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Der Einkommensnachweis für Angestellte und Selbstständige

Von IntFormalities
Aktualisiert am 8. November 2023
Geschätzte Lesezeit: 4 Minute

Wer in Deutschland eine Wohnung mieten, einen Kredit aufnehmen oder Sozialleistungen beziehen möchte, braucht einen Einkommensnachweis. Je nachdem, ob Sie angestellt oder selbstständig sind oder Sozialgelder beziehen, können Sie verschiedene Dokumente als Einkommensnachweis verwenden. Welche das genau sind, und wofür Sie sie brauchen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Beim Mieten einer Wohnung oder bei der Aufnahme eines Kredits brauchen Sie einen Einkommensnachweis.
Beim Mieten einer Wohnung oder bei der Aufnahme eines Kredits brauchen Sie einen Einkommensnachweis.

Was ist ein Einkommensnachweis?

Mit einem Einkommensnachweis zeigen Sie Ihrem Vermieter, Ihrer Bank oder den Behörden, dass Sie über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Während Sie einen Gehaltsnachweis nur bekommen, wenn Sie ein Gehalt beziehen, also angestellt sind, steht Ihnen ein Einkommensnachweis auch dann zur Verfügung, wenn Sie selbstständig sind oder eine Rente oder Entgeltersatzleistungen beziehen.

Wofür brauche ich Einkommensnachweise?

Folgende Personen oder Institutionen können aus folgenden Gründen einen Einkommensnachweis von Ihnen verlangen:

  • Vermieter können einen Einkommensnachweis als Voraussetzung für das Mietverhältnis verlangen,
  • Banken fordern einen Einkommensnachweis, bevor sie Ihnen einen Kredit gewähren und
  • Behörden können einen Einkommensnachweis verlangen (Bsp.: Für die Gewährung von Leistungen, für die Berechnung von Unterhalt, die Krankenkasse für die Berechnung der Beitragshöhe).

Wie bekomme ich einen Einkommensnachweis?

Verschiedene Dokumente können die Funktion eines Einkommensnachweises übernehmen. Welche Nachweise Ihnen zur Verfügung stehen, kommt darauf an, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Arbeitnehmer

Am einfachsten funktioniert der Einkommensnachweis, wenn Sie angestellt sind. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung vor. Diese erhalten Sie in der Regel jeden Monat automatisch von Ihrem Arbeitgeber.

Alternativ finden Sie online bei der Agentur für Arbeit ein Formular für die Einkommensbescheinigung. Diese Vorlage geben Sie Ihrem Arbeitgeber, der damit eine Einkommensbescheinigung für Sie erstellen kann. 

Vermieter verlangen für einen Mietvertrag normalerweise die Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate. Manchmal fordern Sie auch eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages, um zu sehen, ob Sie befristet oder unbefristet angestellt sind. Auch eine aktuelle Verdienstbescheinigung wird in manchen Fällen verlangt.

Selbstständige und Freiberufler

Sind Sie selbständig tätig, so haben Sie keinen Gehaltsnachweis. In diesem Fall brauchen Sie andere Dokumente, die als Einkommensnachweis gelten. Das kann zum Beispiel der jährliche Einkommensteuerbescheid des Finanzamts sein. 

Daneben können Kontoauszüge Ihrer Bank der letzten drei Monate als Nachweis über Ihr Einkommen dienen und auch eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt Ihre finanzielle Lage wieder. 

Als Freiberufler und Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bonität mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nachzuweisen.

Bezieher von Renten oder staatlichen Leistungen

Einkommensnachweise gibt es auch für Personengruppen, die nicht berufstätig sind. Rentner können ganz einfach mit Ihrem aktuellen Rentenbescheid nachweisen, dass Sie über ein Einkommen verfügen.

Beziehen Sie eine Entgeltersatzleistung wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Krankengeld, oder Verletztengeld, so dient der Bewilligungsschein der Behörde für die jeweilige Leistung als Einkommensnachweis. Zusätzlich können Sie Ihrem Vermieter auch Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen.

Den Bescheid über Ihr Einkommen erhalten Sie bei der Behörde, von der Sie die Leistung erhalten. Bei Ihrem Rentenbescheid ist das zum Beispiel Ihr Rentenversicherungsträger

Studenten

Viele Studenten haben noch kein ausreichendes Einkommen, sondern werden entweder finanziell von den Eltern unterstützt oder bekommen BAföG. Falls Sie ein BAföG-Darlehen erhalten, dient der BAföG-Bescheid als Einkommensnachweis.

Falls Ihre Eltern die Finanzierung übernehmen, können diese eine Mietbürgschaftserklärung unterzeichnen. Diese Erklärung zeigt, dass Ihre Eltern für Sie bürgen und wird dem Vermieter gemeinsam mit einem Einkommensnachweis der Eltern überreicht.

Falls Sie Erspartes haben, können Sie auch Kontoauszüge als Vermögensnachweis vorweisen. Bei Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung geben Sie Kopien der Belege darüber an Ihren Vermieter weiter.

Bei der Ausstellung von Einkommensnachweisen fallen keine Kosten für Sie an.

Mit dem Einkommensnachweis zum Mietvertrag oder Kredit

In manchen Situationen müssen Sie beweisen, dass Sie ein stabiles Einkommen haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Wohnung mieten oder einen Kredit aufnehmen möchten. Aber auch, falls Sie staatliche Leistungen beziehen möchten, können Belege über Ihr Einkommen notwendig sein.

Sind Sie angestellt, so dient Ihre Lohnabrechnung als Einkommensnachweis. Als Selbstständiger brauchen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid, eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Rentner und Bezieher von Sozialgeldern bekommen einen Bescheid über Ihre Einnahmen von der zuständigen Behörde.

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