Für viele Menschen sind Feiertage eine Chance, sich zu entspannen und Zeit mit Familie und Freunden zu genießen. Doch viele Beschäftigte sind auch an Feiertagen tätig, zum Beispiel in Krankenhäusern, Restaurants, bei der Polizei oder im öffentlichen Verkehr ist Arbeit unverzichtbar. Daher ist es wichtig, die Rechte der Arbeitnehmer zu kennen und zu wissen, was zu beachten ist.

Feiertage in Deutschland
Für Erwerbstätige in Deutschland gibt es bundeseinheitliche und länderspezifische Feiertage. Damit du deine Ruhetage im Voraus planen kannst, solltest du einen Blick auf den Feiertagskalender für 2025 und 2026 werfen.
- Gesetzlicher Feiertag: Ein vom Staat anerkannter arbeitsfreier Tag, z. B. Neujahr, Tag der Arbeit oder Weihnachten.
- Kirchlicher Feiertag: Ein religiös begründeter Feiertag, z. B. Ostermontag oder Pfingstmontag.
- Beweglicher Feiertag: Feiertage, die jedes Jahr auf ein anderes Datum fallen, z. B. Ostern oder Pfingsten.
Rechtliche Grundlage
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dass an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf (§ 9 ArbZG). Diese Feiertagsruhe soll die Rechte der Arbeitnehmer schützen und ihnen eine regelmäßige Erholung ermöglichen.
Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. In bestimmten Branchen muss die Versorgung auch an Feiertagen sichergestellt sein. Dazu gehören unter anderem:
- Medizinische Einrichtungen, Pflegedienste
- Gastronomie und Hotellerie
- Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste
- Rundfunk, Presse und kulturelle Einrichtungen
- Verkehrsbetriebe und Energieversorgung
- Landwirtschaft und Tierpflege
Diese Rechte haben Sie als Arbeitnehmer
Wenn Sie an einem Feiertag arbeiten, der auf einen Werktag fällt, haben Sie dafür Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Dieser Ersatzruhetag muss innerhalb von acht Wochen beansprucht werden. Den Ersatzruhetag bekommen Sie auch, wenn Sie am Sonntag arbeiten. Allerdings muss er in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen gewährt werden.
Wichtig ist, dass Sie jährlich auf jeden Fall 15 Sonntage frei haben müssen.
Manchmal wird für Ihre Arbeit an einem Feiertag ein Lohnzuschlag bezahlt, wenn das in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen so festgelegt ist. Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Man bekommt also nicht unbedingt mehr Geld, wenn man an einem Feiertag arbeitet.
Wenn Sie an einem Feiertag arbeiten und dafür einen Lohnzuschlag erhalten, bleibt dieser steuerfrei, solange er nicht 125 Prozent des Grundlohns überschreitet. Bei Sonntagsarbeit sind es 50 Prozent.
Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Ruhezeiten eingehalten und Ersatzruhetage gewährt werden. Arbeitspläne sollten rechtzeitig kommuniziert und fair verteilt werden und wenn Zuschläge vorgesehen sind, müssen diese korrekt abgerechnet werden. Der Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere wenn es sich um gefährdete Gruppen handelt, steht immer an erster Stelle.
Tipps für Arbeitnehmer
Sie arbeiten an Feiertagen? Dann sollten Sie folgende Punkte durchgehen:
- Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, um Klarheit über Zuschläge und Arbeitszeiten an Feiertagen zu erhalten.
- Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft.
- Planen Sie rechtzeitig: Wer an einem Feiertag arbeiten muss, kann so den Ersatzruhetag besser nutzen.
So wissen Sie Bescheid
An Feiertagen arbeiten ist zwar nicht das Übliche, aber in vielen Bereichen unverzichtbar. Das Gesetz schützt die Arbeitnehmer, indem es Ausgleichszeiten vorschreibt und Grenzen setzt. Gleichzeitig eröffnet es Arbeitgebern die Möglichkeit, notwendige Dienste aufrechtzuerhalten. Wichtig ist, dass Sie stets über Ihre Rechte informiert bleiben, damit Sie die nötige Erholungszeit ausnutzen.
Häufig gestellte Fragen
Was, wenn ein Feiertag auf einen bereits genehmigten Urlaub fällt?
In diesem Fall wird der Feiertag nicht als Urlaubstag gezählt. Er bleibt also „intakt“ und Sie verlieren als Arbeitnehmer keinen Urlaubstag. Zum Beispiel: Sie haben vom 24.-30. Dezember Urlaub, aber der 25. Dezember ist ein Feiertag. Also wird dieser Tag für Sie nicht als Urlaubstag angerechnet.
Dürfen Selbstständige an Feiertagen arbeiten?
Ja, Selbstständige dürfen an Feiertagen arbeiten, wie sie wollen.