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Unterhaltsansprüche – Wer bekommt in Deutschland Unterhalt?

Von IntFormalities
Aktualisiert am 6. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Vor allem bei Trennungen und bei gemeinsamen Kindern kommt in Deutschland schnell das Thema Unterhalt auf. Doch nicht nur geschiedene Ehepartner oder Kinder haben Anspruch auf Unterhalt. Wer für wen unterhaltspflichtig ist, wie Sie die Höhe des Unterhalts berechnen können, und an wen Sie sich wenden müssen, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Unterhaltsansprüche in Deutschland

Unterhalt – Definition und Voraussetzungen

Beim Unterhalt handelt es sich um einen Betrag, den eine unterhaltspflichtige Person einer unterhaltsberechtigten Person zahlen muss, damit diese ihren Lebensbedarf bestreiten kann. Doch Unterhalt kann nicht nur in Form von Geld geleistet werden, sondern auch Betreuung, Pflege, Erziehung und persönliche Zuwendung fallen darunter. 

Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch ist, dass die unterhaltsberechtigte Person bedürftig ist, das heißt, ihren Lebensbedarf aus eigenen Einkünften, zumutbarer Arbeit oder eigenem Vermögen nicht decken kann. Auch muss die unterhaltspflichtige Person leistungsfähig, also dazu im Stande sein, die Unterhaltszahlungen zu leisten, ohne den eigenen Lebensbedarf zu vernachlässigen. 

Unterhaltspflichten und -ansprüche entstehen jedoch nur, wenn tatsächlich auch ein Bedarf besteht. Dieser kann sich aus verschiedenen Gründen und bei verschiedenen Personengruppen ergeben. 

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Nicht nur Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig. Auch Ehegatten, Paare in eingetragener Partnerschaft, getrennte Paare und Verwandte können untereinander Unterhaltsansprüche haben. Man unterscheidet zwischen folgenden Arten von Unterhalt:

1. Unterhalt für Kinder:

Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Leben diese zusammen, so ergibt sich meist eine Aufteilung des Unterhaltes in Betreuung, Erziehung, Geld und Sachen zwischen den Eltern. Leben die Eltern getrennt und ein Elternteil ist alleinerziehend oder übernimmt den Großteil der Betreuung und Erziehung, so muss der andere Elternteil in der Regel Unterhalt in Form von Barunterhalt (Geldleistungen) zahlen. 

Der Unterhalt wird dabei je nach Einkommen und Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berechnet. In der neuen Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 2023 können Sie einsehen, wie hoch der Kindesunterhalt je nach Alter des Kindes und Einkommen ausfällt. Mit dem Unterhaltsrechner können Sie berechnen, wie hoch Ihr individueller Unterhalt sein sollte. Dabei ist für 2023 ein Minimum je nach Altersstufe des Kindes festgelegt:

  • 0 – 5 Jahre: 437 €
  • 6 – 11 Jahre: 502 €
  • 12 – 17 Jahre: 588 €
  • ab 18 Jahren: 628 €

Der Unterhaltsanspruch kann bei Kindern auch über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus gelten. Lebt das Kind auch danach noch bei mindestens einem Elternteil und befindet sich in der allgemeinen Schulausbildung, so hat es bis zum vollendeten 21. Lebensjahr einen erhöhten Unterhaltsanspruch. Auch darüber hinaus kann ein Kind ein Recht auf Unterhalt haben, wenn es eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Erfahren Sie hier mehr über den Unterhalt für volljährige Kinder ab 18

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2. Unterhalt für Ehepartner oder eingetragene Partner:

Doch nicht nur Eltern sind Ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Bei der Eheschließung und der Schließung einer eingetragenen Partnerschaft gehen Menschen eine Verpflichtung ein, sich gegenseitig zu unterstützen. Die (Ehe-)Partner müssen gemeinsam für ihren Unterhalt sorgen. 

