Kurzantwort: Qualifizierungsgeld ersetzt einen Teil des Nettoentgelts, das wegen einer Weiterbildung ausfällt. Es beträgt 60 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent. Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit. Die Weiterbildung muss dem Erhalt von Arbeitsplätzen im Strukturwandel dienen und mehr als 120 Stunden umfassen.
Stand: 23. September 2026.
Was ist neu? Das Qualifizierungsgeld gibt es bereits seit dem 1. April 2024. Es ist keine volle Lohnfortzahlung, sondern eine Entgeltersatzleistung. Diese Fassung erklärt die Schwellen von 10 beziehungsweise 20 Prozent korrekt, trennt Arbeitgeber- und Beschäftigtenpflichten und ersetzt die pauschale Aussage zur Höchstdauer durch die gesetzlichen Anforderungen an die konkrete Weiterbildung.

Was ist Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung nach § 82a SGB III. Es kommt in Betracht, wenn der Strukturwandel Arbeitsplätze gefährdet, die Beschäftigten nach einer Weiterbildung aber voraussichtlich im selben Betrieb weiterarbeiten können. Typische Auslöser sind neue Produktionsverfahren, Digitalisierung oder die Umstellung auf klimaneutrale Technik.
Die Leistung ersetzt nur den weiterbildungsbedingten Entgeltausfall. Sie finanziert weder das volle Gehalt noch die Lehrgangskosten. Die Weiterbildungskosten und die Sozialversicherungsbeiträge trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Beschäftigte dürfen nicht an den Weiterbildungskosten beteiligt werden; eine Kostenübernahme durch Dritte ist möglich.
| Beteiligte | Aufgabe |
|---|---|
| Arbeitgeber | Weiterbildung auswählen und finanzieren, Voraussetzungen nachweisen, Antrag stellen, Qualifizierungsgeld berechnen und auszahlen |
| Beschäftigte | Der Teilnahme zustimmen, Angaben bestätigen und Änderungen oder Nebeneinkommen mitteilen |
| Agentur für Arbeit | Voraussetzungen prüfen, über die Förderung entscheiden und dem Arbeitgeber die Leistung erstatten |
| Bildungsträger | Für die Förderung nach AZAV zugelassen sein und die geplante Weiterbildung durchführen |
Das Qualifizierungsgeld wird nicht automatisch bewilligt. Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und entscheidet über die Förderung. Beschäftigte können den Antrag nicht selbst stellen und haben auch keinen eigenen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Weiterbildung beantragt.
Voraussetzungen für Qualifizierungsgeld 2026
Für Betrieb, Beschäftigte und Weiterbildung müssen die Bedingungen zusammen erfüllt sein:
| Prüfpunkt | Voraussetzung |
|---|---|
| Strukturwandel | Der Qualifizierungsbedarf entsteht durch strukturelle Veränderungen und die Weiterbildung eröffnet eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im Betrieb. |
| Anteil der Belegschaft | In Betrieben mit mindestens 250 Beschäftigten sind mindestens 20 Prozent betroffen. Bei weniger als 250 Beschäftigten reichen mindestens 10 Prozent. |
| Betriebliche Regelung | Qualifizierungsbedarf, Beschäftigungsperspektive und Nutzung des Qualifizierungsgeldes stehen in einer Betriebsvereinbarung oder einem betriebsbezogenen Tarifvertrag. |
| Kleinstbetrieb | Bei weniger als 10 Beschäftigten genügt statt Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers. |
| Zustimmung | Die teilnehmende Person stimmt der Weiterbildung zu. |
| Finanzierung | Der Arbeitgeber trägt die Weiterbildungskosten; Beschäftigte werden daran nicht beteiligt. |
Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte werden nach den Hinweisen der Agentur für Arbeit bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nicht berücksichtigt. Ob eine Person selbst gefördert werden kann, prüft die Agentur für Arbeit gesondert.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
- Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden. Die Stunden dürfen auf mehrere Abschnitte verteilt sein.
- Der Bildungsträger ist für die Förderung nach der AZAV zugelassen.
- Die Inhalte gehen über eine kurze, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus.
- Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die künftige Beschäftigung nutzbar sind.
- Die Maßnahme und ihr Zeitraum werden im Antrag konkret beschrieben.
Eine kurze Einweisung in betriebsinterne Software oder eine Schulung, die der Arbeitgeber ohnehin gesetzlich durchführen muss, genügt nicht. Eine allgemeine Höchstdauer von dreieinhalb Jahren lässt sich nicht für jede Maßnahme ansetzen. Entscheidend sind Art, Umfang und förderrechtlich zulässige Dauer der konkreten Weiterbildung.
Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?
| Beschäftigte | Leistungssatz |
|---|---|
| Ohne erhöhten Leistungssatz | 60 Prozent der durchschnittlichen täglichen Nettoentgeltdifferenz |
| Mit mindestens einem steuerlich zu berücksichtigenden Kind | 67 Prozent der durchschnittlichen täglichen Nettoentgeltdifferenz |
Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall und dem pauschalierten Nettoentgelt mit diesem Ausfall. Grundlage ist ein bereits abgerechneter Referenzzeitraum, der spätestens drei Monate vor Beginn des Anspruchs liegt. Die genaue Berechnung folgt § 82b SGB III; der Arbeitgeber verwendet dafür die Tabellen der Agentur für Arbeit.
Vereinfachtes Beispiel: Sinkt das pauschalierte Nettoentgelt durch die Weiterbildung rechnerisch um 800 Euro, beträgt das Qualifizierungsgeld 480 Euro bei 60 Prozent oder 536 Euro bei 67 Prozent. Die tatsächliche Abrechnung kann abweichen, weil die Agentur mit pauschalierten Nettoentgelten und einem festgelegten Referenzzeitraum arbeitet.
Nebeneinkommen und Zuschuss des Arbeitgebers
Ein neu aufgenommener Nebenjob kann das Qualifizierungsgeld mindern. Nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten bleibt ein Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bei einer selbstständigen Nebentätigkeit werden grundsätzlich 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abgezogen, sofern keine höheren Ausgaben nachgewiesen werden. Einkommen aus einer Tätigkeit, die schon im Referenzzeitraum ausgeübt wurde, wird nicht nach dieser Regel angerechnet. Die Einzelheiten regelt § 82c SGB III.
Der Arbeitgeber darf das Qualifizierungsgeld aufstocken. Der Zuschuss wird nicht angerechnet, soweit Qualifizierungsgeld, Zuschuss und verbleibendes Entgelt zusammen das Soll-Entgelt nicht überschreiten. Hinweise zu einer zusätzlichen Tätigkeit finden Sie auch im Ratgeber zur Selbstständigkeit.
Qualifizierungsgeld beantragen: 5 Schritte
- Beratung nutzen: Der Arbeitgeber klärt das Vorhaben frühzeitig mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
- Förderfähigkeit prüfen: Strukturwandel, betroffener Belegschaftsanteil, Beschäftigungsperspektive, Trägerzulassung und Umfang der Weiterbildung werden belegt.
- Zustimmung und betriebliche Regelung einholen: Die Beschäftigten erklären ihre Teilnahme. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder bei weniger als 10 Beschäftigten die schriftliche Arbeitgebererklärung wird vorbereitet.
- Antrag rechtzeitig einreichen: Der Antrag soll spätestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Qualifizierungsgeld kann nur für die Zukunft bewilligt werden.
- Monatlich abrechnen: Der Arbeitgeber zahlt das Qualifizierungsgeld aus und reicht die Abrechnung bei der Agentur für Arbeit ein. Die Zahlung erfolgt monatlich nachträglich.
Der Einstieg und die aktuellen Formulare stehen auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit zum Qualifizierungsgeld. Bei organisatorischen Fragen hilft auch die Übersicht zum Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit.
Unterlagen-Checkliste für Arbeitgeber
- Antrag auf Qualifizierungsgeld für die konkrete Weiterbildung
- Teilnehmerliste
- Erklärung jeder teilnehmenden Person
- Abrechnungsliste
- Betriebsvereinbarung oder betriebsbezogener Tarifvertrag
- bei weniger als 10 Beschäftigten: schriftliche Erklärung des Arbeitgebers
- Beschreibung von Strukturwandel, Qualifizierungsbedarf und Beschäftigungsperspektive
- Nachweis über Inhalt, Stundenumfang und Zeitraum der Weiterbildung
- Nachweis der AZAV-Zulassung des Bildungsträgers
- Entgelt- und Arbeitszeitdaten für Berechnung und spätere Abrechnung
Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen. Verwenden Sie deshalb die Formulare, die am Tag der Antragstellung auf der offiziellen BA-Seite bereitstehen.
Häufige Fragen zum Qualifizierungsgeld
Wer stellt den Antrag auf Qualifizierungsgeld?
Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Beschäftigte können die Leistung nicht selbst beantragen, müssen ihrer Teilnahme aber zustimmen.
Übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten?
Beim Qualifizierungsgeld trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten und die Sozialversicherungsbeiträge. Die Leistung ersetzt nur einen Teil des weiterbildungsbedingten Entgeltausfalls. Andere Förderinstrumente für Beschäftigtenqualifizierung folgen eigenen Regeln.
Wie lange kann Qualifizierungsgeld gezahlt werden?
Die Leistung wird für die bewilligte förderfähige Weiterbildung gezahlt. Eine pauschale Höchstdauer von dreieinhalb Jahren gilt nicht für jede Maßnahme. Maßgeblich sind der bewilligte Zeitraum und die gesetzlichen Anforderungen an die konkrete Weiterbildung.
Ist Qualifizierungsgeld eine Lohnfortzahlung?
Nein. Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Es ersetzt 60 oder 67 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz, die durch den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall entsteht.
Offizielle Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierungsgeld, BA-Merkblatt, § 82a SGB III, § 82b SGB III und § 82c SGB III.



