Stand: 22. September 2026. Ein Familienstammbuch ist ein privater Ordner für Urkunden – kein amtliches Register und keine Pflicht. Sie können den leeren Einband kaufen, müssen ihn aber nicht beim Standesamt beantragen. Sind Buch und Urkunden verloren gegangen, ersetzen Sie nicht „das Stammbuch“ als amtliches Dokument, sondern bestellen die benötigten Personenstandsurkunden neu.
Hier erfahren Sie, was in ein Stammbuch der Familie gehört, wo Sie es nachträglich kaufen und wie Sie Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden ersetzen. Außerdem wird das private Familienstammbuch klar vom früheren amtlichen Familienbuch unterschieden.

Kurz erklärt: Das Familienstammbuch können Sie freiwillig kaufen. Personenstandsurkunden stellt dagegen das Standesamt aus. Das frühere amtliche Familienbuch wird seit 1. Januar 2009 nicht mehr neu angelegt.
Was ist ein Familienstammbuch?
Das Familienstammbuch, auch „Stammbuch der Familie“ genannt, ist eine private Mappe oder ein Ordner. Darin bewahren Familien wichtige Dokumente gemeinsam auf. Der Einband selbst hat keine amtliche Beweiskraft. Rechtlich relevant sind die Originalurkunden oder beglaubigten Registerausdrucke, die darin liegen.
Typische Inhalte sind:
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Geburtsurkunden der Familienmitglieder
- Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- rechtskräftiger Scheidungsbeschluss oder andere familiengerichtliche Unterlagen
- freiwillig auch kirchliche Dokumente wie Tauf- oder Traubescheinigungen
Welche Unterlagen Sie sammeln, entscheiden Sie selbst. Ein Stammbuch ersetzt weder das Personenstandsregister noch die einzelne Urkunde.
Ist ein Familienstammbuch Pflicht?
Nein. Weder für die Eheschließung noch für die Geburt eines Kindes müssen Sie ein Familienstammbuch besitzen. Sie dürfen die Urkunden ebenso in einem normalen Ordner, einer Dokumentenmappe oder an einem anderen sicheren Ort aufbewahren.
Das Standesamt führt die gesetzlichen Personenstandsregister: Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister. Das private Stammbuch gehört nicht dazu. Deshalb gibt es auch keine Pflicht, seinen Inhalt fortlaufend amtlich ergänzen oder bestätigen zu lassen.
Familienstammbuch nachträglich beantragen oder kaufen?
Ein leeres Familienstammbuch wird gekauft, nicht amtlich beantragt. Einige Standesämter bieten bei einer Trauung freiwillig Stammbücher an. Sie können ein Exemplar aber auch jederzeit später im Fachhandel oder bei einem Verlag kaufen. Die Gestaltung und der Preis sind frei wählbar; eine gesetzlich festgelegte Gebühr gibt es für den Einband nicht.
- Wählen Sie eine Mappe im passenden Urkundenformat. Praktisch sind nachfüllbare Einlagen.
- Ordnen Sie vorhandene Originalurkunden oder beglaubigte Registerausdrucke ein.
- Fehlende Personenstandsurkunden bestellen Sie beim registerführenden Standesamt nach.
- Bewahren Sie sensible Originale geschützt vor Feuchtigkeit, Feuer und unbefugtem Zugriff auf.
Auch unverheiratete Personen und Familien können eine solche Mappe verwenden. Der Kauf hängt nicht von einer Eheschließung ab.
Stammbuch verloren: Was ist jetzt zu tun?
Ist nur der leere Einband verloren oder beschädigt, genügt eine neue Mappe. Eine Verlustanzeige beim Standesamt ist dafür nicht vorgesehen. Fehlen auch Urkunden, gehen Sie dokumentweise vor:
- Bestand prüfen: Notieren Sie, welche Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden tatsächlich fehlen.
- Zuständiges Standesamt ermitteln: Entscheidend ist grundsätzlich das Standesamt, das den jeweiligen Registereintrag führt – typischerweise am Ort der Geburt, Eheschließung oder des Sterbefalls.
- Passendes Dokument bestellen: Je nach Zweck benötigen Sie eine Urkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register. Fragen Sie die anfordernde Behörde, welche Form verlangt wird.
- Berechtigung nachweisen: Urkunden erhalten vor allem die eingetragene Person sowie Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen je nach Fall ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht vorlegen.
- Neue Mappe anlegen: Legen Sie die neu ausgestellten Dokumente wieder geordnet und sicher ab.
Wichtig: Bestellen Sie Personenstandsurkunden möglichst direkt über das zuständige Standesamt oder dessen offiziellen Online-Dienst. Gewerbliche Bestellportale können zusätzliche Entgelte verlangen und sind nicht selbst die ausstellende Behörde.
Welches Standesamt ersetzt welche Urkunde?
- Geburtsurkunde: das Standesamt, das den Geburtseintrag führt; regelmäßig das Standesamt des Geburtsorts
- Eheurkunde: das Standesamt, das den Eheeintrag führt; regelmäßig das Standesamt des Eheschließungsorts
- Sterbeurkunde: das Standesamt, das den Sterbeeintrag führt; regelmäßig das Standesamt des Sterbeorts
- Scheidungsbeschluss: keine Personenstandsurkunde; für eine weitere Ausfertigung ist grundsätzlich das zuständige Familiengericht der richtige Ansprechpartner
Nach § 55 Absatz 2 Personenstandsgesetz kann eine Personenstandsurkunde unter technischen Voraussetzungen auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden. Der verlässlichste erste Kontakt bleibt jedoch das registerführende Standesamt.
