grad der Behinderung bei der Familienkasse ein. Dann kann nach Ende des regulären Kindergeldes übergangslos weiterhin Kindergeld an Sie ausgezahlt werden. Dabei gelten die üblichen Regelungen, beispielsweise der Auszahlungstermin, gestaffelt nach Kindergeldnummer.

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