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So werden Sie von der Kfz-Steuer befreit

Von IntFormalities
Aktualisiert am 13. November 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Die Kfz-Steuer kann in Deutschland ganz schön teuer werden und die Kosten für die Mobilität extrem in die Höhe treiben. Für verschiedene Gruppen sieht der Gesetzgeber daher Vergünstigungen oder sogar eine komplette Befreiung von der Kfz-Steuer vor. Wer zu den Glücklichen gehört, wie Sie den Antrag stellen und welche Voraussetzungen dringend zu beachten sind, lesen Sie hier.

Befreiung von der Kfz-Steuer

Was meint eine Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge?

Laut dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) in Deutschland sind für bestimmte Personengruppen Steuerentlastungen möglich, wenn sie ein Fahrzeug anmelden. Dabei kann die Steuer komplett erlassen werden oder um die Hälfte vergünstigt sein. 

Wer kann eine Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen? (auch Ausländer?)

1. Bei Behinderung

Für die Befreiung kommt es auf die Art der Behinderung an. Wer einen entsprechenden deutschen Nachweis hat (Behindertenausweis), kann die Steuererleichterungen wahrnehmen – allerdings nur für ein Auto

Wichtig: Die Person kann auch minderjährig sein.

Welche Kennzeichen wichtig sind, um die Befreiung wahrzunehmen, lesen Sie im nächsten Kapitel.

2. Bei ausländischen Fahrzeugen

Bis zu ein Jahr können Fahrzeuge und Anhänger, die im Ausland zugelassen wurden, in Deutschland steuerfrei fahren. Das gilt für private und berufliche Fahrzeuge.

3. Bei reinen Elektrofahrzeugen

Sie zahlen mit einem reinen Elektrofahrzeug nur 50 Prozent der Kfz-Steuer.

4. Bei besonders emissionsreduzierten Pkws

Wer Höchstwerte nicht überschreitet, profitiert jährlich von Entlastungen. Mehr dazu im folgenden Kapitel.

5. Fahrzeuge mit grünem Schild

Dazu zählen beispielsweise besondere Sportanhänger, z.B. für Boote oder Pferde, oder auch motorisierte Krankenfahrstühle und Fahrzeuge, die ausschließlich bei land- und forstwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden.

6. Fahrzeuge der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Diplomatendienstes, des Katastrophenschutzes und des Zolls

Sie sind nicht zulassungspflichtig und damit steuerbefreit.

Voraussetzungen für eine Kfz-Steuerbefreiung

1. Bei Behinderung

Zunächst ist wichtig, dass das Auto dann nur von der behinderten Person gefahren werden darf. Fährt jemand anderes, muss ein Transport von oder eine Erledigung für die behinderte Person erfolgen. 

Zeitweise (jeweils für mindestens einen Monat) kann das Auto auch von jemand anderem genutzt werden, die entsprechende Steuer ist dann anteilig zu begleichen. Melden Sie dies rechtzeitig.

  • Für Personen mit folgenden Kennzeichen im Schwerbehindertenausweis gilt eine komplette Steuerbefreiung, wenn auf sie ein Fahrzeug zugelassen ist:
  • Kennzeichen H (Hilflosigkeit)
  • Kennzeichen BI (Blindheit oder Sehbehinderung)
  • Kennzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Wer die folgenden Kennzeichen hat, kann mit einer Ermäßigung von 50 Prozent auf die Kfz-Steuer rechnen. 
  • G (Gehbehinderung)
  • GI (Gehörlosigkeit)

Wichtig hierfür: Es muss ein Ausweis mit orangen Flächendruck vorhanden sein! Außerdem müssen Sie auf die unentgeltliche Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln verzichtet haben, also keine entsprechende Wertmarke haben.

  • Schwerbehinderte Personen, die vor Juni 1979 von der Erlassung der Kraftfahrzeugsteuer profitiert haben, genießen eine Sonderregelung. Sie können weiterhin komplett befreit bleiben, wenn folgende Punkte vorliegen:
  • Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent
  • Verminderte Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent
  • ein entsprechendes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: kriegsbeschädigt, VB (Versorgungsberechtigung) oder EB (Entschädigungsberechtigung)

2. Bei ausländischen Fahrzeugen

  • Sie dürfen nicht gegen Entgelt Personen oder Güter transportieren.
  • Sie haben als Privatperson Ihren Wohnsitz im EU-Ausland.
  • Sie sind höchstens ein Jahr (ununterbrochen) in Deutschland.
  • Sie dürfen keinen regelmäßigen Standort in Deutschland haben, z.B. weil Sie hierher umgezogen sind.
  • Sonderfall Studium: Hierfür darf die gesamte Dauer über das Fahrzeug mit ausländischer Zulassung genutzt werden.

3. Bei reinen Elektrofahrzeugen

Eine Ermäßigung von 50 Prozent gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge, die nur Elektromotoren haben. Diese werden zumindest überwiegend aus elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichern gespeist. Alternativ sind auch Energiewandler (auf Wasserstoffbasis) möglich, wenn sie emissionsfrei sind. 
  • Hybridfahrzeuge mit Verbrennermotoren sind nicht berechtigt.

4. Bei besonders emissionsreduzierten Fahrzeugen

Hier gibt es folgende Vorteile:

  • Wenn ein Fahrzeug einen CO2-Wert von höchstens 95 Gramm pro Kilometer aufweist, erhält man auf die Kfz-Steuer 30 Euro im Jahr Rabatt.
  • Der Steuervorteil gilt bis Ende 2025.
  • Wichtig: Das Fahrzeug muss zwischen 12. Juni 2020 und 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden.

Kfz-Steuerbefreiung beantragen: So geht’s

Ein Antrag ist nur für Menschen mit Behinderung notwendig, für alle anderen funktioniert der Rabatt automatisch. 

Sie beantragen die Befreiung beim zuständigen Hauptzollamt oder einer Kontaktstelle. Entweder tun Sie dies direkt bei Erstzulassung oder jederzeit später.

Sie benötigen eine Kopie von Ihrem gültigen Schwerbehindertenausweis sowie das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis, wenn Sie eine Steuerermäßigung und keine Befreiung beantragen.

  • per Post oder persönlich: Das ausgefüllte Formular geben Sie gemeinsam mit Ihren Nachweisen dort ab. Sie legen die Kopien der Nachweise bei.
  • online: Im Portal einloggen, die Nachweise digital hochladen und absenden.

Sollten sich in irgendeiner Weise Änderungen ergeben, müssen Sie diese sofort mitteilen! Das gilt vor allem für Fahrzeugwechsel und Wiederzulassungen. 

Wohin wende ich mich bei Fragen zur Kfz-Steuerbefreiung?

Sie können sich an Ihre Zulassungsstelle oder den Zoll wenden.

In aller Kürze: Steuerbefreiung und -vergünstigung für Fahrzeuge

In Deutschland können Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit werden, wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllen. Meistens handelt es sich um die Autos von behinderten Menschen. Aber auch reine E-Autos, emossionsreduzierte Fahrzeuge und solche mit fremden Kennzeichen müssen in Deutschland keine Kfz-Steuer bezahlen. Einen Antrag müssen lediglich Menschen mit Behinderung stellen, alle anderen sollten aber genau auf die Voraussetzungen Acht geben. 

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