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Geringfügigkeitsgrenze: Die Grenze der Minijobber

Von IntFormalities
Veröffentlicht am 23. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Die Arbeitswelt stellt sich als äußerst diffizil dar. Rechte und Gesetze gibt es für alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen. Die Geringfügigkeitsgrenze agiert hier als eine Art Schwellenwert. Sie ermöglicht eine Welt der Möglichkeiten – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Sie markiert den Übergang von Gelegenheitsjobs (Minijobs) und formellen Beschäftigungsverhältnissen und spielt eine entscheidende Rolle. Über Flexibilität, Chancen und ab und an auch Herausforderungen, möchten wir Ihnen heute berichten.

Ein lächelnder junger Mann steht in einem Supermarktgang. Geringfügigkeitsgrenze: Die Grenze der Minijobber.
Bis zu 538 Euro Geringfügigkeitsgrenze handelt es sich um einen Minijob.

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?

Die Agentur für Arbeit definiert die Geringfügigkeitsgrenze wie folgt:

Minijobs bezeichnen dabei Arbeitsverhältnisse, bei denen das monatliche Einkommen nicht höher als 538 Euro oder die gearbeitete Zeit nicht mehr als 70 Tage im Kalenderjahr übersteigt.

Dabei wurde die Grenze erst am 1. Januar 2024 auf die besagten 538 Euro angehoben (520 Euro im Jahr 2023). Auf Jahressicht bedeutet das, dass die Entgeltgrenze eines geringfügig Beschäftigten nicht höher als 6.456 Euro liegen darf.

Wichtig zu wissen: Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern sich Minijobs sozial nicht ab.

Warum könnte ein Minijob für Sie interessant sein?

Ein Job unter der Geringfügigkeitsgrenze kann aus diversen Gründen Sinn ergeben. Manch eine Person möchte schlicht nebenbei Geld verdienen und das ohne die Verpflichtungen eines Vollzeitjobs einzugehen.

Häufig bemerkbar ist der Wunsch nach einem Minijob bei folgenden Personenkreisen:

Welche Vorteile bieten sich?

Ein Minijob kann für Sie einige Vorteile bieten:

  • Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Geringere bürokratische Hürden für Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • Option auf Generierung eines zusätzlichen Einkommens
  • Sozialversicherungs- und Steuerbelastung fällt weg

Welche Nachteile können sich ergeben?

Auf der Kehrseite ergeben sich:

  • Niedrigeres Einkommen im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung
  • Begrenzter Anspruch auf Sozialleistungen bzw. Sozialschutz
  • Mögliche Unsicherheit bezüglich der Arbeitsstunden und – dauer

Was ist der kurzfristige Minijob?

Beim “gewöhnlichen” 538 Euro-Minijob darf das Monatsentgelt die Grenze von 538 Euro nicht übersteigen. Die Arbeitsstundenzahl pro Monat wird anhand des Stundenlohns ermittelt.

Bei einem kurzfristigen Minijob dürfen im Jahr 3 Monate oder 70 Tage in Summe Arbeitseinsatz nicht überschritten werden. Dabei kann der monatliche Lohn dann allerdings schwanken.

Wie wirkt sich ein Job unter der Geringfügigkeitsgrenze auf die Sozialversicherungsbeiträge aus?

Formal angestellte vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wird mit ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung stets die Abgabebelastungen zu den Sozialversicherungen abgezogen.

Versicherungsfrei dagegen sind Minijobber bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Hierzu werden vom Lohn also keine Abzüge getätigt.

Sollte der Beschäftigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sein, kann allerdings auch im Minijob eine beitragspflichtige Einnahme zur Pflegeversicherung entstehen.

Was sind die steuerlichen Auswirkungen?

Häufig bezahlt der Arbeitgeber die Steuern eines Minijobbers. Grundsätzlich kann der Minijob (Basis 538 Euro) mit einem Steuersatz von 2 Prozent besteuert werden. Es handelt sich um die sogenannte Pauschsteuer. Sie fließt an die Minijob-Zentrale

Individuell nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse oder pauschal mit 25 Prozent wird dann, wenn es sich um einen kurzfristigen Minijob handelt.

Wie melden Sie einen Minijob an?

Zunächst gilt es, einen Arbeitgeber zu finden, der eine Stelle auf Basis der Geringfügigkeitsgrenze anbietet. Mit diesem schließen Sie einen entsprechenden Arbeitsvertrag, der den Stundenlohn und die Arbeitsstunden pro Monat regelt.

Bei der Minijob-Zentrale gemeldet wird die Beschäftigung, indem Sie die Meldung zur Sozialversicherung vornehmen.

Was sind die Auswirkungen auf die Arbeitgeber?

Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte einstellen, profitieren oft von reduzierten Lohnnebenkosten und geringerer administrativer Belastung. Der Vertrag mit einem Minijobber bietet also Rechtssicherheit und das bei nur vergleichsweise wenig Bürokratie.

Allerdings gilt auch, dass ein Vertrag mit einem Minijobber Konsequenzen in puncto Entgeltfortzahlung bringt. In der Regel hat der Arbeitgeber im Jahr bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten. Weiter muss darauf geachtet werden, dass die Geringfügigkeitsgrenze nicht (dauerhaft) überschritten wird.

Was passiert, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird?

Eine Überschreitung liegt dann vor, wenn das monatliche Einkommen des Minijobbers die Grenze von 538 Euro übersteigt. Passiert das regelmäßig und auf Sicht von 12 Monaten würde auch die Jahresgrenze von 6.456 Euro überschritten werden

Wie kann man von einer geringfügigen Beschäftigung zu einer Vollzeitstelle übergehen?

Für einige Arbeitnehmer kann eine geringfügige Beschäftigung als Sprungbrett dienen, um Erfahrungen zu sammeln und sich für eine Vollzeitstelle zu qualifizieren. Dies kann durch Weiterbildung und Networking entstehen. Platziert sich der Arbeitnehmer möglichst positiv in den Augen seiner Führungskraft, kann eine Aussicht auf die Erhöhung der Stunden erfolgen und der Minijob aufgewertet werden.

Welche Rechte besitzen Arbeitnehmer auf Basis eines Minijobs?

Arbeitnehmer, die geringfügig beschäftigt sind, haben in der Regel Anspruch auf grundlegende Arbeitsrechte, wie:

Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Minijobber besitzen also folglich dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Eine Abweichung gilt: Wenn es einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz) – dazu zählen beispielsweise die Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen – können sich Unterschiede ergeben.

Geringfügigkeitsgrenze Minijob – Flexibilität und Zusatzeinkommen

Die Geringfügigkeitsgrenze bietet flexible Möglichkeiten für viele Personengruppen, ein zusätzliches Einkommen zu generieren. Per Gesetz werden Minijobber auch den Rechten eines Vollzeitbeschäftigten förmlich gleichgestellt. Sozial absichern lässt sich mittels Minijob nur schwer bis überhaupt nicht – dafür entfällt die Steuerlast. Mit der richtigen Einstellung können sich folgend weitere Angestelltenverhältnisse ergeben.

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