Kurzantwort: Endet Ihr Bewilligungszeitraum, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) beim Jobcenter stellen, wenn Sie weiter Grundsicherungsgeld benötigen. Maßgeblich ist das Enddatum in Ihrem Bescheid. Reichen Sie den Antrag so früh ein, dass Rückfragen noch vor dem nächsten Zahlungsmonat geklärt werden können. Eine für alle Jobcenter geltende Frist von „zwei Monaten vorher“ gibt es nicht.
Stand: 23. September 2026. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Auf einzelnen gültigen Formularen steht noch „Bürgergeld“. Diese Formulare dürfen weiter genutzt werden. Voraussetzungen und Leistungshöhe erklärt unser Überblick zum Grundsicherungsgeld.

Was ist 2026 neu?
- Neuer Name: Das Bürgergeld wurde zum 1. Juli 2026 durch das Grundsicherungsgeld abgelöst. Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig. Formulare und Online-Dienste können weiter verwendet werden. Die Übergangsregel in § 65a Absatz 4 SGB II erlaubt Behörden bis Ende 2026 auch noch den Begriff Bürgergeld.
- Vermögen wird erneut geprüft: Beginnt der neue Bewilligungszeitraum am oder nach dem 1. Juli 2026, gehört die Anlage VM zum Weiterbewilligungsantrag. Sie gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Angaben zum Vermögen müssen belegt werden.
- Der WBA bleibt nötig: Leistungen laufen nach dem Ende des bewilligten Zeitraums nicht allein deshalb weiter, weil Ihre Verhältnisse unverändert sind.
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt den Namenswechsel und die Weiterverwendung der bisherigen Angebote auf ihrer Seite Grundsicherungsgeld online verlängern. Die zusätzliche Vermögensprüfung für neue Bewilligungszeiträume ab Juli 2026 ergibt sich aus der BA-Weisung zu § 12 SGB II.
Offizielles Formular und Online-Antrag
Das WBA-PDF trägt den Stand 04/2026 und verwendet noch das Wort Bürgergeld. Es ist trotzdem das aktuelle offizielle Formular der Bundesagentur für Arbeit. Sie können den Antrag online übermitteln, per Post schicken oder persönlich abgeben. Ein Antrag auf Grundsicherungsgeld ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden. Das offizielle Formular hilft aber, fehlende Angaben zu vermeiden.
Praktischer Notfallweg: Läuft Ihr Bescheid sehr bald aus, senden Sie dem Jobcenter noch im laufenden Monat eine eindeutige, nachweisbare Erklärung, dass Sie die Weiterbewilligung ab dem Folgemonat beantragen. Reichen Sie WBA, Anlage VM und Nachweise unverzüglich nach. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Wann sollten Sie den Weiterbewilligungsantrag stellen?
Prüfen Sie zuerst den Bewilligungszeitraum in Ihrem aktuellen Bescheid. Nach § 41 Absatz 3 SGB II wird Grundsicherungsgeld in der Regel für ein Jahr bewilligt. In bestimmten Fällen sind es regelmäßig sechs Monate, etwa bei einer vorläufigen Entscheidung oder unangemessenen Unterkunftskosten.
Stellen Sie den WBA nicht erst am letzten Tag. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Jobcenter, Ihrer Bedarfsgemeinschaft und den nötigen Nachweisen ab. Das Gesetz nennt keine allgemeine Ein- oder Zwei-Monats-Frist für jeden WBA. Ein sinnvoller Zeitpunkt ist, sobald das Jobcenter Sie über das Ende informiert oder sobald Sie absehen können, dass Sie nach dem Enddatum weiter Hilfe benötigen. Warten Sie nicht auf ein Erinnerungsschreiben, wenn das Ende bereits im Bescheid steht.
Weiterbewilligung in fünf Schritten
- Enddatum prüfen. Notieren Sie den letzten bewilligten Monat und die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
- Antragsweg wählen. Nutzen Sie den Online-WBA oder das offizielle PDF. Beim Online-Antrag erhalten Sie nach dem Absenden eine Bestätigung.
- Alle Personen erfassen. Der Antrag betrifft die Bedarfsgemeinschaft. Prüfen Sie Ein- und Auszüge, Einkommen, Wohnkosten, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Änderungen.
- Anlage VM und passende Nachweise beifügen. Seit Juli 2026 ist die Vermögensauskunft bei Weiterbewilligungszeiträumen ab diesem Datum wieder erforderlich.
