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Diese Steuervergünstigungen genießen Sie mit einem reinen Elektrofahrzeug

Von IntFormalities
Aktualisiert am 1. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Elektrofahrzeuge werden stark gefördert – auch bei der Kfz-Steuer. Welche Steuervergünstigung Sie erwarten können und wie Sie diese durchsetzen, lesen Sie hier.

Steuervergünstigungen: Mit einem reinen Elektrofahrzeug sparen Sie viel Kfz-Steuer.
Mit einem reinen Elektrofahrzeug sparen Sie viel Kfz-Steuer.

Was versteht man unter einer Steuervergünstigung?

Der Begriff Steuervergünstigung bezeichnet vorliegende Gesetze, die für bestimmte Gruppen oder unter gewissen Voraussetzungen geringere Steuern festsetzen. In der Regel müssen sie bei der Steuererklärung mit beantragt werden, damit sie in Kraft treten, doch die Kfz-Steuer bildet hier eine Ausnahme.

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Welchen Vorteil haben Besitzer von Elektrofahrzeugen?

Elektrofahrzeuge werden in Deutschland besonders gefördert, um dem Streben nach umweltfreundlicherem Fahren gerecht zu werden. Für eine befristete Zeit müssen die Besitzer gar keine Kfz-Steuer bezahlen, danach lediglich die Hälfte des eigentlich geforderten Betrages.

Der Steuervorteil bezieht sich auf das jeweilige Fahrzeug, das den Kriterien, die vorgegeben sind, entspricht – nicht also auf den Halter selbst.

Sie nutzen Ihr Elektrofahrzeug als Firmenwagen? Dann haben Sie verschiedene Vorteile, unter anderem gibt es pauschale Beträge für das Batteriesystem, eine Ladepauschale für Selbstständige und Angestellte sowie die Möglichkeit, den Anschaffungspreis anteilig als geldwerten Vorteil zu versteuern. 

Sie haben kein reines Elektroauto, aber ein Fahrzeug mit deutlich reduzierten Emissionen? Auch dann genießen Sie Steuervorteile.

Mit welchen Elektrofahrzeugen Sie eine Steuervergünstigung erhalten

Welches Auto als Elektrofahrzeug gilt, regelt das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Wichtig ist, dass Ihr Fahrzeug nur einen Elektromotor enthält, der zumindest überwiegend oder vollständig gespeist wird aus

  • Energiewandlern ohne Emissionen (Brennstoffzellen mit Wasserstoffantrieb)
  • elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichern (Batterien)

Wenn Sie ein sogenanntes Hybridfahrzeug oder ein Range-Extender-Fahrzeug haben, das noch einen Verbrennungsmotor zusätzlich verbaut hat, können Sie leider nicht von den Steuervorteilen profitieren. Haben Sie Ihr Auto allerdings nachträglich umrüsten lassen, sodass es jetzt nur noch einen Elektroantrieb hat, sieht die Sache anders aus.

Weitere Voraussetzungen für die Steuervergünstigung

Bei nachträglich umgerüsteten Autos muss bei Erstzulassung ein Selbstzündungs- oder Fremdzündungsmotor verbaut gewesen sein, der dann vollständig (!) durch einen Elektroantrieb ersetzt wurde. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist außerdem, dass alle Teile, die bei der Umrüstung verwendet wurden, auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis haben. Für die Umrüstung gelten auch Fristen, die Sie im nächsten Kapitel lesen.  

So lange gilt die Steuervergünstigung bei Elektrofahrzeugen

Die Befreiung von der Kfz-Steuer tritt mit dem Datum ein, an dem Sie Ihr Elektrofahrzeug zum ersten Mal zugelassen haben. Dann können Sie bis zu zehn Jahre lang von den Vorteilen profitieren, wenn die Zulassung nach dem 17.05.2011 bzw. vor dem 31.12.2025 stattfindet. Mit Ende 2030 ist dann aber spätestens Schluss mit den Steuervergünstigungen.

Wichtig: Wechselt der Halter des Fahrzeugs, wird trotzdem nicht die Höchstdauer der Steuerbefreiung überschritten. Der neue Halter erhält dann lediglich für die verbleibende Zeit die Befreiung, bis die zehn Jahre vorbei sind. Danach zahlen Sie den reduzierten Steuersatz von 50 Prozent.

Welche Fristen gelten, wenn das Fahrzeug nachträglich umgebaut wurde?

Wer ein Auto besitzt, das erst nachträglich zum reinen Elektrofahrzeug umgerüstet wurde, folgt beim Steuerrecht den gleichen Regeln wie oben beschrieben. Dies gilt für alle, die zwischen 18.05.2016 und 31.12.2025 das Auto umrüsten haben lassen – unabhängig von der Erstzulassung.

Muss die Steuervergünstigung für Elektroautos beantragt werden?

Ein spezieller Antrag ist hierfür in der Regel nicht nötig. Die Zulassungsbehörde, bei der Sie Ihr Fahrzeug anmelden, übermittelt die Daten zum Fahrzeug sowieso an die zuständige Finanzbehörde. Dort wird entschieden, ob bei Ihrem Fahrzeug die Vorgaben erfüllt sind. Dieser Vorgang passiert normalerweise automatisch. Ihre Steuerforderung wird entsprechend angepasst und ganz reduziert oder um die Hälfte vergünstigt. 

Fragen Sie jedoch bei Ihrer Zulassungsstelle nach, wenn Sie Ihr Auto anmelden – so verpassen Sie keine abweichenden Regelungen, die es eventuell für Ihr Bundesland geben könnte.

Wohin wende ich mich bei Fragen zur Kfz-Steuer bei Elektrofahrzeugen?

Sie können sich an Ihre Zulassungsbehörde oder die zuständige Finanzbehörde wenden. Auch Fahrzeughersteller können Informationen darüber geben, ob Ihr Fahrzeug für die Steuervergünstigung infrage kommt.

Weniger Kfz-Steuer durch den Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs

Sie genießen Steuervergünstigungen, wenn Sie einen Wagen mit reinem Elektroantrieb fahren. Über einen Zeitraum von zehn Jahren wird die Kfz-Steuer in voller Höhe bzw. später um 50 Prozent erlassen. Nach der Zulassung werden Ihre Daten automatisch an die Finanzbehörden übermittelt. Kommt Ihr Auto also für die Vergünstigung infrage, wird diese ohne weitere Anträge in Kraft treten. Die genannten Vorteile gelten auch dann, wenn das Fahrzeug erst nachträglich mit einem reinen Elektroantrieb ausgestattet wurde.

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