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Beantragung von Arbeitslosengeld I in Deutschland: Das ist besonders wichtig

Von IntFormalities
Aktualisiert am 14. Februar 2024
Geschätzte Lesezeit: 8 Minute

Nach dem Jobverlust hilft das Arbeitslosengeld in Deutschland, sich auf die Stellensuche zu konzentrieren und dabei den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wir klären hier alle Fragen zur Antragsstellung, den nötigen Fristen und der Berechnung des Arbeitslosengeldes.

Beantragung von Arbeitslosengeld in Deutschland: Das ist besonders wichtig

Welche Unterstützung es gibt im Fall von Arbeitslosigkeit?

Das Arbeitslosengeld soll in den ersten Monaten nach dem Jobverlust helfen, die laufenden Kosten abzufangen. Außerdem werden Sie stark unterstützt von der Agentur für Arbeit, damit Sie schnell wieder eine neue Stelle finden.

Das sogenannte Arbeitslosengeld I, um das es hier geht, ist nicht zu verwechseln mit dem Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz4. In dieses wechselt man erst nach mehreren Monaten der Arbeitslosigkeit (dieser Zeitraum ist individuell, näheres dazu findest du in diesem Artikel). Weitere Informationen zu den Unterschieden finden Sie hier

Wer kann Arbeitslosengeld beantragen? (auch Ausländer?)

Arbeitslosengeld beantragen können grundsätzlich alle Menschen, die zuvor in die deutsche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Bei Angestellten mit deutschen Arbeitgebern passiert das automatisch (außer bei Minijobs). Anderweitig kann man sich auch freiwillig versichern.

Zudem gibt es Voraussetzungen bezüglich der Beitragszeiten und der erneuten Jobsuche. Diese erläutern wir in den folgenden Kapiteln näher.

Arbeitslosengeld aus Deutschland kann unter diesen Bedingungen auch jemand beziehen, der in einem anderen Land nach einer neuen Stelle suchen und daher umziehen möchte. Hierzu gibt es jedoch einige Bedingungen, die Sie hier nachlesen können. 

Kann man Arbeitslosengeld beantragen, wenn man im Ausland gearbeitet hat?

Unter Umständen ist das möglich. Voraussetzung: Sie haben zwischen dem Auslandsaufenthalt und der Arbeitslosigkeit wieder in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet – zumindest einen Monat lang. 

Beschäftigungen in folgenden Ländern werden berücksichtigt:

  • Länder der Europäischen Union (EU)
  • Island
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Liechtenstein

Wenn Sie in anderen Ländern gearbeitet haben, gibt es eine Ausnahme: Wer eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hat, kann die Auslandszeiten ebenfalls miteinberechnen lassen. Mehr Infos zum Thema Ausland und Arbeitslosengeld gibt es hier

Können Selbstständige auch Arbeitslosengeld beantragen?

Als selbstständige Person sind Sie grundsätzlich nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. 

Arbeitslosengeld können Sie daher nur dann beantragen, wenn Sie zuvor freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert waren. Hier gelten leicht abweichende Bedingungen, die Sie hier nachlesen können. 

Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung von Arbeitslosengeld?

Sie müssen folgende Punkte erfüllt haben, bevor Sie Arbeitslosengeld beantragen können:

  • Sie haben sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. 
  • Sie waren in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Damit erfüllen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit. Das ist auch möglich, wenn sie mehrere Beschäftigungen hatten, die insgesamt mindestens 12 Monate bestanden haben. 
  • Sie haben derzeit keinen Job, sind jedoch in der Lage, eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (das bedeutet mindestens 15 Stunden in der Woche).
  • Sie arbeiten mit der Agentur für Arbeit zusammen, um eine neue Anstellung zu finden.

Sie kommen nicht auf 12 Monate Beschäftigung in den letzten 30 Monaten (sogenannte Anwartschaftszeit)? Es können auch folgende Zeiten hinzugezählt werden: 

  • Sie haben ein Kind erzogen (bis zum dritten Lebensjahr)
  • Sie hatten eine freiwillige Arbeitslosenversicherung (weil Sie beispielsweise selbstständig oder im Ausland waren)
  • Sie haben Krankengeld erhalten
  • Sie haben freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet

Sie waren mehrmals befristet beschäftigt? In diesem Fall reichen auch 6 Monate aus, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Mehr Informationen finden Sie hier ab Seite 31.

Welche Dokumente sind nötig bei der Beantragung von Arbeitslosengeld?

Sie benötigen zunächst folgende Unterlagen, um sich arbeitslos zu melden:

Bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes sollten Sie dann noch die Nachweise zu Ihren Berufsausbildungen und Abschlüssen zur Hand haben, um die Informationen dazu angeben zu können. 

Welche Fristen sind wichtig bei der Beantragung von Arbeitslosengeld?

Sobald Sie wissen, dass Sie bald arbeitslos sein werden (nach einer Kündigung beispielsweise), melden Sie sich so schnell wie möglich (innerhalb von 3 Tagen) arbeitssuchend. Das tun Sie auch dann, wenn Sie nur ein voraussichtliches Enddatum wissen. So kann der Übergang erleichtert werden. 