- Eingang sichern. Speichern Sie die Online-Bestätigung. Bei Postversand oder persönlicher Abgabe sollten Sie einen nachweisbaren Übermittlungsweg wählen und eine Kopie des gesamten Pakets behalten.
Checkliste: Welche Unterlagen gehören zum WBA?
Die genaue Auswahl richtet sich nach Ihrer Situation und nach einer konkreten Anforderung des Jobcenters. Diese Unterlagen sind häufig nötig:
- ausgefüllter und unterschriebener WBA, wenn Sie nicht online einreichen;
- Anlage VM für die gesamte Bedarfsgemeinschaft samt Nachweisen zu den angegebenen Vermögenswerten;
- vollständige und lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate für alle vorhandenen Konten und alle Personen der Bedarfsgemeinschaft;
- aktuelle Verdienstabrechnungen und Nachweise über sonstiges Einkommen, zum Beispiel Unterhalt, Kindergeld, Rente, Krankengeld oder Einnahmen aus Vermietung;
- Anlage EKS bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit;
- aktuelle Nachweise zu Miete, Heiz- und Betriebskosten, wenn Kosten bestehen oder sich geändert haben;
- Nachweise zu Änderungen, zum Beispiel Einzug oder Auszug, Schwangerschaft, neue Bankverbindung, Familienstand, Ausbildung oder Studium;
- Nachweise zu Ansprüchen gegenüber Dritten, zum Beispiel aus einer Erbschaft oder einem Schadensersatzanspruch.
Die Drei-Monats-Angabe für Kontoauszüge steht im aktuellen WBA-Formular 04/2026. Das Jobcenter kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern. Mehr zur Aufbereitung finden Sie in unserem Beitrag über Kontoauszüge für Behörden. Für Lohn, Rente oder selbstständige Einnahmen hilft die Übersicht zum Einkommensnachweis.
Keine Originale einreichen. Die Bundesagentur weist darauf hin, dass im Jobcenter abgegebene Unterlagen digitalisiert und nach acht Wochen vernichtet werden. Laden Sie Dateien hoch oder reichen Sie gut lesbare Kopien ein.
Was passiert bei einem späten oder unvollständigen Antrag?
Der Antrag kommt zu spät
Für jeden neuen Bewilligungsabschnitt ist ein neuer Antrag nötig. Nach § 37 Absatz 2 SGB II wirkt ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem er gestellt wurde. Für frühere Monate werden Leistungen grundsätzlich nicht nachgezahlt.
Beispiel: Der alte Bescheid endet am 31. Oktober. Geht Ihr neuer Antrag im November ein, kann er bei bestehendem Anspruch ab 1. November wirken. Geht er erst im Dezember ein, lässt sich der November grundsätzlich nicht über die normale Antragsrückwirkung retten. Deshalb sollten Sie wenigstens die Antragstellung vor Ablauf des betreffenden Monats nachweisbar machen.
Nachweise oder Angaben fehlen
Ein fehlender Beleg macht die Antragstellung nicht automatisch ungeschehen. Er kann die Prüfung aber verzögern. Reagieren Sie auf jede Nachforderung innerhalb der gesetzten Frist. Nach § 60 SGB I müssen Sie erhebliche Tatsachen angeben, Änderungen mitteilen und verlangte Beweismittel vorlegen. Fehlt die Mitwirkung weiter, darf die Leistung nach § 66 SGB I ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden. Dafür muss das Jobcenter Sie zuvor schriftlich auf diese Folge hinweisen und eine angemessene Frist setzen.
Ist der Anspruch dem Grunde nach geklärt, aber die Berechnung dauert voraussichtlich länger, können Sie schriftlich einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen. Schildern Sie konkret, welche existenziellen Zahlungen nicht gedeckt sind. Ein Vorschuss ersetzt fehlende Mitwirkung nicht.
Muster: Nachricht an das Jobcenter
Betreff: Weiterbewilligungsantrag ab [Monat/Jahr], BG-Nummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für meine Bedarfsgemeinschaft die Weiterbewilligung von Grundsicherungsgeld ab dem [Datum]. Der aktuelle Bewilligungszeitraum endet am [Datum].
Den ausgefüllten Weiterbewilligungsantrag, die Anlage VM und die derzeit verfügbaren Nachweise füge ich bei. [Folgender Nachweis fehlt noch: …]. Ich reiche ihn voraussichtlich bis zum [Datum] nach.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und teilen Sie mir mit, falls weitere Angaben oder Unterlagen benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Anschrift]
[BG-Nummer]
Nutzen Sie die Bezeichnung Grundsicherungsgeld. Wenn Ihr Bescheid oder Formular noch Bürgergeld nennt, können Sie zur Zuordnung ergänzen: „Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)“.
