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So beantragen Sie Hilfsmittel bei Ihrer Krankenversicherung

Von IntFormalities
Aktualisiert am 12. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Nach einer Verletzung, im Alter oder bei einer Behinderung brauchen Sie oftmals nicht nur Medikamente und Behandlungen, sondern auch Hilfsmittel wie Krücken. Was man unter Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung versteht, wie Sie diese beantragen und was auf jeden Fall wichtig ist bei diesem Thema, lesen Sie hier.

Hilfsmittel über die Krankenkasse beziehen

Was sind Hilfsmittel und was sind Pflegehilfsmittel?

Hilfsmittel sind für die Rehabilitation von alten, behinderten oder kranken Menschen vorgesehen. Sie helfen bei einer Behandlung, gleichen eine Behinderung aus oder wirken vorbeugend. Einige Beispiele: Rollstühle, Brillen, Anziehhilfen, Duschhilfen, Kompressionsstrümpfe und vieles weitere zählt dazu.

Pflegehilfsmittel dagegen bekommen Menschen mit einer nachgewiesenen Pflegestufe für ihren täglichen Aufwand. Dazu zählen beispielsweise Handschuhe und Windeln. Während Hilfsmittel von der Krankenkasse bewilligt werden, sind Pflegehilfsmittel Sache der Pflegeversicherung. Obwohl es Grauzonen gibt, wer wofür zuständig ist, sollten Sie diese beiden nicht verwechseln.

Ebenfalls abzugrenzen ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Wer zahlt die Eingliederungshilfe und was ist hierbei zu beachten? Sie finden ausführliche Informationen dazu bei der deutschen Lebenshilfe.

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel?

Sie haben Anspruch auf Hilfsmittel, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und bestimmte Sachleistungen benötigen, um Ihre Behandlung zu unterstützen oder einer dauerhaften Behinderung vorzubeugen. Privat Versicherte und Pflegebedürftige klären ihren Anspruch jeweils mit der zuständigen Kasse.

Voraussetzungen und notwendige Dokumente für eine Beantragung

1. Das Hilfsmittel ist im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt

Dieses können Sie hier einsehen. Was nicht im Verzeichnis vermerkt ist, wird nur in seltenen Einzelfällen bewilligt. Wenn Sie gute Begründungen haben, können Sie es aber versuchen.

2. Das Hilfsmittel ist medizinisch notwendig

Die Notwendigkeit wird zumeist durch eine ärztliche Verordnung, selten auch mit Gutachten der Krankenkasse nachgewiesen. Auf dem Rezept müssen daher die genaue Bezeichnung, eventuell eine beispielhafte Hilfsmittelnummer sowie ggf. zusätzliche spezielle Funktionen aufgeführt sein. 

3. Sie beziehen das Hilfsmittel von einem Vertragspartner

Die meisten Krankenkassen haben Verträge geschlossen mit Sanitätshäusern und anderen Firmen. Zumeist muss das Hilfsmittel von dort bezogen werden.

Hilfsmittel beantragen: So geht’s

1. Hilfsmittelberatung vereinbaren

Wenn Sie ein Hilfsmittel beantragen möchten oder vom Arzt angeraten bekommen, ist eine Hilfsmittelberatung von Vorteil. Möglich ist diese in einem speziellen Beratungszentrum, einem Sanitätshaus oder im Rehafachgeschäft. Eine Übersicht über Angebote finden Sie hier.

2. Rezept ausstellen lassen

Mit den genauen Informationen gehen Sie nun zu Ihrem Arzt. Dieser vermerkt auf dem Rezept bestenfalls Ihre Diagnose, die passende Hilfsmittelnummer sowie eine Begründung bezüglich der medizinischen Notwendigkeit.

3. Rezept einreichen

Sie reichen es normalerweise bei der Krankenkasse ein. Es gibt aber auch Vertragspartner bei den Sanitätshäusern, in manchen Fällen können Sie also auch direkt dorthin gehen. 

4. Bewilligung erhalten

Die Krankenkasse gibt dem Sanitätshaus o.ä. Bescheid, dass das Hilfsmittel bewilligt wurde.

5. Hilfsmittel abholen oder liefern lassen

Hierbei erhalten Sie meist eine Einweisung und probieren Ihr Hilfsmittel noch einmal an, damit alles auch gut passt.

Hilfsmittel Antrag abgelehnt – was nun?

Sie haben nun einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Schildern Sie dabei so ausführlich wie möglich die dringende Notwendigkeit des Hilfsmittels. Auch Gründe gegen ein möglicherweise angebotenes Alternativprodukt sollten Sie vorbringen. Erklären Sie also, wieso Sie genau das Hilfsmittel benötigen, dass Sie beantragt haben. Zur Not senden Sie den Widerspruch bitte innerhalb des Monats ab und weisen Sie darauf hin, dass eine Begründung nachgereicht wird.

Bei einem erneuten Widerspruch haben Sie einen Monat, um Klage einzureichen. Das tun Sie beim Sozialgericht. Holen Sie im Zweifelsfall auf jeden Fall rechtlichen Rat ein.

Wie viel bekomme ich über welchen Zeitraum?

Sie erhalten grundsätzlich alle Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Die Krankenkassen geben dabei einen vertraglich vereinbarten Festpreis vor für jedes Hilfsmittel. Wird dieser überschritten, müssen Sie selbst zuzahlen. Es gibt auch Festpreise für anfallenden Folgekosten wie Reparaturen. 

Die Zuzahlung beträgt bei Hilfsmitteln 10 Prozent vom Gesamtpreis. Das sind in der Praxis mindestens 5 Euro und höchstens 25 Euro. Davon können Sie befreit werden, wenn Sie einen Antrag wegen eines finanziellen Härtefalls bei der Krankenkasse stellen.

In den meisten Fällen muss das technische Hilfsmittel zurückgegeben werden, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Krücken, Rollstühle und Co. müssen also zurück zum Sanitätshaus gebracht werden.

Kann ich Hilfsmittel beantragen, wenn ich andere staatliche Leistungen beziehe?

Die Hilfsmittel sind eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, genau wie beispielsweise Arztbesuche. Sie haben daher keinen Einfluss auf andere staatliche Leistungen.

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Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Hilfsmittel?

Wenden Sie sich mit Fragen an Ihren Arzt, ein Sanitätshaus oder ein Rehafachgeschäft Ihrer Wahl. Diese wissen meist gut Bescheid, was von den Kassen bezahlt wird und welche Ausnahmeregelungen es gibt.

Natürlich können Sie auch bei Ihrer Krankenkasse anfragen, wenn Sie beispielsweise Fragen zum Ablauf haben.

Resümee

Nach einer Verletzung, im Zuge einer Krankheit oder bei einer Behinderung können medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle notwendig werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Hilfsmittelverzeichnis genau geregelt, welche Leistungen sie hierbei übernehmen und wie hoch die Beträge sind, die sie beisteuern.

Vor einer Beantragung ist eine Hilfsmittelberatung bei einer geeigneten Stelle ratsam. So kann auf dem Rezept direkt alles Wichtige vermerkt werden, damit Ihr Antrag auch direkt angenommen wird und Sie nicht mit Schwierigkeiten rechnen müssen. Bei einem Ablehnungsbescheid haben Sie dennoch die Möglichkeit, Widerspruch oder sogar Klage einzureichen.

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