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Die Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner in Deutschland

Von Iris Risch • Aktualisiert am 7. März 2025 • Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner noch nicht in Deutschland lebt und sich zunächst darum kümmern muss, wie er oder sie hier auch bleiben kann, kann Ihre Hochzeit dabei weiterhelfen. Wir erklären Ihnen genau, wie Personen aus Drittstaaten eine Hochzeit und ein Leben in Deutschland mit der Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner möglich machen.

Die Aufenthaltserlaubnis nach der Heirat ist für Ausländer aus Nicht-EU Staaten möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis nach der Heirat ist für Ausländer aus Nicht-EU Staaten möglich.

Was versteht man unter der Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner?

Eine Aufenthaltserlaubnis muss grundsätzlich von Personen aus Drittstaaten beantragt werden, wenn sie mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin in Deutschland leben und arbeiten möchten. Wichtig in der Unterscheidung zur Familienzusammenführung: Es geht hier um Personen, die noch nicht verheiratet sind, aber eine Hochzeit und ein Leben in Deutschland anstreben.

Ausländische Ehepartner, die nicht aus der EU kommen, benötigen ein spezielles Visum, um in Deutschland bleiben zu können.

Achtung: Ein Schengen-Visum zählt hier nicht! Sie brauchen tatsächlich ein nationales Visum – auch für Eheschließungen in Deutschland.

Wer kann eine solche Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Für EU-Bürger ist ein Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel nicht nötig. Heiraten Sie also als deutscher Staatsangehöriger eine andere Person aus der EU (oder umgekehrt), können Sie als Angehöriger in jedem Land problemlos leben.

Für alle anderen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltserlaubnis nötig.

Voraussetzungen und benötigte Dokumente

Ihr Standesamt vor Ort gibt Ihnen genaue Auskunft darüber, welche Dokumente Sie vorab besorgen müssen. In der Regel zählt dazu:

  • Ihre Personenstandsurkunde (Auszug aus dem zentralen Personenstandsregister)
  • Die Personenstandsurkunde(n) des ausländischen Partners/Partnerin; diese muss unbedingt von einem vereidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt worden sein. Sie darf außerdem höchstens sechs Monate alt sein.
  • Ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat des künftigen Ehepartners; dabei geht es darum, dass kein Ehehindernis nach dem Recht des anderen Staates besteht (Ausnahme: Sie wollen gleichgeschlechtlich heiraten, der Heimatstaat Ihres Partners oder Ihrer Partnerin sieht das allerdings nicht vor. Sie können dann trotzdem in Deutschland heiraten). Angefordert wird das Zeugnis von Ihrem Standesamt vor Ort.

Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner beantragen: So geht’s

1. Beim Standesamt einen Termin ausmachen

Wenn Sie alle benötigten Dokumente beisammen haben, geben Sie diese beim Standesamt ab, um einen Termin für die Eheschließung festzulegen.

2. Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen

Bei der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes beantragt Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin ein Visum. Dafür ist ein Nachweis über die Grundkenntnisse der deutschen Sprache wichtig. Eine gewisse Vorlaufzeit ist in der Regel also wichtig.

Über die Botschaft entsteht dann der Kontakt zu der Ausländerbehörde, die in Deutschland für Sie zuständig sein wird. Diese prüft Ihre Wohnverhältnisse (ist die Wohnung groß genug?) und erteilt dann ihre Zustimmung.

3. Einreise und Hochzeit

Mit dem gültigen Visum kann Ihr Partner/Ihre Partnerin nach Deutschland kommen und Sie standesamtlich heiraten. Hierbei müssen nicht nur die allgemeinen Voraussetzungen einer Hochzeit eingehalten werden, sondern auch folgendes beachtet werden: Wenn dem Standesbeamten auffällt, dass es einen Aufhebungsgrund für die Ehe geben könnte, kann er die Hochzeit verweigern. Das kann beispielsweise sein, weil einer von beiden durch eine arglistige Täuschung oder durch eine Drohung zur Ehe gedrängt wurde.

