Die Heizungsoptimierung bietet eine Möglichkeit, den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses deutlich zu verbessern. Wenn Sie eine solche Optimierung durchführen möchten, kann das Projekt durch einen staatlichen Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden, sodass Sie nicht alle Kosten selbst übernehmen müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen gefördert werden, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen.

Heizungsoptimierung: Diese Maßnahmen werden gefördert
Der BAFA-Zuschuss kann für mehrere Maßnahmen rund um die Heizungsanlage genutzt werden, solange sie der Optimierung der Energieeffizienz dienen. Folgende Sanierungen und Renovierungen können gefördert werden:
- Hydraulischer Abgleich: Die Heizung wird optimal eingestellt, damit sich die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt. Dazu gehört auch die Anpassung der Heizkurve.
- Austausch von Heizungspumpen: Dabei kann auch die Vorlauftemperatur und Pumpenleistung angepasst werden.
- Senkung der Rücklauftemperatur: In Gebäudenetzen können Maßnahmen gefördert werden, die die Temperatur des zurückfließenden Wassers verringern.
- Dämmung von Rohrleitungen: Heizungsrohre werden isoliert, damit weniger Wärme verloren geht.
- Neue Heizflächen: Der Einbau von Fußbodenheizungen, Niedertemperatur-Heizkörpern oder Wärmespeichern im oder direkt am Gebäude wird unterstützt.
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Moderne Systeme für den hydraulischen Abgleich: Dazu gehören Verfahren, die sich an der Temperatur orientieren und die Wärmeverteilung automatisch anpassen.
Gefördert werden auch Maßnahmen zur Verringerung von Staubemissionen (mind. 80 %) bei Biomasseheizungen (z. B. Holzheizungen) ab 4 kW, die älter als zwei Jahre und keine Einzelraumöfen sind. Dazu zählen:
- Elektrostatische Staubabscheider
- Katalytische Nachverbrennung
- Automatische Verbrennungsregelungssysteme
Wer kann die Förderung zur Heizungsoptimierung erhalten?
Folgende Personengruppen haben die Möglichkeit, die Förderung zur Heizungsoptimierung beim BAFA zu beantragen:
- Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Contractoren
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- Kommunen
Die Förderung kann sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude genutzt werden.

Voraussetzungen
Die Maßnahme muss in jedem Fall einer Verbesserung des Energieniveaus des Gebäudes dienen.
Damit Heizungen gefördert werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Wärmeerzeuger muss älter als zwei Jahre sein.
- Bei Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen darf er nicht älter als 20 Jahre sein.
- Bei wassergeführten Heizsystemen: Es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Dieser Abgleich muss mit dem Verfahren B des offiziellen Formular der VdZ („Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung – Einzelmaßnahmen“) nachgewiesen werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Damit eine Maßnahme überhaupt gefördert werden kann, müssen die Gesamtkosten mindestens 300 Euro betragen. Der normale Zuschuss liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten. Wenn es um Maßnahmen zur Verringerung von Staubemissionen bei Biomasseheizungen geht, gibt es 50 % Zuschuss der förderfähigen Kosten.
Pro Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro der Kosten für energetische Maßnahmen gefördert werden. Diese Obergrenze steigt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn
- ein individueller Sanierungsfahrplan wurde und Sie dadurch den iSFP-Bonus bekommen, oder
- der Eigentümer keinen Anspruch auf den iSFP-Bonus hat und er den Antrag darauf nicht stellen kann.


So beantragen Sie die Förderung zur Heizungsoptimierung
Den Antrag stellen Sie online beim BAFA-Portal. Dafür müssen Sie ein Konto erstellen, wenn Sie noch keines haben. Wenn Sie registriert sind, klicken Sie auf “Neuer Antrag” und füllen Sie das Formular aus. Wenn alles stimmt, erhalten Sie in kurzer Zeit einen positiven Bescheid.
Nachdem die Heizungsoptimierung vollendet ist, müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen. Das geht ebenfalls über das BAFA-Portal. Nachdem das Dokument überprüft wurde, sollten Sie die Kostenerstattung vom Bund erhalten.
Sie können den Antrag nicht selbst stellen? Dann können Sie einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, um dies für Sie zu erledigen. Füllen Sie dafür dieses Dokument aus.
Wenn Sie noch Fragen zur Förderung für die Heizungsoptimierung oder zur Antragstellung haben, können Sie sich direkt an das BAFA wenden. Dies ist unter der Telefonnummer 06196 908-1625 Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Ihre Heizung kostengünstiger verbessern
Die BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung hilft Ihnen dabei, bestehende Heizsysteme effizienter, umweltfreundlicher und langfristig kostensparender zu machen. Wer die Voraussetzungen kennt und den Antrag korrekt stellt, kann attraktive Zuschüsse erhalten und gleichzeitig den Energieverbrauch spürbar senken. Eine professionelle Beratung hilft dabei, passende Maßnahmen auszuwählen und die Förderung voll auszuschöpfen.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich diesen Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Ja, in der Regel ist es möglich, die staatliche Förderung mit anderen Mitteln wie Kredite oder Zulagen zu kombinieren.
Kann ich mit der Maßnahme beginnen, bevor ich den Antrag stelle?
Nein. Die Förderung wird nur gewährt, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde. Erst nach dem offiziellen Antragseingang dürfen Aufträge vergeben oder Arbeiten durchgeführt werden.
Wie finde ich einen geeigneten Energieeffizienz-Experten?
Zugelassene Experten finden Sie im offiziellen Verzeichnis der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dort können Sie nach Postleitzahl, Qualifikation und Fachgebiet filtern.



