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Kindergeld 2026: 259 Euro, Antrag und Auszahlung

Von Maria H. • Aktualisiert am 5. Oktober 2026 • Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Stand: September 2026. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und anspruchsberechtigtem Kind. Das Einkommen der Eltern ändert die Höhe nicht. Den Antrag stellen Sie bei der Familienkasse. Hier finden Sie die Voraussetzungen, die nötigen Unterlagen und die Auszahlungstermine.

Eltern informieren sich über Kindergeld
Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist neu beim Kindergeld 2026?

  • 259 Euro monatlich: Der Betrag stieg zum 1. Januar 2026 von 255 auf 259 Euro je anspruchsberechtigtem Kind.
  • Kein neuer Antrag wegen der Erhöhung: Bei laufendem Bezug hat die Familienkasse den Betrag automatisch angepasst.
  • Kein pauschaler Zuschlag von 25 Euro: Der Sofortzuschlag gehört zum Kinderzuschlag. Er ist kein allgemeiner Aufschlag auf das Kindergeld.

Die Höhe ist in § 66 Einkommensteuergesetz geregelt. Die automatische Anpassung erläutert die Bundesagentur für Arbeit.

Kindergeld und Kinderzuschlag: der Unterschied

Kindergeld erhalten Familien unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Kinderzuschlag richtet sich dagegen an Familien, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für den Bedarf der ganzen Familie. Er muss gesondert beantragt werden.

Der Sofortzuschlag von 25 Euro ist bereits im Höchstbetrag des Kinderzuschlags enthalten. Er wird nicht zusätzlich zum Kindergeld an alle Familien gezahlt. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zum Kinderzuschlag und bei der Familienkasse.

Wer kann Kindergeld beantragen?

In der Regel beantragt ein Elternteil das Kindergeld. Auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie Großeltern können anspruchsberechtigt sein, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt und die weiteren Bedingungen erfüllt sind. Bei Eltern mit unterschiedlichem Wohnsitz oder bei grenzüberschreitenden Fällen gelten zusätzliche Regeln.

Für deutsche Staatsangehörige, EU-/EWR-Bürger und Schweizer sowie für Personen aus Drittstaaten gelten unterschiedliche Vorgaben. Bei Drittstaatsangehörigen hängt der Anspruch unter anderem vom Aufenthaltstitel, seiner Dauer und der persönlichen Situation ab. Eine pauschale Aussage allein aufgrund einer Arbeitserlaubnis reicht nicht. Prüfen Sie dazu die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen in § 62 EStG und die Hinweise der Familienkasse zu Fällen mit Auslandsbezug.

Wie lange gibt es Kindergeld?

  • Bis 18 Jahre: Kindergeld wird grundsätzlich ohne weitere Ausbildungsbedingung gezahlt.
  • Bis 21 Jahre: Das Kind kann berücksichtigt werden, wenn es nicht beschäftigt und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist.
  • Bis 25 Jahre: Ein Anspruch kann unter anderem während Schule, Studium oder Berufsausbildung, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, in einem anerkannten Freiwilligendienst oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten bestehen.
  • Ohne feste Altersgrenze: Für ein erwachsenes Kind mit Behinderung gelten besondere Voraussetzungen. Diese erklären wir im Beitrag Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung.

Nach einer abgeschlossenen ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium ist eine weitere Berücksichtigung meist nur möglich, wenn das Kind regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet. Eine Beschäftigung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses und ein Minijob sind unschädlich. Die Einzelheiten stehen in den offiziellen Hinweisen zum Kindergeld ab 18 Jahren.

Kindergeld beantragen: so gehen Sie vor

Den Antrag können Sie online vorbereiten und je nach Fall digital einreichen. Alternativ stehen Formulare zum Download bereit. Zuständig ist die Familienkasse. Beginnen Sie möglichst früh: Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Diese Begrenzung ergibt sich aus § 70 EStG.

Checkliste für den Antrag

  1. Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person bereithalten.
  2. Steuer-Identifikationsnummer des Kindes bereithalten.
  3. Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung prüfen, besonders bei einer Geburt im Ausland.
  4. Bei Kindern ab 18 Jahren den passenden Nachweis beifügen, etwa eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung.
  5. Bei getrennt lebenden Eltern klären, in wessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.
  6. Bankverbindung und Kindergeldnummer kontrollieren, falls bereits eine vorhanden ist.

