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Die Aufenthaltserlaubnis zum Verbleib in Deutschland

Von Iris Risch • Veröffentlicht am 26. Mai 2025 • Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Wer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Diese gilt für Personen aus Nicht-EU- oder Nicht-Schengen-Ländern und ermöglicht ihnen, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren oder aus anderen Gründen hier zu leben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Arten von Aufenthaltserlaubnissen es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie der Antrag gestellt wird.

Die Aufenthaltserlaubnis ist der Schlüssel zu einem längeren Aufenthalt in Deutschland
Die Aufenthaltserlaubnis ist der Schlüssel zu einem längeren Aufenthalt in Deutschland

Die deutsche Aufenthaltserlaubnis

Wenn Ihr einziges Ziel ist, Deutschland zu touristischen Zwecken zu besuchen, müssen Sie sich nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung kümmern. Ein Touristenvisum erlaubt es Ihnen, für etwa 90 Tage in Deutschland zu bleiben und das Land mit all seinen Vorzügen zu erkunden. Ein Verbleib über die erlaubten 90 Tage hinaus ist jedoch ohne Aufenthaltserlaubnis nicht möglich.

Eine deutsche Aufenthaltserlaubnis ermöglicht Personen aus Nicht-EU oder Schengen-Ländern einen längeren Aufenthalt in Deutschland als nur 90 Tage. In dieser Zeit können Sie studieren, arbeiten oder anderen Aktivitäten im Land nachgehen.

Diese Personen brauchen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Mit Ausnahme von Menschen aus EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein brauchen alle anderen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, um sich länger als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten.

Viele Ausländer müssen die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland in ihrem Heimatland beantragen oder ein Schengen-Visum erhalten, um für 90 Tage nach Deutschland einzureisen. Für einige Länder ist es jedoch möglich, während dieser ersten 90 Tage ohne Visum nach Deutschland einzureisen und die Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus zu beantragen.

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Die Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde ausgestellt.

Arten der Aufenthaltserlaubnis

Abhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer und den Voraussetzungen, die Sie erfüllen, gibt es verschiedene Arten von deutschen Aufenthaltstiteln. In der Regel erlauben Ihnen drei Aufenthaltstitel einen unterschiedlich langen Aufenthalt in Deutschland:

👉 Befristete Aufenthaltserlaubnis

Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist für kürzere Aufenthalte in Deutschland gedacht. Wenn Sie diese Art von Aufenthaltserlaubnis erhalten, können Sie sich nur ein Jahr in Deutschland aufhalten. Sie kann jedoch die Aufenthaltserlaubnis verlängern, wenn sich Ihre Situation nicht ändert und Sie die Voraussetzungen erfüllen. Folgende Gründe können zu einer befristeten Aufenthaltserlaubnis führen:

  • Arbeit und Arbeitssuche
  • Studium (Nach dem Studium können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis um 18 Monate erweitern, um Arbeit zu suchen.)
  • Heirat
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Sie wollen Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern?: Sie müssen den Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf einen anderen Aufenthaltstitel wie zum Beispiel die Niederlassungserlaubnis stellen, bevor Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft.

👉 EU Blue Card

Die EU Blue Card ist ähnlich wie die Aufenthaltserlaubnis, richtet sich aber an einen bestimmten Personenkreis und hat eine längere Gültigkeit. Sie ist für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die in einem Beruf hochqualifiziert sind und in Deutschland arbeiten wollen. Sie können damit in der Regel höchstens 3 Jahre in Deutschland verbleiben.

Hochqualifizierte haben einen Hochschulabschluss, zum Beispiel einen Bachelor oder einen Master. Diejenigen, die eher die EU Blue Card bekommen, haben einen IT- oder MINT-Hintergrund (Wissenschaft, Technik, Ingenieurwesen, Mathematik).

Mehr Informationen zu der EU Blue Card finden Sie hier.

👉 Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung

Um so lange in Deutschland bleiben zu dürfen, wie Sie wollen, brauchen Sie die deutsche Daueraufenthaltserlaubnis. Die Daueraufenthaltserlaubnis wird auch Niederlassungserlaubnis genannt. Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie in Deutschland arbeiten sowie ein- und ausreisen, wann immer Sie wollen.