Dabei handelt es sich auch hier nicht um Geld alleine. Neben erwerbstätiger Arbeit und wirtschaftlichen Mitteln gelten auch persönliche Leistungen wie das Führen des Haushalts oder das Betreuen gemeinsamer Kinder als Verpflichtungen des Unterhalts.

3. Unterhalt für geschiedene/getrennte Ehepartner oder eingetragene Partner:

Nach einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft sind grundsätzlich beide Partner für sich alleine verantwortlich. Jedoch kann auch hier die Unterhaltspflicht weiter bestehen, falls der ehemalige Ehemann oder die Ehefrau bedürftig und außer Stande ist, für sich selbst zu sorgen. Dies gilt wiederum nur, wenn die andere Person leistungsfähig ist. 

Der Unterhalt nach einer Trennung dient dazu, die bedürftige Person bei den Kosten einer Kranken- oder Pflegeversicherung, Altersversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu unterstützen. Weiters kann Unterhalt für Ausbildungen, Umschulungen oder Weiterbildungen geleistet werden, um den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern.

Eine gesetzlich festgelegte Verjährung gibt es beim Unterhalt für Ex-Partner nicht, jedoch wird die Dauer der Unterhaltspflicht in der Regel auf ⅓ bzw. ¼ der Dauer der Ehe oder Partnerschaft festgelegt. Auch wenn die unterhaltspflichtige Person nicht mehr leistungsfähig ist oder die unterhaltsberechtigte Person nicht mehr bedürftig ist oder eine neue Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingeht, erlischt der Anspruch.

4. Unterhalt für den anderen Elternteil bei nichtehelichen Kindern:

Wenn keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht, können bei Paaren dennoch Unterhaltsansprüche entstehen, sofern diese gemeinsame Kinder haben. Dabei handelt es sich um den Betreuungsunterhalt, der sicherstellt, dass ein alleinerziehender Elternteil ausreichend Mittel für die Pflege, Betreuung und Erziehung des Kindes zur Verfügung hat. Die Frist für den Betreuungsunterhalt ist auf 3 Jahre festgelegt, in diesem Zeitraum ist die Person mit Unterhaltsanspruch nicht dazu verpflichtet, erwerbstätig zu arbeiten. 

5. Unterhalt für Eltern:

Nicht nur Eltern sind ihren Kindern gegenüber verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern. Ist ein Elternteil pflegebedürftig oder nicht dazu imstande, den eigenen Lebensbedarf zu decken, so müssen die Kinder Unterhalt leisten, der beispielsweise für die Pflege verwendet wird. Seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder jedoch erst ab einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 € dazu verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu leisten. Mehr dazu erfahren Sie unter Elternunterhalt – Wenn Kinder für Eltern haften.

Wer ist für Unterhaltsangelegenheiten zuständig?

Viele Informationen zum Thema Unterhalt finden Sie über das Deutsche Bundesministerium für Justiz. Hier finden Sie verschiedene Antragsformulare, wie etwa den Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt. Die Anträge werden bei Ihrem zuständigen Familiengericht eingereicht und von diesem überprüft und bearbeitet. Hier finden Sie eine Liste der verschiedenen Familiengerichte Deutschlands und ihre Kontaktdaten. 

In Kürze: Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

Es gibt viele verschiedene Formen des Unterhalts in Deutschland. Wer unterhaltspflichtig ist und wer unterhaltsberechtigt ist, hängt von der jeweiligen Lebenssituation, dem Familienstand, dem Verwandtschaftsverhältnis, der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit ab. 

Für Kinder gelten festgesetzte Beträge, die sich nach dem Einkommen und der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils richten. Sie müssen grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr finanziell von den Eltern unterstützt werden, jedoch gibt es auch Gründe für einen verlängerten Unterhaltsanspruch, wie eine Ausbildung oder ein Studium.

Bei Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen als den eigenen Kindern gelten keine fixen Beträge oder Fristen. Hier wird in der Regel individuell kalkuliert, ob und wie lange jemand Anspruch hat und wie hoch dieser ist.

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