Beamte, die während Ihres Dienstes einen Unfall erleiden, haben Recht auf Dienstunfallfürsorge. Diese Leistung deckt Ihre medizinischen Kosten und soll zu einer schnellen und möglichst problemlosen Genesung beitragen.
Gesundheitliche Schwierigkeiten sollen nicht auch durch finanzielle Sorgen belastet werden. Wie Sie nach einem Dienstunfall handeln, was Ihnen zusteht und wie Sie die Kostenerstattung beantragen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist Dienstunfallfürsorge?
Die Dienstunfallfürsorge ist eine finanzielle Leistung für die Vorsorge von Dienst- und Wegeunfällen bei Beamten, welche die Kostenerstattung des Heilverfahrens übernimmt, sowie gegebenenfalls auch Kosten für Pflegebedürftigkeit, Sachschäden und Entschädigungen ausgleicht.
Was ist ein Dienstunfall und ein Wegeunfall?
Als Dienst- oder Wegeunfall bezeichnet man bundesweit ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, welches einen Körperschaden verursacht und während des Dienstes geschieht.
Dabei ist zu beachten, dass folgendes auch zum Dienst gehört:
- Der Weg zu und von der Arbeitsstelle nach Hause
- Dienstreisen und die Ausübung des Dienstes an jeglichem Bestimmungsort
- Dienstliche Veranstaltungen
Für die Dienstunfallfürsorge ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Rechtlich ist sie in den Paragraphen 30 bis 46 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes sowie in der Heilverfahrensverordnung festgehalten.
Wer hat Anspruch auf Dienstunfallfürsorge?
Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst, die einen Dienst- oder Wegeunfall erleiden, haben grundsätzlich Recht auf Dienstunfallfürsorge. Auf der Webseite des Bundesverwaltungsamt finden Sie eine Tabelle, auf der Sie nachschauen können, ob Ihre Beschäftigungsbehörde Anspruch auf diese Hilfe hat.
Unfallfürsorge wird auch Kindern gewährt, die durch einen Dienstunfall der schwangeren Mutter geschädigt wurden.
Wichtig: Für Tarifbeschäftigte gibt es kein Recht zur Dienstunfallfürsorge.
Wie bekomme ich Dienstunfallfürsorge?
Um eine Kostenerstattung zu beantragen, suchen Sie nach Ihrem Dienst- oder Wegeunfall als Erstes einen Durchgangsarzt auf.
Was ist ein Durchgangsarzt? Dies ist ein Arzt, der eine konkrete unfallmedizinische Qualifikation besitzt. Er kann sich um die Erstversorgung des Verletzten kümmern und bestimmt, welche weitere Untersuchung, Behandlung oder Pflege für den Patienten nötig ist.
Wo Sie den nächstgelegenen Durchgangsarzt finden, können Sie an Ihrer Arbeitsstelle generell auf den Notfallblättern nachschauen.
Ein Online-Suchformular für Durchgangsärzte in Ihrer Nähe gibt es hier.
Anschließend melden Sie Ihren Unfall schriftlich oder per elektronisch bei Ihrem Vorgesetzten. Bei dieser Meldung besteht eine Frist von zwei Jahren nach dem Unfall.
Was passiert im Falle von Spätfolgen?: Falls Sie einige Zeit nach dem Dienstunfall an Spätfolgen leiden, können Sie auch die Fürsorge fordern. Dabei muss der ursprüngliche Bericht des Unfalles Informationen beinhalten, die auf mögliche Spätfolgen hinweisen.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Die Unfallmeldung für Beamte, welche Sie bei Ihrem Dienstvorgesetzten abgeben
- Einen Bericht über ihre Erstbehandlung beim Durchgangsarzt
- Ggf. einen Bericht zum Stand Ihres Heilverfahrens
- Ggf. andere ärztliche Bescheinigungen oder Nachweise
Die Vorlagen zu diesen Dokumenten können Sie hier herunterladen.
Hier finden Sie die Formulare zur Meldung von Dienstunfällen für verschiedene Bundesländer:
- Dienstunfall Beamte in NRW
- Dienstunfall Beamte in Bayern
- Dienstunfall Beamte in Niedersachsen
- Dienstunfall Beamte in Hessen
- Dienstunfall Beamte in Berlin
Dienstunfähigkeit als Folge eines Dienstunfalles
Wenn Sie als Beamter oder Beamtin aufgrund eines Dienstunfalles dauerhaft dienstunfähig sind und in den Ruhestand gehen müssen, dann haben Sie Recht auf höhere Reparationen. Ihr Ruhegehaltssatz steigt somit um 20%.
Dieser erhöhte Satz, das sogenannte Unfallruhegehalt, liegt dabei mindestens bei zwei Dritteln und höchstens bei 75% Ihres bisherigen Gehalts.
Ein Beamter kann ein größeres Unfallruhegehalt von 80% seines Gehalts erhalten, wenn er im Dienst sein Leben besonders in Gefahr bringen musste und dadurch einen Unfall hatte, der ihn dienstunfähig macht und seine Erwerbsfähigkeit um mindestens 50% verringert. Dies wird generell als qualifizierter Dienstunfall bezeichnet.
Hinterbliebenenversorgung
Wenn ein Beamter oder eine Beamtin aufgrund eines Dienstunfalles verstirbt, erhalten seine hinterbliebenen Familienmitglieder Unfallfürsorge. Der Betrag kann so berechnet werden:
- Das Witwengeld beträgt 60% des Unfallruhegehalts
- Das Waisengeld beträgt für jedes Kind 30% des Unfallruhegehalts
Die Gesundheit steht im Mittelpunkt
Die Dienstunfallfürsorge soll dazu dienen, aktive Beamte und ihre Familien im Falle von Verletzungen oder Erkrankungen zu schützen. Wenn ein Unfall im Dienst geschieht, werden die medizinische Kosten übernommen. Dazu ist wichtig, dass die Vorgehensweise klar ist, damit man nach dem Unglücksfall richtig handelt, einfach die Kostenerstattung fordert und somit die Genesung möglichst nahtlos geschehen kann.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich immer zuerst einen Durchgangsarzt aufsuchen?
Dies ist in bestimmten Fällen nicht nötig:
- Bei medizinischen Notfällen
- Bei Verletzungen, die nur die Augen, die Zähne, den Hals, die Nase oder die Ohren betreffen
- Bei Psychischen Gesundheitsstörungen
Kann eine Erkrankung auch als Dienstunfall gelten?
Ja, insofern ermittelt wird, dass die Krankheit durch die Ausübung des Dienstes ausgelöst wurde.
Werden auch reine Sachschäden als Dienstunfall betrachtet?
Nein, es muss immer ein Körperschaden vorliegen. Allerdings können dann zusätzliche Sachschäden auch durch die Fürsorge beglichen werden.
Wird Dienstunfallfürsorge auch im Homeoffice gewährt?
Wenn sich ein Beamter freiwillig für das Arbeiten im Homeoffice entscheidet, dann ist sein Dienstherr nicht für Unfälle in diesem Bereich zuständig. Das heißt, Unfälle im Homeoffice werden als privat betrachtet und die entstehenden Kosten müssen somit auch privat in Kauf genommen werden.