Kosten und Bearbeitungszeit
Gebühren und Bearbeitungszeiten sind nicht bundesweit einheitlich. Sie richten sich nach dem Bundesland, der Kommune, der Urkundenart, der Zahl der Exemplare und einem möglichen Suchaufwand. Prüfen Sie deshalb die aktuelle Leistungsseite des zuständigen Standesamts. Die früher im Beitrag genannte pauschale Preisspanne für Stammbücher ist keine allgemeine amtliche Gebühr.
Familienstammbuch und Familienbuch: der entscheidende Unterschied
| Begriff | Was ist das? | Heutige Bedeutung |
|---|---|---|
| Familienstammbuch / Stammbuch der Familie | Private Sammlung von Urkunden | Kann freiwillig gekauft und weitergeführt werden |
| Familienbuch | Früheres amtliches Personenstandsbuch beim Standesamt | Seit 1. Januar 2009 werden keine neuen Familienbücher mehr angelegt |
| Personenstandsregister | Amtliche elektronische Register über Ehe, Lebenspartnerschaft, Geburt und Tod | Grundlage für heutige Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke |
Das frühere Familienbuch ist also nicht bloß digitalisiert und als privates Buch fortgeführt worden. Nach § 77 Personenstandsgesetz werden vorhandene Familienbücher als Heiratseinträge fortgeführt. Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt der Eheschließung. Aus diesen Einträgen können weiterhin Eheurkunden ausgestellt werden.
Wer nach einem „alten Familienbuch“ sucht, sollte deshalb das Eheschließungsstandesamt kontaktieren. Wer dagegen nur eine Mappe für die eigenen Dokumente möchte, kauft ein Familienstammbuch.
Welche Unterlage brauchen Sie wirklich?
Nicht jede Behörde verlangt dasselbe Dokument. Eine Eheurkunde enthält die gesetzlich bestimmten Angaben zur Eheschließung. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister kann zusätzliche Folgebeurkundungen enthalten. Personenstandsurkunden und elektronische Personenstandsbescheinigungen haben nach § 54 PStG dieselbe Beweiskraft wie die zugrunde liegenden Registerbeurkundungen.
Fragen Sie daher vor der Bestellung nach, ob eine einfache Eheurkunde, eine internationale Urkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck benötigt wird. Für die Verwendung deutscher Urkunden im Ausland kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich sein.
Sehr alte Urkunden: Standesamt oder Archiv?
Personenstandsregister werden beim Standesamt für gesetzlich bestimmte Zeiträume fortgeführt: Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Danach gelten für Nachweise die archivrechtlichen Vorschriften. Bei sehr alten Einträgen kann deshalb ein kommunales oder staatliches Archiv statt des Standesamts zuständig sein.
Häufige Fragen zum Familienstammbuch
Kann man ein Familienstammbuch nachträglich beantragen?
Sie können es jederzeit nachträglich kaufen. Ein amtlicher Antrag ist nicht nötig. Nur fehlende Personenstandsurkunden müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Was passiert, wenn das Familienstammbuch verloren geht?
Für die private Mappe gibt es kein amtliches Ersatzverfahren. Kaufen Sie bei Bedarf einen neuen Einband und bestellen Sie nur die tatsächlich verlorenen Urkunden bei den registerführenden Standesämtern neu.
Muss man ein Familienstammbuch haben?
Nein. Es gibt keine Pflicht, ein Familienstammbuch zu besitzen. Entscheidend ist, benötigte Originalurkunden oder beglaubigte Nachweise sicher aufzubewahren.
Kann ich das Stammbuch beim Standesamt kaufen?
Manche Standesämter bieten Stammbücher an, andere nicht. Sie dürfen die Mappe ebenso bei einem Händler oder Verlag kaufen. Erkundigen Sie sich direkt beim örtlichen Standesamt nach Angebot und Preis.
Ist das Familienbuch dasselbe wie das Familienstammbuch?
Nein. Das Familienbuch war ein amtliches Personenstandsbuch und wird seit 2009 nicht mehr neu angelegt. Das Familienstammbuch ist eine freiwillige private Urkundenmappe.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen. Welche Urkunde eine Behörde im Einzelfall verlangt, welche Gebühren anfallen und welche Stelle zuständig ist, erfahren Sie beim registerführenden Standesamt oder der anfordernden Behörde.
Offizielle Quellen
- § 3 Personenstandsgesetz: Personenstandsregister
- § 5 Personenstandsgesetz: Fortführung und Fristen
- § 54 Personenstandsgesetz: Beweiskraft
- § 55 Personenstandsgesetz: Personenstandsurkunden und Zuständigkeit
- § 57 Personenstandsgesetz: Eheurkunde
- § 62 Personenstandsgesetz: Berechtigte Personen
- § 77 Personenstandsgesetz: frühere Familienbücher
- Landesportal Schleswig-Holstein über Familienbuch und Stammbuch der Familie
- Service Berlin: Geburtsurkunde beantragen
- Service Berlin: Eheurkunde beantragen



