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Mittels Familienzusammenführung zum Ehepartner ziehen

Von Markus Gansert
Veröffentlicht am 6. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Im gesellschaftlichen Rahmen spielt die Familie eine große Rolle, die sogar verfassungsrechtlich geschützt ist. Im gleichen Zuge gilt das auch für Einwanderer. Nicht aus der EU stammende Staatsangehörige besitzen möglicherweise die Möglichkeit, den Familiennachzug zu nutzen.

Wir erklären, was es mit der Familienzusammenführung auf sich hat und welche Rahmenbedingungen geschaffen sein müssen. Weiter möchten wir auf Ausnahmeregelungen hinweisen und erklären, wie es um das Aufenthaltsrecht bestellt ist.

Den Familiennachzug über die Familienzusammenführung sichern
Den Familiennachzug über die Familienzusammenführung sichern.

Was ist die Familienzusammenführung?

Unter Familienzusammenführung versteht man den Prozess, bei dem Familienmitglieder von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, zu diesen nachziehen dürfen

Es geht dabei vor allem um den Schutz des familiären Lebens, der sowohl durch das Grundgesetz als auch durch internationale Menschenrechtsabkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention gesichert ist. Federführung für die Schaffung der Rahmenbedingungen verantwortlich ist die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Wer kann die Familienzusammenführung beantragen?

Sowohl deutsche Staatsangehörige als auch Personen aus Nicht-EU-Ländern, die sich bereits in Deutschland aufhalten und über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen, können das Antragsformular Familienzusammenführung nutzen. Dies betrifft vor allem Personen mit folgenden Aufenthaltstiteln:

  • Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge
  • Menschen mit subsidiärem Schutzstatus

Welche Familienmitglieder können nachziehen?

Im Rahmen der Familienzusammenführung können für gewöhnlich folgende Familienmitglieder nach Deutschland (nach)geholt werden:

  • Ehepartner: Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss rechtskräftig und in der Regel bereits vor der Einreise bestanden haben.
  • Kinder: Minderjährige, ledige Kinder können zu ihren in Deutschland lebenden Eltern oder einem Elternteil nachziehen.
  • Eltern: Eltern von minderjährigen anerkannten Flüchtlingen oder Asylberechtigten können ebenfalls nach Deutschland nachziehen.

Dass weitere Familienangehörige außerhalb der genannten Gruppierungen nachgezogen werden dürfen, ist selten und Härtefallabhängig. 

Sie interessieren sich für andere Hilfen für Familien? Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Was gilt für den Nachzug von Drittstaatsangehörigen?

Drittstaatsangehörige, die ihre Familie nach Deutschland holen möchten, benötigen einen sicheren Aufenthaltsstatus und müssen den Lebensunterhalt für alle sichern. Ausnahmen gelten beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen sowie Asylberechtigten und GFK-Flüchtlingen. Ehegatten müssen vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen, es sei denn, gesetzliche Ausnahmen greifen. 

Auch eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften profitieren hiervon. 

Die Drittstaatsangehörige und in Deutschland lebende Person muss folgende Vorgaben erfüllen:

Vor der Einreise gilt, dass Ehegatten ein ausreichendes Sprachniveau nachweisen müssen. Das A1-Niveau gilt als Vorgabe. Für den Nachzug eines minderjährigen Kindes, das bereits 16 Jahre alt ist, sind zum Elternteil Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 erforderlich.

Wie verläuft die Antragstellung zur Familienzusammenführung?

Das Visum zur Antragstellung zur Familienzusammenführung bereiten Sie über die Deutsche Botschaft vor.

Was sind die erforderlichen Unterlagen?

Folgende Dokumente sind in der Regel für den Antrag notwendig:

Wie lange sind die Bearbeitungszeit und Vorabzustimmung der Ausländerbehörde?

Nach Einreichung des Antrags leitet die Auslandsvertretung den Antrag auf Familienzusammenführung an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weiter, die die Voraussetzungen prüft. In einigen Fällen muss der Sponsor eine sogenannte Vorabzustimmung von der Ausländerbehörde einholen.

Sind alle Unterlagen eingereicht, dauert es bis zur vollständigen Prüfung mindestens 12 Monate. Grund hierfür ist die Schwierigkeit der Urkundenprüfung.

Durch die Familienzusammenführung gemeinsam in Deutschland leben

Die Familienzusammenführung kann durchaus als bürokratisches Verfahren bezeichnet werden. Dieser setzt eine gründliche Vorbereitung voraus. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente sorgfältig zusammenzustellen und sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Anforderungen zu informieren. 

Wenn alle Kriterien erfüllt sind, bietet die Familienzusammenführung jedoch eine Möglichkeit, Familien wieder zu vereinen und ein gemeinsames Leben in Deutschland zu ermöglichen.

FAQ´s

Wie verhält sich der Familiennachzug bei anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten?

Flüchtlinge, die als Asylberechtigte anerkannt sind, haben unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Familiennachzug. Für anerkannte Flüchtlinge besteht beispielsweise keine Pflicht, ein bestimmtes Einkommen oder Wohnraum nachzuweisen. 

Für subsidiär Schutzberechtigte gelten jedoch strengere Regelungen, und der Familiennachzug kann in manchen Fällen begrenzt sein.

Ist eine Familienzusammenführung ohne Einkommen möglich?

In einigen Ausnahmefällen ist eine Familienzusammenführung auch ohne gesicherten Lebensunterhalt möglich, beispielsweise bei anerkannten Flüchtlingen. Hier wird oft zugunsten des Schutzes der Familie entschieden, sodass finanzielle Kriterien gelockert werden.

Welche Rechte und welchen Aufenthaltsstatus erhalten Sie nach der Einreise?

Nach erfolgreicher Einreise erhalten die Familienangehörigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die an den Aufenthaltsstatus des in Deutschland lebenden Familienmitglieds gekoppelt ist. Das bedeutet, dass ihre Aufenthaltserlaubnis die gleiche Gültigkeitsdauer hat wie die des Sponsors.

Arbeitsrecht und Integration

Ehegatten und Kinder, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, haben in der Regel das Recht zu arbeiten. Außerdem haben sie Zugang zu Integrationskursen, in denen sie Deutsch lernen.

Wie viel kostet ein Visum zur Familienzusammenführung?

Die Kosten für ein nationales Visum belaufen sich auf 75 Euro. Antragsteller, die minderjährig sind, bezahlen lediglich 37,50 Euro

Soll über das Visum zur Familienzusammenführung zu einem deutschen Staatsangehörigen gezogen werden bzw. einem EU-Bürger, ist das Visum kostenfrei.

Für den Familiennachzug stellt die Botschaft ein nationales Visum der Kategorie D mit einer Gültigkeit von drei Monaten aus.

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Markus Gansert

Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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