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Bestattungskosten: Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?

Von IntFormalities
Aktualisiert am 21. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Wenn eine nahestehende Person verstirbt, stehen viele neben der Bewältigung der Trauer auch noch vor großen finanziellen Hürden. Eine Bestattung kann immerhin mehrere tausende Euro kosten. Wer zahlt also die Beerdigung, wenn das Geld dafür fehlt? Wir erklären Ihnen, wie Sie beim Sozialamt eine Übernahme der Bestattungskosten beantragen.

Das Sozialamt hilft, wenn Bestattungskosten zu hoch ausfallen.
Das Sozialamt hilft, wenn Bestattungskosten zu hoch ausfallen.

Ist eine Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt möglich?

Das Sozialamt springt in der Regel ein, wenn eine Person verstirbt, die keine Erben hat. Gibt es erbberechtigte Personen, diese sind jedoch finanziell schwach aufgestellt, können auch sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Eine kostenlose Bestattung ist dadurch möglich, jedoch ist sie an einige Bedingungen geknüpft. Diese erläutern wir Ihnen in den folgenden Kapiteln.

Wer kann Bestattungskosten beim Sozialamt beantragen?

Die Übernahme der Beerdigungskosten kann von derjenigen Person beantragt werden, die bestattungspflichtig ist. Die Reihenfolge ist folgendermaßen festgelegt:

  • ggf. jemand, der vertraglich dazu verpflichtet wurde, beispielsweise in einer Vorsorgevereinbarung
  • der Alleinerbe oder im Falle einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe
  • der Kindsvater, sofern jemand während der Schwangerschaft oder Entbindung stirbt
  • weitere unterhaltsverpflichtete Personen
  • bestattungspflichtige Personen gemäß dem Bestattungsgesetz (in der Regel nahe Angehörige wie Kinder oder Elternteile)

Voraussetzungen für die Übernahme der Bestattungskosten

Es müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Der Nachlass der verstorbenen Person reicht nicht aus, um die Kosten zu tragen. Auch eine mögliche Bestattungsvorsorge ist nicht hoch genug.
  • Sie als bestattungspflichtige Person haben nicht genug Einkommen und/oder Vermögen, um die Kosten zu tragen. Man spricht dann von Unzumutbarkeit. Relevant ist hierfür die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII. 
  • Sie sind wirklich bestattungspflichtig, übernehmen den Vorgang also nicht freiwillig. Wer lediglich dem Wunsch eines Verstorbenen folgt, ohne dass es eine rechtliche Verbindlichkeit gibt (z.B. durch eine Vollmacht), kann keine Unterstützung beantragen.

Wird das Erbe ausgeschlagen, gibt es offiziell keine Erben und das Sozialamt springt ein. 

Auch wichtig zu wissen: Ob die verstorbene Person zuvor Sozialhilfe bekommen hat, ist hierfür nicht relevant.

Kostenübernahme für Bestattungen: So läuft der Antrag

Wichtig ist, dass Sie sich mit Ihrem Sozialamt in Verbindung setzen, bevor Sie einen Auftrag an ein Bestattungsunternehmen oder andere Dienstleister erteilen. So können Sie sichergehen, dass nichts bestellt wird, was am Ende nicht vom Amt übernommen werden kann. Dennoch ist es auch möglich, den Antrag erst hinterher zu stellen. 

Das Antragsformular bekommen Sie im Sozialamt vor Ort oder teilweise auch auf der Website. Berlin beispielsweise hat den Antrag zum Herunterladen verlinkt, sodass Sie einen ersten Eindruck gewinnen können, welche Informationen Sie eintragen müssen.

Welche Unterlagen sind notwendig für den Antrag?

