In Deutschland können Sie in einem Testament regeln, was mit Ihrem Vermögen und mit Ihren Besitztümern nach Ihrem Tod geschehen soll. Es gibt verschiedene Testamente und unterschiedliche Methoden, ein Testament zu erstellen. Welche genau diese sind und was Sie bei der Erstellung beachten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Bedeutung eines Testamentes
In Deutschland regelt normalerweise der Gesetzgeber die Erbfolge. Dabei geht der Nachlass nach dem Ableben einer Person in der Regel an deren nächste Angehörige wie Kinder, Ehegatte oder Eltern.
Oft sind familiäre Situationen aber kompliziert und es können Uneinigkeiten und Streitereien über das Erbe entstehen. Oder aber, es soll jemand einen Teil der Erbschaft erhalten, der kein Familienmitglied ist. In solchen Fällen ist es ratsam, ein Testament zu erstellen und somit die Erbfolge individuell gesetzlich festzulegen.
Das Testament hebt die gesetzliche Erbfolge auf und entscheidet stattdessen, wer was erbt und ob jemand enterbt werden soll. Achtung: Auch im Falle einer Enterbung behalten die gesetzlichen Erben ihren Anspruch auf den Pflichtanteil.
Die gesetzliche Erbfolge ohne Testament: Schaubild
Diese Personen können ein Testament aufsetzen
Ein gültiges Testament kann in Deutschland jede volljährige, testierfähige Person errichten. Testierfähig bedeutet eine Person ist:
- volljährig (Ausnahme: Ab 16 Jahren können Personen ein Testament erstellen, dieses muss jedoch zwingend notariell beglaubigt werden),
- urteilsfähig, leidet also nicht unter Krankheiten oder Konditionen, welche die Urteilsfähigkeit beeinträchtigen (Bsp.: Demenz, Alzheimer,…),
- nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss und
- bei vollem Bewusstsein und fähig, sich schriftlich, mündlich oder mithilfe der Gebärdensprache zu verständigen.
Wo ein Testament erstellt wird, hat dabei keine Auswirkungen auf die Gültigkeit. Falls Sie aber ein Testament im Ausland errichten, sollten Sie dafür sorgen, dass dieses seinen Weg zurück nach Deutschland findet, damit es der Verwaltung des Nachlasses dienen kann.
So erstellen Sie ein Testament
Es gibt zwei verschiedene Arten, ein Testament zu erstellen:
Wie der Name verrät, muss diese Art des Testaments handschriftlich und eigenhändig erstellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen darüber hinaus erfüllt sein, damit das Dokument gültig ist:
- Ort und Datum der Errichtung müssen angegeben sein,
- das Testament muss mit Vor- und Nachnamen am Textende unterschrieben sein,
- das Testament muss die vollständigen Namen der Erben angeben und
- das Testament muss vereinbar mit dem geltenden Recht sein.
Das eigenhändige Testament kann jederzeit verändert oder widerrufen werden. Änderungen müssen Sie wiederum mit dem Datum und Ihrer Unterschrift vermerken, damit diese gültig sind.
Handschriftliches Testament: Vorlage.
Vor- und Nachteile
Der Vorteil bei dieser Art des Testaments ist, dass Sie es jederzeit und ohne Notar oder Anwalt erstellen können. Wir empfehlen Ihnen aber dennoch, Ihr Testament von einem Rechtsanwalt für Erbrecht überprüfen zu lassen. Ansonsten kann es schnell zu Formfehlern kommen, durch die das Dokument ungültig wird.
Ein weiterer Nachteil dieses Testaments ist, dass es oft zu Hause aufgehoben wird und somit schnell verloren geht. Um dies zu verhindern, sollten Sie Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht verwahren lassen. Die Hinterlegung kostet einmalig 75 €. Darüber hinaus müssen Sie 12,50 € bis 15,50 € für die Eintragung ins zentrale Testamentsregister bezahlen.
Sie können Ihren letzten Willen auch von einem Notar errichten lassen. In diesem Fall teilen Sie Ihrem Notar Ihre Wünsche entweder mündlich oder schriftlich mit und dieser verfasst dann das Testament.