4. Ihr Ehepartner beantragt nach der Hochzeit eine Aufenthaltserlaubnis

Dafür ist es wichtig, die Eheurkunde bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen, um diese Erlaubnis zu beantragen. In aller Regel gibt es dann keine Probleme mehr.

5. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Eine erste Aufenthaltserlaubnis gilt ein bis drei Jahre. Die Person aus dem Drittstaat muss in der Regel in dieser Zeit Sprach- und Integrationskurse belegen. Wie es weitergeht, lesen Sie im nächsten Kapitel.

Kosten fallen für das Visum und für die Hochzeit in normaler Höhe an. Es kann dauern, bis Sie einen Termin beim jeweiligen Standesamt bekommen. Auch die Visumserteilung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Falls ein Deutschkurs nötig wird, verlängert das die Wartezeit natürlich noch einmal.

Wozu berechtigt die Aufenthaltserlaubnis im Anschluss?

Sie dürfen dann in Deutschland leben und hier arbeiten. Sie müssen regelmäßig einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.

Für Verheiratete gelten folgende Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bzw. eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis:

  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein (Sie benötigen Nachweise dafür).
  • Seit mindestens fünf Jahren besteht ein befristetes Aufenthaltsrecht.
  • Die Person ist nicht straffällig geworden.
  • Es liegen gute Kenntnisse der deutschen Sprache vor.
  • Es ist für die Person möglich, sich in das deutsche Gesellschaftssystem zu integrieren.
  • Es besteht eine Krankenversicherung; entweder eine eigenständige oder über die Familienversicherung, weil der deutsche Staatsbürger erwerbstätig ist.
  • Es wurden mindestens 60 Monate Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
  • Der Hauptwohnsitz bleibt in der Stadt, in der die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wurde.

Nach drei Jahren tritt außerdem ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Kraft. Egal, ob die Ehe fortbesteht – der Ehepartner aus dem Drittstaat darf dann bleiben. Nach einer Trennung droht also nicht automatisch die Abschiebung – je nachdem, wie lange die Person schon in Deutschland ist. Für ein Bleiberecht ist es nötig, dass Deutschkenntnisse und finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt vorhanden sind.

Im Falle einer Scheidung

Es gilt das normale Scheidungsrecht. Das heißt, dass eventuell Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss.

Wohin kann ich mich bei Fragen zur Niederlassungserlaubnis für Ehepartner wenden?

Sie können sich einerseits an ein Standesamt wenden, aber auch an die Ausländerbehörde vor Ort. Ebenso geben Botschaften im Ausland Auskunft zu Fragen.

Hier können Sie Ausländerbehörden in Ihrer Nähe aufsuchen. 

Mit der Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner nach Deutschland kommen

Wer in Deutschland heiraten und wohnen möchte, muss sich zunächst um einen Hochzeitstermin sowie ein normales, nationales Visum bemühen. Erst dann kann die Person aus dem Drittstaat legal einreisen. Der Ausländerbehörde müssen Sie dafür glaubhaft versichern, dass es ernst ist mit Ihrer Partner/Ihre Partnerin und sie keine Scheinehe allein wegen des Aufenhaltsrechts eingehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner beantragen?

Personen aus Nicht-EU-Staaten, die mit einem deutschen Staatsbürger oder einer Person mit langfristigem Aufenthaltsstatus verheiratet sind oder in Deutschland heiraten möchten.

Erhalte ich nach der Heirat sofort eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Nein, nach der Hochzeit erhalten Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die in der Regel ein bis drei Jahre gültig ist. Erst nach fünf Jahren kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich mit einem Schengen-Visum in Deutschland heiraten?

Nein, für eine Eheschließung in Deutschland ist ein nationales Visum erforderlich. Ein Schengen-Visum reicht nicht aus.

Darf ich mit einer Aufenthaltserlaubnis arbeiten?

Ja, mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in Deutschland arbeiten. In manchen Fällen wird dies explizit in der Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

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Iris Risch
Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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