Neben dem Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten brauchen Sie folgende Dokumente, um den Antrag erfolgreich zu stellen:

  • den Leichenschauschein oder die Sterbeurkunde
  • Nachweise zum Einkommen und Vermögen der verstorbenen Person, mit der sie ihren Lebensunterhalt bestritten hat
  • Unterlagen zum Nachlass sowie zu Versicherungsleistungen und ggf. Schadenersatzansprüche, die noch bestehen können
  • falls vorhanden: das Testament oder den Erbvertrag
  • gültige Personaldokumente und optimalerweise auch die Meldebestätigung von Ihnen (der bestattungspflichtigen Person)
  • Nachweise zum Einkommen und Vermögen von Ihnen als bestattungspflichtiger Person
  • Ihren Mietvertrag oder sonstige Nachweise zu den Kosten Ihrer Unterkunft
  • ggf. Unterlagen zu besondere Belastungen, die Sie bestreiten müssen
  • die Kontoauszüge all Ihrer Konten
  • falls vorhanden: den Erbschein oder die Erbausschlagung

Wie hoch ist die Unterstützung durch das Sozialamt im Falle einer Beerdigung?

Es werden alle Kosten übernommen, die als erforderlich gelten. In der Regel ist das die einfachste Art der Bestattung. Dazu gehören:

  • Die Kosten für die Untersuchung des Toten sowie für die Feststellung des Todes und für die Ausstellung eines Leichenschauscheins
  • Die Kosten für einen Bestatter (pauschal für eine einfache Erd- oder Feuerbestattung) 
  • Der Sarg mit einfachem Blumenschmuck
  • Anfallende Friedhofsgebühren 
  • Ggf. Gebühren und Entgelte für das Krematorium
  • Die Kosten für die Aufbewahrung der verstorbenen Person im Leichenschauhaus sowie für die Leichenschau
  • Die Kosten für die Trauerfeier, darunter ein Orgelspieler, ein Geistlicher oder ein Redner sowie einfache Dekoration.
  • Die Kosten für ein Holzkreuz mit Namen sowie einen Grabkissenstein
  • Die Erstbepflanzung des Grabs

Wenn die Person in einem Familiengrab beigesetzt werden soll (das heißt: Sie wählen das Grab selbst), werden die Kosten im Normalfall nur dann übernommen, wenn sie nicht teurer sind als bei einer Bestattung in einem Reihengrab. Eine Seebestattung ist unter den gleichen Bedingungen ebenfalls möglich. 

Soll eine Leiche überführt werden , müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen (beispielsweise nach einem Unfall). Ansonsten wird die verstorbene Person am Wohn- bzw. üblichen Aufenthaltsort beerdigt.

Für einen anschließenden Leichenschmaus, Anziehsachen, Zeitungsanzeigen, Grabpflege etc. kann das Sozialamt keine Gelder genehmigen.

Welche Unterstützung ist nach einem Todesfall noch möglich?

Sie können sich an Stiftungen und Vereine wenden, wenn Sie Unterstützung für die weiteren Kosten (Grabpflege, Überführung usw.) benötigen

Wenn durch den Todesfall ein Einkommen wegfällt, haben Sie außerdem unter Umständen Anspruch auf eine Rente für Hinterbliebene. Dazu zählt die Witwenrente für Ehepartner oder auch Erziehungsrente und Waisenrente.

Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen zur Übernahme von Bestattungskosten habe?

Bei aeternitas können Sie online weitere Informationen zum Thema Sozialbestattung einholen. Die Verbraucherinitiative hat zum Thema einen Ratgeber erstellt. 

Ansonsten wenden Sie sich direkt an das Sozialamt. Hat der oder die Verstorbene selbst Sozialhilfe bezogen, ist das jeweilige Amt auch für die Bestattung zuständig. Ansonsten ist das Sozialamt des Sterbeorts verantwortlich. 

Auch ein örtlicher Bestatter kann in der Regel Auskunft geben, welche Leistungen übernommen werden. 

Eine würdige Beerdigung mit finanzieller Unterstützung durch das Sozialamt

Viele Hinterbliebene stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, wenn eine nahestehende Person verstirbt. Damit die Kosten für eine Bestattung nicht zu hoch werden, kann ein Antrag auf Übernahme beim Sozialamt gestellt werden. Dieses springt ein, wenn es keine Erben gibt oder deren finanzielle Mittel zu gering sind, um die hohen Kosten zu stemmen. 
Hierzu müssen Sie Nachweise über Ihr Einkommen und sonstige Vermögensverhältnisse offenlegen. Sind die Beerdigungskosten nicht zumutbar, übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine einfache Feuer- oder Erdbestattung und eine würdige Trauerfeier.

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