Wer in Deutschland um Asyl ansucht, muss sich vielen verschiedenen Herausforderungen stellen. Nach der Flucht und der beschwerlichen Reise aus dem Herkunftsland werden Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Danach ziehen sie entweder in eine Wohnung oder in eine Gemeinschaftsunterkunft. Wie solche Unterkünfte aufgebaut sind und wie Sie einen Platz darin erhalten, erfahren Sie in unserem Blogartikel.
Was sind Erstaufnahmeeinrichtungen?
Direkt nach ihrer Ankunft werden Flüchtlinge in Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel auf die verschiedenen Bundesländer aufgeteilt. Wie viele Asylbewerber dabei in welches Bundesland kommen, hängt von der Bevölkerungszahl und den Steuereinnahmen ab.
Nachdem Sie einem Bundesland zugeordnet wurden, werden Sie hier in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht und bleiben hier in der Regel zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. In Ausnahmefällen können Geflüchtete jedoch sogar bis zu 18 Monate in diesen Einrichtungen verweilen.
Was sind Gemeinschaftsunterkünfte?
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Sie als asylberechtigt anerkannt hat, können Sie entweder in eine eigene Wohnung oder in eine Gemeinschaftsunterkunft ziehen.
Diese Flüchtlingsunterkünfte unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern und sind darüber hinaus kommunal geregelt. Einheitliche bundesweite Regelungen gibt es daher nicht.
Jedoch sind gewisse Mindestanforderungen je nach Bundesland festgelegt. Diese besagen meist, dass den Einwohnern mindestens sechs bis sieben Quadratmeter Wohnfläche pro Person zustehen.
Wie sind die Unterkünfte aufgebaut?
In den Unterkünften befinden sich mehrere Wohn- und Schlafräume mit jeweils maximal vier Personen. Die Bewohner werden dabei in geschlechtergetrennten Räumlichkeiten untergebracht. Für Familien gibt es jedoch auch Familienzimmer, in denen sie zusammenleben können.
Zusätzlich zum Wohn- und Schlafraum gibt es Gemeinschaftsküchen und -bäder und Räumlichkeiten für das Betreuungspersonal. In einigen Unterkünften sind darüber hinaus weitere Gemeinschaftsräume, Spielzimmer für Kinder und Außenanlagen zur Freizeitgestaltung vorhanden.
Wie komme ich in eine Gemeinschaftsunterkunft?
Sie müssen sich nicht aktiv um einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft bewerben. Nach der Erstaufnahmeeinrichtung wird Ihnen ein Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen. Sie werden darüber von einem Betreuer oder einer Betreuerin informiert.
Wie lange bleibe ich in der Gemeinschaftsunterkunft?
Die gemeinschaftliche Unterbringung stellt keine langfristige Wohnsituation dar, sondern ist eine Übergangslösung, bis Sie eine eigene Wohnung gefunden haben.
In einigen Bundesländern wie Saarland und Rheinland-Pfalz können Sie bereits direkt nach der Erstaufnahmeeinrichtung eine eigene Wohnung beziehen. In anderen Bundesländern, wie etwa Berlin oder Hamburg, ist es schwieriger, eine eigene Wohnung zu bekommen.
Im Idealfall sollten Sie nach wenigen Monaten die Gelegenheit bekommen, eine eigene Wohnung zu suchen. Jedoch kann es je nach Bundesland und Situation am Wohnungsmarkt leider auch vorkommen, dass Sie bis zu drei oder vier Jahren in einer Gemeinschaftsunterkunft bleiben müssen. Genauere Auskünfte über die Situation in Ihrem Bundesland erhalten Sie von Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Eine eigene Wohnung
Eine eigene Wohnung bietet Asylberechtigten mehr Privatsphäre und bessere Möglichkeiten, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Sie erhalten damit auch mehr Selbstbestimmung über das eigene Leben und einen Sinn der Normalität zurück. Wie Sie bei der Wohnungssuche vorgehen müssen und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Verpflichtungen für Asylbewerber
Solange Sie sich in der Erstaufnahmeeinrichtung befinden, gilt für Sie eine dreimonatige Residenzpflicht. In diesem Zeitraum dürfen Sie Ihren Bezirk nicht ohne Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen.
Danach gilt offiziell eine Wohnsitzauflage. Das bedeutet, dass Sie drei Jahre lang in dem Bundesland bleiben müssen, das Ihr Asylverfahren durchgeführt hat. Falls Sie jedoch in der Zwischenzeit einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz woanders bekommen, gilt die Auflage für Sie nicht mehr.
Leistungen für Asylbewerber
Wenn Sie asylberechtigt sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie erhalten je nach Bedarf Grundleistungen, Gesundheitsleistungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt und sonstige Leistungen.
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, spezielle Integrationskurse für Zuwanderer zu absolvieren. Hier nehmen Sie an einem Deutschkurs und einem Orientierungskurs zur deutschen Geschichte und Kultur teil.
Gemeinschaftsunterkünfte in Deutschland
Flüchtlinge werden in Deutschland zunächst in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Danach können sie je nach Bundesland und Situation am Wohnungsmarkt entweder direkt in eine eigene Wohnung oder in eine Gemeinschaftsunterkunft ziehen.
In den Gemeinschaftsunterkünften leben in der Regel maximal vier Personen in einem Wohn- und Schlafraum zusammen. Darüber hinaus stehen den Bewohnern Gemeinschaftsküchen und -bäder, Spielzimmer für Kinder und in einigen Fällen Außenanlagen zur Verfügung.