Vor -und Nachteile
Der Vorteil am notariellen Testament ist, dass der Notar über die gesetzlichen Formvorschriften Bescheid weiß, und so Formfehler vermieden werden. Auch ist Ihr öffentliches Testament automatisch notariell beglaubigt. Der Notar kümmert sich darüber hinaus um die Verwahrung des Testaments, sodass dieses nicht verloren gehen oder zerstört werden kann.
Was kostet ein Testament beim Notar?: Die Kosten eines Testaments beim Notar sind je nach Wert Ihres Vermögens unterschiedlich. Einige Beispielrechnungen der Testament-Kosten beim Notar in dieser Tabelle:
Vermögen | Notarkosten für Testament |
50.000 € | ca. 165 € |
100.000 € | ca. 273 € |
250.000 € | ca. 535 € |
500.000 € | ca. 935 € |
1.000.000 € | ca. 1.735 € |
Gemeinschaftliche Testamente kosten in der Regel das Doppelte.
Arten des Testaments
Es gibt verschiedene Sonderformen des Testaments:
👉 Gemeinschaftliches Testament:
Das gemeinschaftliche Testament wird von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam erstellt. Beachten Sie jedoch, dass das gemeinschaftliche Testament auch nur von beiden (Ehe-)Partnern gemeinsam geändert werden kann.
👉 Berliner Testament:
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das Ehepartner und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Verfügung steht. Damit werden die Partner zum alleinigen Erbe des anderen erklärt. Das heißt, wenn einer stirbt, bekommt der andere zunächst das gesamte Erbe.
Eine Berliner Testament Vorlage finden Sie kostenlos hier.
Berliner Testament bei Hausbesitz: In diesem Falle erbt der hinterbliebene Partner auch das Haus und kann es weiterhin nutzen. Es geht also zum Beispiel nicht an die Kinder.
👉 Sylter Testament
Das Sylter Testament oder Sylt-Testament ist auch ein gemeinschaftliches Testament, das Ehepartner und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Verfügung steht. Hierbei sind die Kinder die alleinigen Erben der Partner. Wenn also der erste Partner verstirbt, geht das Erbe direkt an die Kinder, nicht an den hinterbliebenen Partner.
👉 Nottestament:
Das Nottestament eignet sich nur für den absoluten Notfall. Liegt der Erblasser im Sterben oder schwebt in akuter Lebensgefahr, so kann er in Anwesenheit von mindestens drei Zeugen ein mündliches Testament abgeben. Einer der Zeugen muss dieses schriftlich aufzeichnen.
👉 Erbvertrag als Alternative:
Der Erbvertrag ist keine Form des Testaments, sondern ein Vertrag, in dem der Erblasser und die Erben sich über die Verwaltung des Nachlasses einigen. Hier werden oft auch Übereinkünfte wie ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart.
Mit dem Testament den letzten Willen gesetzlich festlegen
Mit Ihrem Testament entscheiden Sie selbst, wer Ihr Vermögen erbt. Sie können Ihr Testament entweder eigenhändig und handschriftlich aufsetzen, oder von Ihrem Notar ein öffentliches Testament errichten lassen. Beide Formen sind rechtsgültig.
Es gibt verschiedene Sonderformen des Testaments wie das gemeinschaftliche Testament oder das Nottestament. Die Erbschaft kann alternativ auch in einem Erbvertrag geregelt werden.
Wie hoch die Kosten für ein Testament sind, hängt davon ab, ob Sie sich für ein eigenhändiges oder ein notarielles Testament entscheiden und im zweiten Fall auch davon, wie hoch der Wert Ihres Nachlasses ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet es, wenn beim Berliner Testament der Pflichtteil eingefordert wird?
Beim Berliner Testament werden Kinder zunächst enterbt. Allerdings können sie den Pflichtteil fordern, der von dem hinterbliebenen Elternteil ausgezahlt werden muss. Die Höhe des Pflichtteiles beträgt die Hälfte des Erbteils. Dieser Pflichtteil der Kinder muss trotz Testament ausgezahlt werden.
Wo finde ich kostenlos eine Vorlage für mein Testament?
Eine Vorlage für Ihr Testament kostenlos zu erhalten ist einfach online möglich.