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Steuern sparen – Hilfe bei der Steuererklärung

Von Markus Gansert • Aktualisiert am 4. April 2025 • Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Das deutsche Steuersystem gilt als komplexes Werk. Jedes Jahr stellt sich für viele Personen die Frage, ob Sie überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und wie Sie diese am einfachsten hinter sich bringen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer eine Steuererklärung abgeben muss, welche Fristen gelten und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie diese verpassen. Dazu zeigen wir Ihnen, welche Hilfsmöglichkeiten es gibt – von ELSTER über Lohnsteuerhilfevereine bis hin zum Steuerberater. So sind Sie bestens vorbereitet und verpassen keine wichtigen Fristen!

Wer ist berechtigt, Hilfe bei der Steuererklärung zu leisten
Wer ist berechtigt, Hilfe bei der Steuererklärung zu leisten.

Die Verpflichtung zur Steuerabgabe

Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung betrifft nicht alle Steuerpflichtigen. In Deutschland gibt es bestimmte Gruppen, die dazu verpflichtet sind, ihre Erklärung einzureichen:

  • Selbstständige und Freiberufler: Diese müssen ihre Einkünfte und Ausgaben genau dokumentieren.
  • Personen mit Nebeneinkünften: Wer neben seinem Gehalt auch Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder anderen Quellen hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
  • Ehegatten, die Steuerklasse III und V haben: Paare, die unterschiedliche Steuerklassen wählen. Christian Lindner, Bundesfinanzminister der FDP plant zum Jahr 2030 eine Abschaffung dieser Steuerklassen.

Übrigens: Für das Ausfüllen der Steuererklärung gibt es ein eigenes Gesetz – festgelegt werden die Vorgaben im Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Frist zur Abgabe der Steuererklärung

Die Steuererklärung für das vergangene Jahr muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Als Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2024 gilt also der 31. Juli 2025. Als Frist für die Steuererklärung 2025 wird dementsprechend als Stichtag der 31. Juli 2026 fungieren.

Was passiert, wenn diese Frist verstreicht?

Verpasst man die Frist zur Abgabe der Steuererklärung, drohen Konsequenzen. Zumeist wird ein Verspätungszuschlag erhoben. Dieser wird je nach Dauer der Verspätung und der Höhe der zu zahlenden Steuern individuell festgelegt. 

Geben Sie überhaupt keine Steuererklärung ab, kann das Finanzamt auch eine Schätzung der Steuerlast vornehmen. Häufig führt das zu einer erhöhten Nachzahlung. In der Regel beträgt der Verspätungszuschlag mindestens 25 € pro verspätetem Monat, falls eine Nachzahlung fällig ist

Erkennen Sie, dass es zu einer verspäteten Ausführung kommt, gehen Sie auf das Finanzamt zu und beantragen eine Fristverlängerung. Der Finanzbeamte trifft dann die Entscheidung, ob diesem Antrag stattgegeben wird.

Wenn Sie Steuerschulden haben, kann Ihnen dieser Artikel weiterhelfen.

So können Sie Hilfe bei der Steuererklärung erhalten

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich bei der Steuererklärung helfen zu lassen. Je nach Zielgruppe kann nicht jeder, jede Hilfe annehmen.

1. ELSTER – das offizielle Steuerportal

Die offizielle Plattform zur Abgabe der Steuererklärung in Deutschland ist ELSTER. ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist ein Online-Dienst des Finanzamts, über den Steuererklärungen elektronisch eingereicht werden können. 

Das Portal ist sicher und bietet eine einfache Möglichkeit, die Steuererklärung schnell und ohne Papierkram zu übermitteln. Es gibt auch eine ELSTER App, die die Nutzung noch einfacher macht.

Selbstverständlich können Sie sich auch vom zuständigen Finanzamt selbst eine gewisse Beratung einholen. Allerdings nicht auf Ebene, welche Steuerklassen und Modalitäten Sie präferieren sollten. Vielmehr geben die Beamten Auskunft darüber, welche Fristen und Termine eingehalten werden müssen.