Zusatz bei drohender Zahlungslücke
Da mein Lebensunterhalt ab dem [Datum] nicht gedeckt ist, bitte ich um kurzfristige Bearbeitung. Sollte die Feststellung der Leistungshöhe voraussichtlich länger dauern, beantrage ich vorsorglich einen Vorschuss nach § 42 SGB I. Als Nachweis meiner aktuellen Situation füge ich [Kontoauszug/Mietforderung/weitere Unterlage] bei.
Bescheid prüfen und bei Ablehnung reagieren
- Stimmen Bewilligungszeitraum und alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft?
- Wurden Einkommen, Vermögen, Mehrbedarfe sowie Unterkunfts- und Heizkosten richtig berücksichtigt?
- Sind Kranken- und Pflegeversicherung korrekt aufgeführt?
- Ist die Berechnung vorläufig oder endgültig?
Gegen einen belastenden Bescheid können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Maßgeblich sind die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und § 84 SGG. Ein Widerspruch allein sorgt bei einer akuten Zahlungslücke nicht automatisch für Geld. Holen Sie bei Bedarf Beratung ein und sprechen Sie das Jobcenter sofort auf die Sicherung des Lebensunterhalts an.
Häufige Fehler vermeiden
- das Erinnerungs- oder Beendigungsschreiben abwarten, obwohl das Enddatum schon feststeht;
- ab Juli 2026 die Anlage VM vergessen;
- nur Veränderungen nennen, aber unveränderte Angaben nicht vollständig bestätigen;
- Kontoauszüge einzelner Konten oder Personen auslassen;
- Nachweise ohne BG-Nummer senden;
- Originalunterlagen abgeben;
- keine Kopie und keinen Zugangsnachweis behalten;
- eine Nachforderung liegen lassen, weil der Antrag bereits gestellt wurde.
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss ich den Weiterbewilligungsantrag stellen?
Es gibt keine für jeden Fall geltende gesetzliche Vorgabe von genau einem oder zwei Monaten. Prüfen Sie das Enddatum im Bescheid und reichen Sie den WBA so früh ein, dass Rückfragen vor dem nächsten Zahlungsmonat geklärt werden können.
Ist das Bürgergeld-WBA-Formular 2026 noch gültig?
Ja. Das offizielle WBA-PDF der Bundesagentur für Arbeit trägt den Stand 04/2026 und nennt noch Bürgergeld. Die BA bestätigt, dass vorhandene Formulare und Online-Dienste nach der Umbenennung in Grundsicherungsgeld weiter genutzt werden können.
Muss die Anlage VM bei jeder Weiterbewilligung mitgeschickt werden?
Für Bewilligungszeiträume, die am oder nach dem 1. Juli 2026 beginnen, verlangt die Bundesagentur für Arbeit die Anlage VM und Nachweise zum angegebenen Vermögen. Die Anlage wird einmal für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt.
Kann ich fehlende Nachweise nachreichen?
Ja. Stellen Sie den Antrag nachweisbar und reichen Sie fehlende Unterlagen zügig nach. Die abschließende Prüfung ist erst möglich, wenn alle benötigten Angaben und Nachweise vorliegen. Beachten Sie jede Frist des Jobcenters.
Was passiert, wenn ich den WBA erst im Folgemonat stelle?
Der Antrag wirkt bei bestehendem Anspruch grundsätzlich auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück. Für einen bereits vollständig vergangenen Monat gibt es normalerweise keine Leistung. Reichen Sie deshalb zumindest die eindeutige Antragserklärung noch im betreffenden Monat ein.
Offizielle Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld online verlängern
- Bundesagentur für Arbeit: Auszahlung und Bewilligungsdauer
- Bundesagentur für Arbeit: Download-Center mit Hinweis zur Anlage VM
- Bundesagentur für Arbeit: Weiterbewilligungsantrag WBA, Stand 04/2026
- Bundesagentur für Arbeit: Anlage VM, Stand 04/2026
- Bundesagentur für Arbeit: Weisung 202606022 zur Vermögensprüfung
- § 37 SGB II: Antragserfordernis
- § 41 SGB II: Bewilligungszeitraum
- § 60 SGB I: Mitwirkungspflichten und § 66 SGB I: Folgen fehlender Mitwirkung



