Sie sind in einer persönlichen Notlage und haben Schulden angehäuft, welche Sie aus eigener Kraft nicht mehr abbauen können? Die Privatinsolvenz stellt eine Möglichkeit dar, schuldenfrei zu werden.
Im heutigen Artikel klären wir auf, was man unter dem Ausdruck versteht, welche Voraussetzungen gelten und wie sich der Ablauf darstellt.
Was ist Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz wird auch als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet. Hierbei ist ein rechtlicher Prozess gemeint, der überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit gibt, ihre Schulden zu regulieren oder sogar vollständig loszuwerden. Das Ziel der Privatinsolvenz ist es, den Schuldner von den überwiegenden Teilen seiner Schulden zu befreien.
Laut statistischen Bundesamtes wurden knapp 67.000 Privatinsolvenzen alleine im Jahr 2023 beantragt.
Wie funktioniert Privatinsolvenz?
Der Privatinsolvenz Ablauf ist in mehrere Phasen unterteilt. Zunächst muss der Schuldner einen Antrag stellen, in dem er seine finanzielle Situation offenlegt.
In einem gerichtlichen Verfahren wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Insolvenz vorliegen. Im Anschluss beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner verpflichtet ist, einen Teil seines Einkommens an die Gläubiger abzuführen. Nach Abschluss dieser Phase können Sie als Schuldner von Ihren Schulden entbunden werden.
Übrigens: Mit der Reformation des Insolvenzrechtes Ende 2020 dauert es nun nur noch drei Jahre, bis Sie Ihre Schulden hinter sich lassen können. Zuvor waren sechs Jahre notwendig.
Wer kann Privatinsolvenz beantragen?
Nicht jeder kann eine Privatinsolvenz anmelden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Verfahren eröffnet wird. Grundsätzlich ist die Privatinsolvenz für Privatpersonen und Verbraucher gedacht, die in einer finanziellen Notlage sind und nicht in der Lage sind, ihre Schulden zu begleichen.
Was sind die Voraussetzungen für die Privatinsolvenz?
Nicht jeder kann ohne Voraussetzungen in die Verbraucherinsolvenz gehen – einige Bedingungen gibt es:
- Überschuldung: Der Antragsteller muss überschuldet sein, das heißt, er muss mehr Schulden haben, als er in der Lage ist zu begleichen.
- Unverhältnismäßige Schuldenlast: Es darf keine Aussicht auf eine Befriedigung der Gläubiger bestehen. Das bedeutet, dass der Schuldner in absehbarer Zeit seine Schulden nicht begleichen kann.
- Gute Absicht zur Entschuldung: Sie als Schuldner müssen während der Wohlverhaltensphase kooperieren und sich bemühen, Ihre Schulden zu begleichen. In dieser Zeit müssen pfändbare Einkünfte an den Treuhänder abgegeben werden.
Vor dem eigentlichen Verfahren findet ein Schuldenbereinigungsverfahren statt. Darin soll eine Einigung mit den Gläubigern gefunden werden. Dabei werden all Ihre Schulden ermittelt – gemeinsam mit einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle.
Welche Schulden können in die Privatinsolvenz aufgenommen werden?
Grundsätzlich können nahezu alle privaten Schulden in die Privatinsolvenz aufgenommen werden, einige Ausnahmen gibt es jedoch:
Schulden, die aufgenommen werden können
- Kreditkarten- und Bankkredite
- Konsumentenkredite
- Ratenkäufe und Rechnungen
- Mietschulden
Schulden, die nicht aufgenommen werden können
- Unterhaltsschulden: Schulden gegenüber dem Ehepartner oder Kindern müssen auch nach der Privatinsolvenz weiter beglichen werden.
- Steuerschulden: Diese bleiben im Allgemeinen bestehen, außer in sehr speziellen Fällen.
- Bußgelder und Strafen: Diese können nicht in das Verfahren aufgenommen werden.