Zu dem Stichtag, an dem Ihr altes Arbeitsverhältnis vorüber ist, müssen Sie Ihren Status dann von arbeitssuchend auf arbeitslos ändern. Wichtig: Sie müssen sich unbedingt rechtzeitig arbeitslos melden

Arbeitslosengeld beantragen Sie am besten etwa zwei Wochen vor diesem Stichtag. Wenn Sie den Antrag später abschicken, entsteht Ihnen allerdings auch kein Nachteil.

So läuft die Beantragung von Arbeitslosengeld ab

Schritt 1: Sie melden sich arbeitslos

Wenn Ihre alte Beschäftigung geendet hat und Sie noch keine neue haben, melden Sie sich arbeitslos. Das geht online oder vor Ort. Alle Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier.  

Schritt 2: Sie füllen das nötige Formular aus

Als Tag der Antragsstellung gilt der Tag, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben. 

  • online: Klicken Sie hier auf “Vorgang starten”. Die Daten werden zwischengespeichert, Sie können den Antrag also auf mehrere Etappen aufteilen.
  • auf Papier: Fordern Sie das Formular per Telefon bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit an und bekommen es per Post.

Schritt 3: Formular abgeben

Nun alles abgeben – entweder online, persönlich bei Ihrer Arbeitsagentur oder per Post.

Wie wird die Höhe des Arbeitslosengelds berechnet?

Bei der Berechnung fließen verschiedene Faktoren mit ein:

Schritt 1: 

Die Höhe Ihres Bruttogehalts in den letzten 12 Monaten wird durch 365 geteilt und als sogenanntes Bemessungsentgelt festgesetzt. 

Wichtig: Lag das Einkommen in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit höher als im vergangenen Jahr (im Durchschnitt um mehr als 10%), können Sie verlangen, dass diese beiden Jahre zur Berechnung genutzt werden. 

Schritt 2:

Es werden verschiedene Beträge vom Bemessungsentgelt abgezogen: Lohnsteuer, je nach Region der Solidaritätszuschlag sowie 20% für die Sozialversicherung. Daraus ergibt sich das sogenannte Leistungsentgelt.

Schritt 3:

Von diesem Leistungsentgelt erhalten Sie pro Tag 60%. Falls Sie noch unterhaltspflichtig für ein Kind sind, bekommen Sie unter Umständen 67%.

Einen ersten Anhaltspunkt kann dieser Onlinerechner geben. Die Höhe des Arbeitslosengelds ist sehr individuell, hier können Sie mit Ihrem tatsächlichen Gehalt eine erste Einschätzung vornehmen. 

In welcher Höhe und über welchen Zeitraum wird Arbeitslosengeld ausgezahlt?

Arbeitslosengeld wird grundsätzlich, solange Ihre Bedingungen sich nicht ändern, monatlich gleichbleibend bewilligt. Es wird rückwirkend ausgezahlt, also immer am Ende jeden Monats

Der Zeitraum berechnet sich aus der Länge Ihrer Anwartschaftszeit und Ihrem Alter

  • unter 50-Jährige bekommen höchstens 12 Monate lang Arbeitslosengeld Voraussetzung: Die Anwartschaftszeit war 24 Monate oder länger. Mit einer kürzeren Anwartschaftszeit läuft auch das Arbeitslosengeld kürzer, bei 12 Monaten also beispielsweise 6 Monate.
  • alle ab 50 bekommen schrittweise mehr Zeit zugesprochen, in der sie Arbeitslosengeld erhalten. So haben solche, die 58 oder älter sind, einen Höchstanspruch von 24 Monaten. Voraussetzung: Die Anwartschaftszeit war 48 Monate oder länger.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze definiert das maximale Einkommen pro Monat und Jahr, das für die Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und somit für das Arbeitslosengeld I herangezogen wird. 

Im Jahr 2024 beträgt diese Grenze im Westen Deutschlands 7.550 Euro monatlich und 90.600 Euro jährlich und im Osten 7.450 Euro monatlich und 89.400 Euro jährlich

Einkommen, das über diese Grenzen hinausgeht, wird nicht für die Beitragsberechnung des Arbeitslosengeldes I berücksichtigt.

Kosten und Dauer der Antragsstellung auf Arbeitslosengeld

Der Antrag auf Arbeitslosengeld hat in der Regel zwei Wochen Bearbeitungszeit und kostenlos möglich.

An wen kann ich mich wenden bei Fragen zum Arbeitslosengeld? 

Welche Agentur für Arbeit in Ihrem Fall zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort. Sie können hier nach der passenden Stelle suchen und bekommen alle nötigen Kontaktdaten.

Ein Kontaktformular und weitere Informationen finden Sie außerdem hier

Es gibt zudem eine Hotline für ganz Deutschland

0800 4 555500 (gebührenfrei)

Zusammenfassung

Das Arbeitslosengeld überbrückt die ersten Monate, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verloren haben. Sie werden gleichzeitig bei der Suche nach einem neuen Job durch die Agentur für Arbeit unterstützt.

Ihnen wird rund 60% Ihres bisherigen Nettoverdienstes ausbezahlt. Dafür gibt es jedoch einige Voraussetzungen, unter anderem genug Beitragszeiten in den letzten 30 Monaten. Zudem variiert der Zeitraum, über den Sie Arbeitslosengeld I bekommen. Danach wechseln Sie zum Arbeitslosengeld II, auch Hartz4 genannt.

Für die Beantragung ist es zusätzlich essenziell, dass Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden. Diese Frist sollten Sie auf keinen Fall verpassen.

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