2. Lohnsteuerhilfevereine

Lohnsteuerhilfevereine dürfen nicht für alle Personenkreise tätig sein. Es gibt Gruppierungen, die profitieren können:

  • Beschäftigte
  • Staatsbedienstete
  • Auszubildende
  • Studierende
  • Pensionierte
  • Rentner
  • Personen, die Unterhalt erhalten

Für folgende Kreise darf der Lohnsteuerhilfeverein nicht tätig werden:

  • Selbstständige
  • Arbeitnehmer mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit
  • Gewerbetreibende
  • Personen mit jährlichen Miet- oder Kapitaleinnahmen von mehr als 18.000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Paaren mehr als 36.000 Euro)
  • Unternehmer

Als Aufnahmegebühr werden zumeist 15 Euro fällig. Je nach Einkommenshöhe wird in den meisten Vereinen dann eine Jahresgebühr fällig. Sie können davon ausgehen, dass diese in etwa zwischen 50 und 400 Euro liegt. 

Wenn Sie Fragen bezüglich der Wahl der für Sie richtigen Steuerklasse haben, ist der Lohnsteuerhilfeverein die richtige Anlaufstelle. Hier finden Sie Hilfe in Ihrer Nähe!

3. Steuerberater

Wie oben erwähnt, kann die Lohnsteuerhilfe nicht jedem Steuerzahler zur Seite springen. Den Steuerberater hingegen kann jeder Steuerpflichtige engagieren. Gerade bei komplexen Fragestellungen oder bei Firmierungen ist ein Steuerberater ohnehin zu empfehlen.

Die Hilfe durch eine Steuerberatung kann weitreichend sein. Sie umfasst unter anderem:

  • die Buchführung
  • die Erstellung des Jahresabschlusses und der Lohnabrechnungen 
  • die Zahlung von Sozialabgaben
  • die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 
  • die Steuererklärungen für Gewerbe
  • Einkommen und Körperschaftsteuer. 
  • Planung der Liquidität von Unternehmen bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen

Die Kosten werden anhand der Gebührenverordnung für Steuerberater abgerechnet.

So geht es nach der Abgabe der Steuererklärung weiter: Wenn Sie die Erklärung abgegeben haben, schickt Ihnen das Finanzamt nach einigen Wochen Ihren Steuerbescheid. Den sollten Sie prüfen. Wenn Sie Fehler darin entdecken, können Sie beim Finanzamt Einspruch einlegen.

Was müssen Rentner und Geringverdiener beachten?

Für Rentner und Menschen mit geringem Einkommen gibt es vereinfachte Verfahren zur Steuererklärung. Rentner, die ausschließlich ihre Rente beziehen und nur geringe zusätzliche Einkünfte haben, können in vielen Fällen die Erklärung mit vereinfachten Formularen einreichen. 

Auch Geringverdiener besitzen die Möglichkeit, sich durch einfachere Berechnungsgrundlagen und Formularvereinfachungen Unterstützung zu holen.

Hilfe bei der Steuererklärung – zahlreiche Optionen verfügbar

Es gibt zahlreiche Optionen und Hilfestellungen für die Abgabe der Steuererklärung in Deutschland. Sei es durch ELSTER, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder personalisierte Beratung beim Finanzamt – wer Unterstützung sucht, kann diese auf unterschiedliche Art und Weise in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich rechtzeitig und halten Sie wichtige Fristen ein, um keine Verzugszahlungen zu riskieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?

Für die Erklärung brauchen Sie alle Nachweise zu Ihrem Einkommen und Ihren Ausgaben in dem Jahr. Dazu Zählen Einkommen aus Ihrer Arbeit, aber auch die Umkosten, die Sie gegebenfalls bei der Arbeit hatten (zum Beispiel Fahrtkosten). Sie brauchen auch Unterlagen zu Ihren Versicherungen und möglichen Gesundheitskosten, unter anderem.

Wie lange dauert es, bis ich den Steuerbescheid erhalte?

Es gibt keine feste Frist, aber generell dauert es 5 bis 8 Wochen. Falls die Wartezeit länger ausfällt, können Sie sich an das Finanzamt richten und danach fragen.

Kann ich eine Steuererstattung ohne Pflicht durchführen?

Ja, wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie das trotzdem freiwillig tun. Sie erhalten dadurch möglicherweise eine Rückerstattung.

Können Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung angegeben werden?

In manchen Fällen ja, vor allem bei Werbungskosten. Wenn diese Gebühren durch Ihren Job entstehen, können Sie pauschal 16 Euro jährlich in der Steuererklärung absetzen.

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Markus Gansert
Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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