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So bekommen Sie Übergangsgeld in Deutschland

Von IntFormalities
Aktualisiert am 28. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Personen, die eine Verletzung erlitten haben oder unter einer Krankheit leiden, sind aufgrund dessen oft arbeitsunfähig. Während sie sich in einer Rehabilitation befinden, haben sie einen Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses wird meistens von der gesetzlichen Rentenversicherung ausbezahlt und sichert das Einkommen während der Reha. Alles zur Höhe der Leistung und zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier. 

Übergangsgeld stellt in Deutschland eine finanzielle Unterstützung während einer Rehabilitation dar.
Übergangsgeld stellt in Deutschland eine finanzielle Unterstützung während einer Rehabilitation dar.

Was ist Übergangsgeld?

Übergangsgeld ist eine finanzielle Leistung, die Sie dabei unterstützen soll, nach einer Krankheit oder Verletzung wieder ins Berufsleben einzusteigen. Solange Sie sich in einer Rehabilitation befinden, bekommen Sie das Übergangsgeld als Entgeltersatzleistung. Mit dem Geld soll somit Ihre wirtschaftliche Versorgung sichergestellt werden, bis Ihre Reha beendet ist. 

Wann bekomme ich Übergangsgeld?

Die Leistung kann Ihnen in verschiedenen Situationen zustehen:

1. Medizinische Reha:

Nach einem Unfall oder einer Erkrankung kann es vorkommen, dass Sie eine medizinische Reha brauchen, um wieder gesund und arbeitsfähig zu werden. Während dieser Reha unterstützt Sie Ihr Rentenversicherungsträger mit Übergangsgeld.

Voraussetzungen:

  • Eine medizinische Rehabilitation wurde von Ihrem Rentenversicherungsträger bewilligt,
  • Sie bekommen keine Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) mehr von Ihrem Arbeitgeber. Diese endet in der Regel 6 Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
  • Sie haben unmittelbar vor Beginn der Rehabilitation Arbeitseinkünfte erzielt oder eine Entgeltersatzleistung wie Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Bürgergeld erhalten
  • Sie haben unmittelbar vor Beginn der Rehabilitation Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt und
  • die Rehabilitation kann aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder einem Ausmaß von über 15 Wochenstunden nicht berufsbegleitend stattfinden (Bsp.: stationäre Reha)

2. Berufliche Reha: 

Das Übergangsgeld bekommen Sie auch, wenn eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurde. Mit dieser Maßnahme soll es Ihnen im Falle einer Krankheit oder Behinderung ermöglicht werden, nach längerer Zeit wieder oder erstmals ins Berufsleben einzusteigen

Das geschieht in der Form von beruflicher Rehabilitation. Diese kann eine Aus- oder Weiterbildung, Berufsvorbereitungskurse oder andere Arten der Berufsförderung beinhalten. 

Voraussetzungen:

Es gelten ähnliche Grundvoraussetzungen wie bei der medizinischen Reha. Sollten Sie vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben keine Rentenversicherung eingezahlt haben und daher keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, können Sie stattdessen die Grundsicherung beantragen. In manchen Fällen können Sie stattdessen auch Bürgergeld bekommen.

3. Stufenweise Wiedereingliederung

Sollten Sie nach einer Rehabilitation immer noch arbeitsunfähig sein, können Sie unter gewissen Umständen weiterhin das Übergangsgeld beziehen. Das ist etwa der Fall bei der stufenweisen Wiedereingliederung. Bei ihr fangen Sie zunächst in geringem Umfang wieder an zu arbeiten und werden dann schrittweise wieder an Ihre volle Arbeitsbelastung herangeführt. Sie gelten während der Dauer dieser Wiedereingliederung weiterhin als arbeitsunfähig.

Voraussetzungen:

Es gelten ähnliche Grundvoraussetzungen wie bei der medizinischen Reha. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Wiedereingliederung muss spätestens vier Wochen nach Abschluss einer Reha beginnen, die von der Rentenversicherung finanziert wurde, und
  • es besteht kein Anspruch auf Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie hoch ist das Übergangsgeld?

Die Berechnungsgrundlage für das Bürgergeld stellt Ihr letztes Nettoarbeitsentgelt dar. Haben Sie keine Kinder, stehen Ihnen 68% Ihres Nettogehalts zu. Haben Sie mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch, bekommen Sie 75%

Auch Selbstständige haben ein Recht auf Übergangsgeld, bei Ihnen wird die Höhe jedoch anders berechnet. Waren Sie vor der Reha selbstständig tätig, gelten als Berechnungsgrundlage 80% Ihres letzten Jahreseinkommens, auf das Sie Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Davon bekommen Sie wie Angestellte 68-75%.

