Die Anmeldung eines deutschen Neugeborenen im Ausland ist für Ausländer, die mit deutschen Staatsangehörigen Kinder bekommen, sowie Deutsche im Ausland wichtig. Mit dieser Registrierung bekommt Ihr Kind, das im Ausland geboren ist, die deutsche Staatsbürgerschaft, Geburtsurkunde und Reisepass. Hierbei müssen Sie einige bürokratische Vorgaben beachten. Wie Sie nach der Geburt Ihres Kindes im Ausland vorgehen und was hierbei besonders relevant ist, lesen Sie hier.

Deswegen ist die deutsche Registrierung eines im Ausland geborenen Kindes wichtig
Wer im Ausland lebt oder sich dort vorübergehend aufhält und dort ein Kind bekommt, muss nach der Geburt seines Kindes ein paar Dinge beachten, was die Staatsbürgerschaft angeht. Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde und Sie die deutsche Staatsbürgerschaft für dieses Kind möchten, müssen Sie die Geburt innerhalb einer Frist bei der zuständigen Stelle registrieren.
Zudem benötigen Sie für eine mögliche Rückreise nach Deutschland einen Reisepass für Ihr Kind. Diesen können Sie nur beantragen, wenn Sie die Geburt registriert haben.
Eine deutsche Geburtsurkunde hat auch den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu ausländischen Dokumenten bei deutschen Behörden Beweiskraft hat, was die Namensführung angeht.
Alle Details hierzu lesen Sie im Folgenden.
Deutsche Eltern: das Kind bekommt die deutsche Staatsbürgerschaft
Die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt ein Kind mit der Geburt automatisch, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist – unabhängig vom Geburtsort des Kindes und auch unabhängig vom Wohnort der Eltern.

Hierfür wenden Sie sich an die deutsche Vertretung in Ihrem Aufenthaltsstaat (Konsulat, Botschaft o.ä.). Durch die Beantragung der deutschen Geburtsurkunde werden die Fragen zur Staatsangehörigkeit sowie zur Namensführung geklärt und offiziell festgehalten.
Ausgestellt wird die Geburtsurkunde dann vom Standesamt, in dessen Gebiet Sie zuletzt wohnhaft waren. Hatten Sie nie einen deutschen Wohnsitz, ist das Berliner Standesamt I hierfür zuständig.
Sie haben noch einen deutschen Wohnsitz und Ihr Kind kam beispielsweise auf Reisen zur Welt? In diesem Fall wenden Sie sich bitte auch an die Passbehörde an Ihrem deutschen Wohnsitz.
Sie können eine oder mehrere Geburtsurkunden erhalten. Auch mehrsprachige Urkunden (internationale Geburtsurkunde) sind möglich. Damit haben Sie es später leichter bei deutschen Behörden, selbst wenn Sie eine übersetzte Geburtsurkunde aus dem Ausland haben.
Sie können bei der deutschen Auslandsvertretung, die für Ihren Wohnort zuständig ist, einen Reisepass oder einen Kinderreisepass beantragen.
Hierfür ist es wichtig, dass sowohl der Name als auch die Staatsangehörigkeit geklärt sind. Daher ist es empfehlenswert, zunächst die Eintragung im deutschen Personenstandsregister vornehmen zu lassen, indem Sie die Geburtsurkunde beantragen.
Benötigte Dokumente, wenn Sie ein Neugeborenes im Ausland registrieren
Welche Dokumente benötigt werden, variiert von Land zu Land etwas. Daher sollten Sie sich auf der Website der Auslandsvertretung erkundigen, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist. Im Regelfall benötigen Sie folgendes:
- Formular zur Namensführung Ihres Kindes
- Formular zur Registrierung einer Geburt im Ausland
- Geburtsurkunde der Mutter (im Original und als Kopie)
- Geburtsurkunde des Vaters (im Original und als Kopie)
- Heiratsurkunde der Eltern oder alternativ die Vaterschaftsanerkennung des Vaters (jeweils im Original und als Kopie)
- Reisepass der Mutter (Personaldatenseite im Original und als Kopie)
- Reisepass des Vaters (Personaldatenseite im Original und als Kopie)
Im Ausland geborene Kinder in Deutschland registrieren: So geht’s
👉 1. Frist beachten
Seit dem Jahr 2000 gilt für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft folgende Auflage: Der Antrag auf Beurkundung der Geburt muss innerhalb eines Jahres im deutschen Geburtenregister eingehen.
Es ist auch ausreichend, wenn innerhalb der Frist bei der deutschen Auslandsvertretung gemeldet wurde, dass Ihr Kind geboren wurde. Eine Übersicht der Vertretungen finden Sie hier.
👉 2. Vaterschaft anerkennen, falls nötig
Es ist wichtig, dass der Vater seine Vaterschaft nach deutschem Recht (!) anerkennt. Das gilt für Paare, die nicht verheiratet sind, sowie in solchen Fällen, in denen nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann ebenfalls bei der deutschen Auslandsvertretung abgewickelt werden.
👉 3. Geburtsurkunde erhalten
Wenn Sie Ihr Kind bei der Auslandsvertretung registriert haben, erhalten Sie eine deutsche Geburtsurkunde.
👉 4. Identifikationsnachweis beantragen
Mithilfe der Geburtsurkunde können Sie nun einen Reisepass bei der deutschen Vertretung in Ihrem Aufenthaltsort ausstellen lassen.
Kosten und Dauer der Registrierung
Es entstehen keine Kosten für die Geburtsurkunde. Für einen normalen Reisepass kommen 37,50 Euro Grundgebühr zuzüglich in der Regel 31 Euro Auslandszuschlag auf Sie zu.
Die Geburtsurkunde und der Pass benötigen mehrere Wochen, bis sie bei Ihnen ankommen, da sie in Deutschland ausgestellt werden.
Ansprechpartner ist immer die deutsche Vertretung in dem Land, in dem die Geburt stattgefunden hat. Wer einen deutschen Wohnsitz hat, kann sich auch an das zuständige Standesamt in Deutschland wenden.