Nutzen Sie den Online-Antrag der Familienkasse. Für volljährige Kinder gibt es eigene Formulare und Nachweise. Informationen zur Steuer-ID finden Sie ebenfalls bei uns.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste maximale Bearbeitungszeit gibt die Familienkasse für Kindergeldanträge nicht an. Die Dauer hängt vom Einzelfall und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Reichen Sie fehlende Nachweise zügig nach und geben Sie bei Rückfragen Ihre Kindergeldnummer an.

Höhe und Auszahlung des Kindergeldes 2026

Kinder mit AnspruchMonatlicher Gesamtbetrag 2026
1 Kind259 Euro
2 Kinder518 Euro
3 Kinder777 Euro
4 Kinder1.036 Euro

Die Familienkasse zahlt Kindergeld monatlich aus. Der genaue Termin richtet sich nach der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer. Eine Endziffer 0 führt im Allgemeinen zu einem früheren Termin im Monat als eine Endziffer 9. Verbindlich sind die offiziellen Auszahlungstermine 2026.

Vier typische Fehler beim Antrag

  1. Zu spät beantragen: Die rückwirkende Zahlung ist auf sechs Monate begrenzt.
  2. Nachweis ab 18 vergessen: Ohne Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitssuchendmeldung kann die Familienkasse den Anspruch nicht abschließend prüfen.
  3. Änderungen nicht mitteilen: Ausbildungsabbruch, Umzug ins Ausland oder ein Wechsel des Haushalts können den Anspruch beeinflussen.
  4. Kindergeld und Kinderzuschlag verwechseln: Für den Kinderzuschlag gelten eigene Einkommensregeln und ein eigener Antrag.

Fallbeispiel: drei Kinder im Haushalt

Eine Familie hat drei Kinder, die alle die Voraussetzungen erfüllen. 2026 erhält sie 3 × 259 Euro, also 777 Euro im Monat. Wird das älteste Kind 18 und bleibt in Schulausbildung, muss die Familie den Ausbildungsstatus nachweisen. Der monatliche Betrag bleibt gleich, solange alle drei Kinder berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wird Kindergeld auf andere Leistungen angerechnet?

Das hängt von der Leistung ab. Bei der Grundsicherung wird Kindergeld grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Für Wohngeld, Kinderzuschlag und andere Leistungen gelten jeweils eigene Berechnungsregeln. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt die Einkommensanrechnung.

Muss ich auf Kindergeld Steuern zahlen?

Kindergeld wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen ausgezahlt. Im Einkommensteuerbescheid prüft das Finanzamt jedoch, ob das ausgezahlte Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder günstiger sind. Das geschieht im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung.

Muss Kindergeld zurückgezahlt werden?

Ja. Wenn Kindergeld ohne Anspruch oder in zu hoher Höhe gezahlt wurde, kann die Familienkasse den Bescheid ändern oder aufheben und den überzahlten Betrag zurückfordern. Melden Sie anspruchsrelevante Änderungen unverzüglich. Die Rechtsgrundlage finden Sie in § 70 EStG.

Wie viel darf mein volljähriges Kind verdienen?

Während einer ersten Schul- oder Berufsausbildung oder eines Erststudiums ist die Höhe des Verdienstes grundsätzlich nicht entscheidend. Nach Abschluss einer ersten Ausbildung oder eines Erststudiums kommt es meist auf die Arbeitszeit an: Sie darf regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche betragen. Für Kinder unter 21 Jahren, die nicht beschäftigt sind, gelten eigene Regeln zur Arbeitsuchendmeldung. Einzelheiten nennt die Familienkasse.

Offizielle Quellen

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Maria H.
Schriftstellerin mit 5 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf Sozialhilfe und Verwaltungsverfahren. Mein Ziel ist es, so viele Informationen wie möglich bereitzustellen und diese gleichzeitig so zu vereinfachen, dass jeder die Leistungen erhalten kann, auf die er Anspruch hat.

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