Auf das Übergangsgeld müssen Sie keine Steuern zahlen, Sie müssen es jedoch als Lohnersatzleistung in der jährlichen Steuererklärung angeben. 

Wie lange bekomme ich Übergangsgeld?

Grundsätzlich bekommen Sie so lange Übergangsgeld, wie die Leistung Ihrer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation dauert.

Sollten Sie nach einer abgeschlossenen beruflichen Reha weiterhin arbeitslos sein, kann sich der Anspruch verlängern und Sie bekommen bis zu drei Monate lang Anschlussübergangsgeld. Bei dieser Leistung bekommen Sie jedoch weniger Geld als beim regulären Übergangsgeld.

Zwischenübergangsgeld bekommen Sie zwischen zwei Reha-Leistungen, wenn Sie auf die zweite Reha warten müssen und in dieser Zeit arbeitsunfähig sind. Diese Leistung bekommen Sie nur, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Wer zahlt das Übergangsgeld?

Welcher Leistungsträger für das Übergangsgeld zuständig ist, kommt auf die Art der Rehabilitation und deren Grund an. Wenn Sie nach einer Erkrankung oder Verletzung wieder arbeitsfähig gemacht werden sollen, ist Ihr Rentenversicherungsträger für das Übergangsgeld zuständig. 

Wenn Ihnen Pflegebedürftigkeit droht, und diese verhindert werden soll, zahlt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse das Übergangsgeld. Für Übergangsgeld bei einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ist Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig. 

Unter bestimmten Umständen zahlt auch die Agentur für Arbeit das Übergangsgeld, zum Beispiel bei der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Wenn eine Rehabilitation aufgrund spezieller Vorkommnisse wie einer Gewalttat oder einem Impfschaden stattfindet, bekommen Sie unter Umständen Übergangsgeld von Ihrem Träger der sozialen Entschädigung.

Wie beantrage ich Übergangsgeld?

Um Übergangsgeld zu bekommen, müssen Sie beim zuständigen Sozialversicherungsträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung oder Agentur für Arbeit) einen Antrag stellen. Auf der Homepage der verschiedenen Versicherungsträger finden Sie Informationen zur Antragstellung sowie Links zu Formularen und Online-Anträgen

Meistens ist die Rentenversicherung zuständig, Ihr Antrag wird aber an die zuständige Stelle weitergeleitet, falls Sie ihn beim falschen Versicherungsträger einreichen. Um sicherzustellen, wer für die Finanzierung verantwortlich ist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung nachfragen

Welche Dokumente sind notwendig?

Welche Dokumente Sie neben dem ausgefüllten Antrag benötigen, hängt von der Art Ihrer Rehabilitationsmaßnahme und dem finanzierenden Versicherungsträger ab. 

Fragen Sie am besten per E-Mail, telefonisch oder persönlich bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger nach, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Dokumente haben. Dokumente, die nachgereicht werden müssen, können die Bearbeitung und somit die Auszahlung des Übergangsgeldes verzögern.

Wann bekomme ich die Leistung?

Das Übergangsgeld wird von der zuständigen Stelle an Ihr Konto überwiesen, sobald alle notwendigen Formulare und Dokumente eingereicht wurden. Bei einer regulären Reha von drei Wochen bekommen Sie zunächst die ersten zwei Wochen bezahlt und nach Ende der Reha die letzte Woche.

Genauere Auskünfte über die Bearbeitungsdauer bekommen Sie beim zuständigen Sozialversicherungsträger. 

Bei der Antragstellung fallen keine Kosten für Sie an.

Die finanzielle Unterstützung während der Rehabilitation

Übergangsgeld ist dazu da, Ihr Einkommen zu sichern, wenn Sie arbeitsunfähig und in Reha sind. Es dient zur finanziellen Unterstützung während der medizinischen und beruflichen Rehabilitation oder der stufenweisen Wiedereingliederung in Ihren Beruf. 

Zuständig ist in der Regel Ihr Rentenversicherungsträger, in gewissen Fällen aber auch Ihre Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit. Bei dem jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger müssen Sie auch Ihren Antrag stellen. Das Übertragsgeld beträgt in der Regel zwischen 68 und 75% Ihres letzten Nettoeinkommens und wird normalerweise bis zum Ende der Reha ausgezahlt.

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