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So funktioniert Verletztengeld in Deutschland

Von IntFormalities
Aktualisiert am 28. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit sind Menschen oftmals arbeitsunfähig und können ihr Einkommen nicht mehr sicherstellen. Mit dem Verletztengeld werden diese Personen finanziell unterstützt, bis sie entweder wieder arbeiten können oder Übergangsgeld bzw. eine Verletztenrente bekommen. 

Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit haben Sie Anspruch auf Verletztengeld.
Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit haben Sie Anspruch auf Verletztengeld.

Was ist Verletztengeld?

Bei dem Verletztengeld handelt es sich um eine Leistung Ihres Unfallversicherungsträgers, der Sie auf dem Weg der Genesung bei Arbeitsunfähigkeit unterstützt. 

Die Leistung ist zeitlich begrenzt und dient hauptsächlich dazu, dass Personen sich von einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erholen können. Sie stellt das Einkommen sicher, während der Betroffene durch Erholung und/oder Rehabilitation wieder arbeitsfähig wird. 

Die finanzielle Unterstützung erfolgt, wenn:

  • Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder Wegeunfalls arbeitsunfähig sind,
  • Sie aufgrund einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind oder
  • Sie aufgrund einer Maßnahme der Heilbehandlung (Bsp.: ärztliche Behandlung, Gewährung von Pflege, Rehabilitation, stationäre Behandlung, Versorgung mit Heilmitteln und Arznei) keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben können. 

Das Geld wird von Ihrem Unfallversicherungsträger über Ihre Krankenkasse an Sie ausgezahlt. Die verschiedenen Unfallversicherungsträger finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Was sind die Voraussetzungen?

Um die Leistungen Ihrer Unfallversicherung zu beziehen, muss diese zunächst anerkennen, dass Sie tatsächlich unter einer Berufskrankheit leiden oder einen Arbeitsunfall erlitten haben.

Darüber hinaus müssen Sie durch den Arbeits- oder Wegeunfall, durch die Berufskrankheit oder durch Maßnahmen einer Heilbehandlung an der Arbeit gehindert sein

Direkt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung müssen Sie außerdem versicherungspflichtige Leistungen erhalten und die gesetzliche Unfallversicherung eingezahlt haben. Zu solchen Leistungen gehören unter anderem ein Arbeitsentgelt (Gehalt), Arbeitslosengeld, Krankengeld oder auch der Erwerb aus selbständiger Arbeit.

Sonderfall Kinderverletztengeld

Verletztengeld können Sie nicht nur für sich selbst beziehen. Auch wenn Ihr Kind bis zum 12. Lebensjahr bei einem Unfall bei einer unfallversicherten Tätigkeit verletzt wird, können Sie Anspruch auf die Leistung haben. So ein Unfall kann sich etwa in der Schule oder am Weg dorthin ereignen.

Voraussetzung für den Bezug ist, dass eine ärztliche Bestätigung dafür vorliegt, dass Ihr Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und dass keine andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen kann. 

Wie hoch ist das Verletztengeld?

Das Verletztengeld beträgt in der Regel 80% Ihres letzten Bruttoeinkommens, maximal steht Ihnen jedoch der Betrag Ihres regulären Nettoeinkommens zu. Davon werden noch die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung abgezogen, jedoch nicht die Krankenversicherungsbeiträge. 

Das Verletztengeld ersetzt eventuell andere Leistungen, die Sie vor der Arbeitsunfähigkeit erhalten haben. Ausschlaggebend für die Höhe des Bezuges ist dann die Höhe der Leistung, die Sie zuvor erhalten haben. Haben Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, so fällt das Verletztengeld in derselben Höhe wie diese Leistung aus. Haben Sie zuvor Kurzarbeitergeld bezogen, so gilt für die Berechnung Ihr Gehalt vor der Kurzarbeit.

Anspruch auf die Geldleistungen haben auch Schüler und Studenten, insofern sie zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung auch beruflich tätig waren und die Beiträge zur Unfallversicherung eingezahlt haben.

Ab wann bekomme ich Verletztengeld?

Wann die Zahlungen Ihrer Unfallversicherung beginnen, hängt davon ab, ob Sie zuvor Lohnfortzahlungen bekommen. Ihr Arbeitgeber ist in der Regel dazu verpflichtet, Ihnen bis zu sechs Wochen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Ihren vollen Lohn weiterzuzahlen. Ab der siebten Woche bekommen Sie dann Verletztengeld.

Erhalten Sie keine Lohnfortzahlung, steht Ihnen das Verletztengeld ab dem Tag zu, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde. 

Wie lange bekomme ich Verletztengeld?

Ihr Anspruch auf die Geldleistung entfällt entweder mit Ihrer Genesung und somit Ihrer wiederhergestellten Arbeitsfähigkeit oder mit Beginn der Zahlung von Übergangsgeld. Übergangsgeld erhalten Sie dann, wenn Sie sich gleichzeitig in Rehabilitation befinden. Längstenfalls bekommen Sie Verletztengeld bis zum Ende der 78. Bezugswoche. Diese Frist gilt jedoch nicht, wenn Sie sich in einer stationären Behandlung befinden. In diesem Fall erhalten Sie die Leistung bis zum Ende der stationären Behandlung.

Sollten Sie länger als die Frist von 78 Wochen erwerbsgemindert bleiben, können Sie anstatt des Verletztengeldes die Verletztenrente beziehen. 

Wie bekomme ich die Leistung?

Verletztengeld müssen Sie nicht extra beantragen. Ihr Arbeitgeber oder Arzt ist dazu verpflichtet, einen Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Dasselbe gilt für einen Arbeitsunfall, auch dieser muss unverzüglich gemeldet werden.

Ihr Unfallversicherungsträger überprüft dann mithilfe von Fragebögen und eventuell einer Arbeitsanamnese, ob Ihre Arbeitsunfähigkeit tatsächlich in der beruflichen Tätigkeit begründet liegt und leitet bei einer Befürwortung die notwendigen Zahlungen ein.

Der Prozess wird in der Regel so schnell wie möglich erledigt, damit Ihr Einkommen gesichert bleibt

Je genauer aber Ihre Angaben und die Ihrer Arbeitgeber sind, desto reibungsloser und schneller ist der Ablauf.

Ihre Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit

Sind Sie in Deutschland aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls arbeitsunfähig, so haben Sie ein Recht auf Verletztengeld. Dieses wird Ihnen von Ihrem Unfallversicherungsträger bezahlt, damit Sie Ihren Lebensunterhalt weiterhin sichern und sich von Ihrer Krankheit oder Ihrem Unfall erholen können.

In der Regel können Sie 80% Ihres bisherigen Bruttoeinkommens minus Renten- und Arbeitslosenbeiträge beziehen und das ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Lohnfortzahlung endet. Der Anspruch endet im Falle Ihrer Genesung, spätestens aber nach Ablauf der 78. Bezugswoche oder der Beendigung einer stationären Behandlung. Sind Sie danach immer noch nicht arbeitsfähig, können Sie eine Verletztenrente beziehen. 

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