Auf einen Blick
Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde, müssen Sie für die Erlangung der Staatsbürgerschaft des Neugeborenen eine Registrierung vornehmen. Das gilt für deutsche Eltern, die im Ausland leben oder Urlaub machen (vorübergehend oder langfristig), und auch für Deutsche, die im Ausland mit Menschen anderer Staatsangehörigkeit Kinder bekommen.
Zuständig für die Registrierung Ihres Babys ist immer die deutsche Vertretung in dem Staat, in dem Ihr Kind zur Welt gekommen ist. Sie müssen dringend die Frist von einem Jahr beachten, damit Ihr Neugeborenes die deutsche Staatsbürgerschaft offiziell erhält. In dieser Zeit muss der Antrag bei der Auslandsvertretung oder beim deutschen Personenstandsregister eingegangen sein.
Welche Dokumente Sie genau benötigen und ob es Besonderheiten beim Ablauf gibt, erfahren Sie bei der zuständigen Vertretung. Wer einen deutschen Wohnsitz hat, sollte sich auf jeden Fall auch an die deutsche Passbehörde wenden.
Der Reisepass Ihres Kindes ist besonders wichtig, wenn Sie aus dem Geburtsland ausreisen möchten. Beantragen Sie also rechtzeitig die Geburtsurkunde, um danach einen Pass für Ihr Neugeborenes erhalten zu können. Aus all diesen Gründen ist es wichtig, Ihr Kind in Deutschland anmelden, wenn es im Ausland geboren wurde.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum muss ich mein im Ausland geborenes Kind registrieren?
Die Registrierung Ihres im Ausland geborenen Kindes ist notwendig, um ihm die deutsche Staatsbürgerschaft zu sichern. Ohne die Registrierung können Sie keine deutsche Geburtsurkunde oder einen Reisepass für Ihr Kind beantragen.
Wie schnell muss ich mein Kind in Deutschland anmelden?
Sie müssen die Geburt Ihres Kindes innerhalb von einem Jahr nach der Geburt bei der deutschen Auslandsvertretung oder dem deutschen Standesamt melden, damit Ihr Kind die deutsche Staatsbürgerschaft behält.
Wo muss ich die Geburt meines Kindes im Ausland anmelden?
Die Anmeldung erfolgt bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Land, in dem Ihr Kind geboren wurde. Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, können Sie sich auch an das zuständige Standesamt wenden.
Was muss der Vater tun, wenn er nicht verheiratet ist?
In solchen Fällen muss der Vater die Vaterschaft nach deutschem Recht anerkennen, damit das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten kann. Diese Anerkennung kann ebenfalls bei der deutschen Auslandsvertretung durchgeführt werden.