Wie ist der Ablauf der Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz ist klar gegliedert und verläuft in mehreren Schritten. Jeder einzelne ist wichtig, um das Verfahren korrekt abzuschließen und eine Entschuldung zu erwirken.
- Antragstellung: Jedes Insolvenzverfahren beginnt mit der Antragstellung. Beim Amtsgericht Ihres Wohnortes muss der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. In diesem Antrag müssen Vermögensverhältnisse, Einkommen und Ausgaben detailliert dargelegt werden.
- Eröffnungsbeschluss: Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bei positivem Beschluss wird ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder bestellt, der den Prozess überwacht.
- Wohlverhaltensphase: Nach der Eröffnung des Verfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase. Diese dauert drei Jahre und verpflichtet Sie, einen Teil des Einkommens an den Treuhänder abzugeben. Der Betrag, der abgeführt werden muss, hängt von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab.
- Restschuldbefreiung: Nach der Wohlverhaltensphase erfolgt die Restschuldbefreiung. In diesem Fall werden die verbleibenden Schulden erlassen.
Nachteile einer Privatinsolvenz gibt es auch. Ein Schufa-Eintrag entsteht, welcher für sechs Monate hinterlegt ist. Somit ist die Inanspruchnahme neuer Kredite nicht mehr ganz so schwierig wie vor März 2023. Bis dahin wurden die Einträge drei Jahre gespeichert.
Welche Dokumente sind für die Privatinsolvenz erforderlich?
Für die Beantragung der Privatinsolvenz müssen mehrere Dokumente eingereicht werden. Die wichtigsten sind:
- Vermögensaufstellung: Eine detaillierte Auflistung aller Vermögenswerte.
- Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen und ggf. Nachweise über sonstige Einkünfte.
- Schuldenaufstellung: Eine vollständige Liste aller Gläubiger und der jeweiligen Schuldenhöhe.
- Kostenaufstellung: Eine detaillierte Darstellung der monatlichen Ausgaben.
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Raus den Schulden mittels Privatinsolvenz
Übersteigen Ihre Schulden Ihren finanziellen Spielraum und sind Sie nicht aus eigener Kraft in der Lage, diese zurückzuzahlen? In diesem Fall kann die Privatinsolvenz als Ausweg aus der “Schuldenfalle” dienen. Wer die Spielregeln einhält und sich an die Vorgaben hält, erhält eine zweite Chance, seine Finanzen in den Griff zu bekommen.
FAQ
Wann ist Privatinsolvenz nicht möglich?
Privatinsolvenz ist nicht möglich, wenn der Schuldner eine Straftat begangen hat oder vorsätzlich Schulden gemacht hat.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz dauert drei Jahre, ist allerdings von Ihrer Mitwirkung als auch Ihrem Wohlwollen abhängig.
Was darf ich bei der Privatinsolvenz behalten?
Bestimmte Vermögenswerte wie Notwendigkeiten für den Lebensunterhalt oder Haushaltsgegenstände können behalten werden. Es gilt die Pfändungsfreigrenze.
Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?
Es beginnt mit der Antragstellung, gefolgt von einem gerichtlichen Verfahren und einer Wohlverhaltensphase, die mit der Restschuldbefreiung endet. Am Ende des Weges sind Sie also völlig schuldenfrei.
Was passiert nach der Privatinsolvenz?
Nach der Privatinsolvenz werden die Restschulden erlassen, jedoch bleibt der Eintrag in der Schufa noch sechs Monate bestehen. In dieser Zeit wird die Inanspruchnahme eines Kredits bzw. von Verträgen zur Hürde.
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Zu bezahlen sind das Gericht, der Treuhänder und gegebenenfalls auch ein Anwalt.
Bekommt man Bescheid, wenn eine Privatinsolvenz zu Ende ist?
Das Insolvenzgericht wird über die Restschuldbefreiung urteilen und Sie darüber informieren.