In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen, die Menschen aus unterschiedlichen Gründen den Aufenthalt im Land ermöglichen.
Eine dieser Arten ist die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Sie wird Menschen gewährt, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie beispielsweise Krieg, Verfolgung oder Naturkatastrophen, nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können. Wir klären auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Rechte und Pflichten damit verknüpft sind. Außerdem möchten wir auf das Antragsverfahren hinweisen.
- Was ist eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen?
- Was erlaubt die Aufenthaltserlaubnis?
- Wer ist berechtigt, die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu beantragen?
- Welche Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gibt es?
- Was sind die erforderlichen Dokumente?
- Schutz mit der Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- FAQ´s
Was ist eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen?
Die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die auf Basis des §25 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gewährt wird. Sie richtet sich in erster Linie an Personen, die aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg, Menschenrechtsverletzungen oder einer ernsthaften Bedrohung in ihrem Heimatland Schutz in Deutschland suchen.
In vielen Fällen handelt es sich bei den Antragstellern um Asylsuchende oder Flüchtlinge, die nach der Prüfung ihres Asylantrags keinen Flüchtlingsstatus erhalten, aber dennoch nicht abgeschoben werden können.
Was erlaubt die Aufenthaltserlaubnis?
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gewährt dem Inhaber folgende Rechte:
- Recht auf Aufenthalt: Der Inhaber darf sich für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis legal in Deutschland aufhalten.
- Arbeitserlaubnis: Nach individueller Prüfung kann dem Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis gestattet werden, in Deutschland zu arbeiten.
- Zugang zu sozialen Leistungen: Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben in der Regel Zugang zu bestimmten sozialen Leistungen wie beispielsweise Sozialhilfe oder Krankenkassenleistungen.
- Familiennachzug: In bestimmten Fällen können Familienmitglieder ebenfalls einen Antrag auf Aufenthalt stellen, um nach Deutschland nachzuziehen.
Wer ist berechtigt, die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu beantragen?
Die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen kann an verschiedene Personengruppen erteilt werden. Zu den wichtigsten gehören:
- Flüchtlinge und Asylbewerber: Personen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, jedoch nicht die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber dennoch nicht in ihr Heimatland zurückgeführt werden können.
- Personen, die aus familiären Gründen nicht abgeschoben werden können: Wenn eine Abschiebung aufgrund familiärer Bindungen, wie zum Beispiel minderjährigen Kindern, unzumutbar wäre, kann ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis für Asylbewerber aus humanitären Gründen erteilt werden.
- Opfer von Menschenhandel oder andere besonders schutzbedürftige Personen, deren Gesundheit oder Sicherheit bei einer Rückkehr in ihr Heimatland gefährdet wäre, können eine Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge erwirken.
Die Aufenthaltserlaubnis aus den genannten Gründen kann jeweils für maximal drei Jahre erteilt und verlängert werden. In bestimmten Fällen ist jedoch eine maximale Dauer von sechs Monaten möglich, solange die betroffene Person sich noch nicht mindestens 18 Monate legal in Deutschland aufgehalten hat.
Welche Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gibt es?
Um eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erhalten, müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Diese können je nach individueller Situation variieren, beinhalten aber typischerweise:
- Ein Asylantrag muss gestellt worden sein oder es müssen anderweitige Gründe für den humanitären Schutz vorliegen.
- Es darf keine Möglichkeit bestehen, sicher und ohne Gefahren in das Herkunftsland zurückzukehren.
- Die Person darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland darstellen.
Nicht erteilt wird die Erlaubnis, wenn ein Verdacht auf eine Straftat bzw. gegen die Störung des allgemeinen Friedens vorliegt. Auch eine Zuwiderhandlung gegen die Grundsätze der Vereinten Nationen dient der Verwehrung.
Was sind die erforderlichen Dokumente?
Für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
- Gültiger Reisepass oder ein Ersatzdokument
- Nachweise über die persönliche Situation, die den humanitären Schutz rechtfertigen (z.B. Asylantrag, ärztliche Gutachten, Nachweise über die politische oder persönliche Verfolgung im Heimatland)
- Nachweise über die Lebensumstände in Deutschland (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag)
Wo und wie beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen?
Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. In größeren Städten wie Berlin kann man den Antrag auch online vorbereiten und anschließend einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen, abhängig von der individuellen Situation und den vorgelegten Dokumenten.
Welche Rechte und soziale Leistungen erhalten Berechtigte?
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben in der Regel Anspruch auf bestimmte soziale Leistungen, darunter:
- Grundsicherung: Wenn der Inhaber keiner Arbeit nachgeht, hat er in der Regel Anspruch auf Sozialhilfe.
- Gesundheitsversorgung: Zugang zu einer Krankenkasse und medizinische Versorgung wird gewährt.
- Bildungszugang: Kinder von Inhabern dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen die Schule besuchen, und Erwachsene haben Zugang zu Integrationskursen und Weiterbildungsmaßnahmen.
Schutz mit der Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bietet Schutz für Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Sie eröffnet Chancen auf ein sicheres Leben in Deutschland, erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung und Vorbereitung des Antrags.
FAQ´s
Was sind häufige Ablehnungsgründe?
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen abgelehnt werden kann. Zu den häufigsten gehören:
- Fehlende Nachweise über die humanitären Gründe
- Vergehen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland
Fehlende Integration oder der Verdacht, dass keine ernsthaften Bemühungen unternommen werden, sich in die Gesellschaft zu integrieren
Wie verläuft ein Widerspruch?
Sollte ein Antrag abgelehnt werden, hat der Antragsteller das Recht, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Es ist wichtig, dies innerhalb einer festgelegten Frist zu tun, in der Regel innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ablehnung. Es kann hilfreich sein, einen Anwalt für Migrationsrecht hinzuzuziehen, um die Erfolgschancen des Widerspruchs zu erhöhen.
Was tun bei Familiennachzug?
In bestimmten Fällen können Familienmitglieder von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies betrifft insbesondere Ehepartner und minderjährige Kinder, sofern die familiäre Einheit nur in Deutschland aufrechterhalten werden kann.
Welche Organisationen und Ansprechpartner können kontaktiert werden?
Für Fragen und Unterstützung im Antragsprozess können sich Antragsteller an verschiedene Hilfsorganisationen wenden, darunter:
Was ist ein Visum aus humanitären Gründen?
Das Visum aus humanitären Gründen stellt eine der Optionen dar, mit der Staaten schutzbedürftigen Personen einen legalen und sicheren Zugang zu internationalem Schutz ermöglichen können.