Sie sind derzeit arbeitslos, spielen allerdings mit dem Gedanken in die Selbstständigkeit zu gehen? Der Gründungszuschuss soll Sie bei diesem Vorhaben unterstützen. Welche Anforderungen bestehen und wie Sie diese Beihilfe in Anspruch nehmen, erklären wir in unserem Leitfaden!

Der Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Unterstützung, die Arbeitslosen zur Verfügung steht, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten. Gedacht ist der Zuschuss, dass dieser den Lebensunterhalt während der Anfangsphase der Selbstständigkeit sichern und gleichzeitig die unternehmerische Tätigkeit fördert. Förderfähig ist eine tragfähige Geschäftsidee, mit der Sie sich dauerhaft selbständig machen möchten.
Der Zweck des Gründungszuschusses
Die finanziellen Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind nicht zu verachten. Sie als Gründer sollen mittels Gründungszuschusses in den ersten Jahren Ihrer Unternehmensführung vor existenzieller Not bewahrt werden.
Hinzu soll darüber ein Anreiz zur Gründung eines Unternehmens entstehen. Bestenfalls werden durch Ihren Betrieb Arbeitsplätze geschaffen, mit denen Sie zur wirtschaftlichen Gesamtstabilität beitragen.
Den Gründungszuschuss erhalten: berechtigt oder nicht?
Der Gründungszuschuss richtet sich hauptsächlich an Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Es gibt jedoch auch spezifische Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um den Zuschuss zu erhalten.
- Arbeitslosigkeit: Antragsteller müssen arbeitslos sein und Arbeitslosengeld I beziehen. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses.
- Tragfähige Geschäftsidee: Der Antragsteller muss eine ernsthafte und tragfähige Geschäftsidee haben, die sich als langfristig erfolgreich erweisen kann.
- Businessplan: Ein detaillierter Businessplan ist erforderlich, um zu zeigen, dass die Gründung wirtschaftlich sinnvoll und tragfähig ist.
- Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Die Gründung muss in eine Selbstständigkeit führen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt.
Bereits wenige Tage nach Beginn der Arbeitslosigkeit kann die Unternehmensgründung beginnen, jedoch nicht zuvor. Unabdingbar ist der Bezug von Arbeitslosengeld I. Dabei muss der Anspruch noch mindestens 150 Tage bestehen.
Höhe und Dauer des Gründungszuschusses
Die Gründungszuschuss Höhe ist abhängig von der individuellen Situation des Antragstellers und wird in zwei Phasen ausgezahlt. Dabei spielt der Bezug von Arbeitslosengeld die zentrale Rolle.
👉 Höhe des Gründungszuschusses
Phase 1: In den ersten sechs Monaten nach der Gründung erhalten Gründer den vollen Zuschuss, der etwa dem Betrag des Arbeitslosengeldes I entspricht. Zusätzlich wird ein Beitrag zur sozialen Absicherung (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) gewährt.
Phase 2: In den darauffolgenden Monaten (maximal 9 Monate) wird der Zuschuss auf einen reduzierten Betrag von etwa 300 Euro monatlich gesenkt, um die soziale Absicherung weiterhin zu gewährleisten.
Den Gründungszuschuss beantragen
Die Beantragung des Gründungszuschusses erfolgt über die Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe. Der Antrag muss vor der Gründung des Unternehmens gestellt werden:
- Beratung und Vorabinformationen: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sich von einem Berater der Agentur für Arbeit beraten lassen. Hierbei können Sie klären, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welche Dokumente Sie für den Antrag benötigen.
- Businessplan erstellen: Ein detaillierter Businessplan ist erforderlich, um Ihre Geschäftsidee und Ihre finanziellen Prognosen darzulegen. Der Businessplan sollte die folgenden Punkte umfassen:
- Unternehmensbeschreibung
- Marktanalyse
- Finanzierungsplan und Rentabilitätsvorschau
- Marketingstrategie
- Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen: Der eigentliche Antrag erfolgt online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit. Online loggen Sie sich in Ihr Profil ein und wählen den Punkt “Gründungszuschuss für Phase 1”.
- Prüfung des Antrags: Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und entscheidet, ob der Gründungszuschuss bewilligt wird. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
- Bewilligung und Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Gründungszuschuss bewilligt und die Auszahlung erfolgt. Die erste Zahlung wird in der Regel direkt nach der Gründung des Unternehmens ausgezahlt.
Selbstständig nach der Arbeitslosigkeit mit dem Gründungszuschuss
Wer arbeitslos ist und sein eigenes Unternehmen gründen möchte, wird über den Gründungszuschuss unterstützt. Grundvoraussetzung ist der Bezug von Arbeitslosengeld I. Obgleich es sich um ein bürokratisches Verfahren handelt, kann die Gründung des eigenen Betriebs bereits wenige Tage nach Bezug des Arbeitslosengeldes erfolgen. Über den Zuschuss werden Sie innerhalb der Gründungsphase vor Armut geschützt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss entspricht zunächst dem Betrag des Arbeitslosengeldes I und wird für die ersten sechs Monate gewährt. Danach wird er für maximal neun Monate auf 300 Euro reduziert.
Kann ich den Gründungszuschuss auch als Franchisenehmer beantragen?
Ja, auch Franchisenehmer können den Gründungszuschuss beantragen, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und eine tragfähige Geschäftsidee nachweisen können.
Gibt es spezifische Branchen, die besonders häufig den Gründungszuschuss erhalten?
Der Gründungszuschuss wird branchenunabhängig gewährt, jedoch sind besonders Gründer in den Bereichen IT, Dienstleistungen und Handwerk häufig vertreten.