Der Traum vieler ist es, von festen Arbeitszeiten befreit zu sein und vor allem, sich den Arbeitsplatz selbst auszusuchen. Falls Sie gerne als Freiberufler in Deutschland arbeiten möchten, dann gibt es einige Regeln, die Sie beachten müssen. Vor allem brauchen Sie ein Visum, das Ihnen diese Tätigkeiten in Deutschland ermöglicht. Hier erfahren Sie alles wichtige dazu!

Visum für Freiberufler: das ist wichtig
Ein Visum für Freiberufler benötigen Sie als visapflichtiger Staatsbürger, wenn Sie für einen längeren Zeitraum in Deutschland freiberuflich leben und arbeiten wollen. Das Freiberuflervisum ermöglicht Ihnen die Einreise nach Deutschland und einen 3-monatigen Aufenthalt. Danach müssen Sie sich um eine Aufenthaltsgenehmigung bemühen, welche zunächst für bis zu 3 Jahre erteilt wird.
Definition Freiberufler
Man unterscheidet in Deutschland zwischen zwei Formen von Selbstbeschäftigung: Freiberufler und Selbstständigen (Gewerbetreibende). Beide können ein Visum beantragen, es gelten jedoch unterschiedliche Bestimmungen.
Das deutsche Steuerrecht definiert, was eine freiberufliche Tätigkeit ist. Dazu gehören nach Einkommensteuergesetz selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Konkret zählen dazu die gelisteten Berufsgruppen. Wenn Sie sich für ein Freelancer-Visum bewerben, müssen Sie also nachweisen, dass Sie in einem freiberuflichen Beruf arbeiten. Dazu zählen:
- Heilberufe: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Psychotherapeut, Physiotherapeut
- Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer
- Technisch-naturwissenschaftliche Berufe: Ingenieur, Architekt
- Kultur- und sprachbezogene Berufe: Journalist, Dolmetscher, Übersetzer, Schriftsteller, Künstler
Allgemeine Voraussetzungen für Freiberufler
Ein Visumsantrag sieht folgende Voraussetzungen vor:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Sie müssen eine Berufsausübungserlaubnis (Lizenz /Zeugnis) zur Ausübung des Berufs, den Sie planen, freiberuflich auszuüben, nachweisen
- Sie müssen nachweisen, über ausreichende finanzielle Mittel für Ihr Vorhaben und Ihren Lebensunterhalt zu verfügen
- Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie nachweisen, über eine „angemessene“ Altersversorgung zu verfügen
- Reisepass
- Biometrische Passfotos
- Ausgefülltes Antragsformular
Für fast jedes Land gibt es jedoch länderspezifische Voraussetzungen. Informieren Sie sich daher unbedingt zuvor auf der Seite der Botschaft oder des Konsulats an ihrem jeweiligen Wohnort über die für Sie zutreffenden spezifischen Voraussetzungen und Dokumente.

Üblicherweise stellen Sie den Visaantrag bei der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat, in dem Land, in dem Sie derzeit leben.
Kosten, Bearbeitungszeit und Gültigkeitszeitraum des Visums
Die derzeitigen Kosten für das Visum liegen bei 75 €. Es kann jedoch zu Abweichungen bei einigen Nationalitäten kommen. Die Bearbeitungszeit kann sich auf etwa 6 bis 10 Wochen belaufen. Es wird daher dazu geraten, sich mehrere Monate vor dem Antritt der Reise nach Deutschland zu bewerben.
👉 Nächste Schritte: Aufenthaltsgenehmigung
Nach Erhalt des Visums und Ihrer Einreise sollten Sie ihr Visum innerhalb von 3 Monaten in eine Aufenthaltsgenehmigung für Freiberufler bei der lokal zuständigen Ausländerbehörde eintauschen. Diese benötigen Sie um schließlich tatsächlich in Deutschland arbeiten und leben zu können. Die Aufenthaltsgenehmigung kann bis zu 140 € kosten. Um diese zu erhalten, müssen Sie weitere Punkte nachweisen, wie etwa: Wohnsitz, Einkommen, Rentenplan, mögliche anstehende Projekte.
👉 Steuern
Um Ihre freiberufliche Tätigkeit zu beginnen, müssen Sie sich bei einem deutschen Finanzamt als Freiberufler registrieren. Dabei wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt. Sie zahlen also in Deutschland Ihre Steuern als Freiberufler.
Auf einen Blick
Um als Freiberufler arbeiten zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Wenn dies gegeben ist, können Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Ziellandes einen Antrag stellen. Danach stellen Sie einen Antrag auf ein Visum und reisen in das Zielland, wo sind dann bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wichtig ist, dass Sie sich umfassend über alle Schritte informieren, da das Arbeiten in einem fremden Land mit vielen bürokratischen Schritten verbunden ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo wird geregelt, was als freiberufliche Tätigkeit gilt?
Diese Berufe sind nach Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes geregelt.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sie erhalten einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Begründung. Gegen diesen können Sie ggf. Widerspruch einlegen oder den Antrag nach Verbesserung der Unterlagen erneut stellen. Eine Rücksprache mit der Botschaft oder einem spezialisierten Anwalt kann in solchen Fällen sinnvoll sein.