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Es gibt auch die Aufenthaltserlaubnis aus Humanitären Gründen und die Familienzusammenführung. In diesen Artikeln finden Sie mehr Informationen zu beiden Themen.

Anforderungen an die deutsche Aufenthaltserlaubnis

Um eine der Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten, müssen Sie ein paar Voraussetzungen erfüllen. 

  • Einen gültigen Reisepass aus einem anderen Land haben
  • Keine Vorstrafen haben
  • Deutsch mindestens auf dem Niveau B1 beherrschen
  • Eine deutsche Krankenversicherung haben
  • Einen Gesundheitscheck bestehen, der beweist, dass Sie gesund genug sind, um zu arbeiten und/oder zu studieren
  • Sie müssen finanziell stabil sein und sich und Ihre Familie ernähren können
  • Sie wollen in Deutschland arbeiten: Schreiben Ihres Arbeitgebers mit dem Stellenangebot und der Stellenbeschreibung
  • Sie wollen in Deutschland studieren: Nachweis, dass Sie an einer Universität zugelassen sind
  • Sie wollen zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland zu ziehen: Nachweis über die Eheschließung, z.B. eine Heiratsurkunde

Damit Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen können, müssen Sie mindestens 5 Jahre erwerbstätig sein und Abgaben an den Staat gegeben haben.

So beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dafür sollten Sie vorher einen Termin buchen und Ihre Unterlagen bereitlegen. Bei vielen Behörden ist dieses Verfahren auch online möglich. 

Ihre zuständige Ausländerbehörde können Sie hier aufsuchen. Auf den Webseiten finden Sie die Formulare für die Aufenthaltserlaubnis und auch für den Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.

Niederlassungserlaubnis beantragen

Hier finden Sie die Formulare und Anweisungen, um die Niederlassungserlaubnis in verschiedenen Städten online zu beantragen:

Diese Kosten werden berechnet:

Sie haben die Wahl, die Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis vor der Einreise nach Deutschland oder nach der Ankunft in Deutschland zu beantragen.

Die Kosten für die Aufenthaltserlaubnis betragen in der Regel 70 bis 120 Euro. Für minderjährige Kinder gibt es Ermäßigungen.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Am besten wenden Sie sich an das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge

Telefon: +49 911 943-0 (Mo-Fr, 09:00-11:00h)

E-Mail: [email protected]

Ansonsten können Sie auch dieses Kontaktformular benutzen oder sich vor Ort beraten lassen.

So verbleiben Sie in Deutschland

Die deutsche Aufenthaltserlaubnis ist der Schlüssel zu einem längeren Aufenthalt in Deutschland. Je nach persönlicher Situation gibt es unterschiedliche Aufenthaltstitel, die bestimmte Rechte und Pflichten mit sich bringen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Anforderungen zu informieren und den Antrag rechtzeitig zu stellen. Bei weiteren Fragen können sich Antragsteller an die zuständigen Behörden oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern?

Ja, eine Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.

Habe ich mit einer Aufenthaltserlaubnis automatisch eine Arbeitserlaubnis?

Nicht unbedingt. Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur dann zur Erwerbstätigkeit, wenn dies ausdrücklich darin vermerkt ist oder auf einem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel. Anders ist es bei der Niederlassungserlaubnis: Wer eine solche besitzt, darf uneingeschränkt arbeiten. In diesem Fall ist die Formulierung „Erwerbstätigkeit gestattet“ bereits standardmäßig eingetragen.

Was, wenn ich meinen Aufenthaltstitel verloren habe?

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben, müssen Sie sofort eine Anzeige bei der Polizei erstatten und die Ausländerbehörde informieren. Ihren elektronischen Aufenthaltstitel müssen Sie sperren lassen. Dies geht durch die Notrufnummer 116 116. Den Ersatz können Sie dann bei der Ausländerbehörde beantragen.

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Iris Risch
Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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