Search
Beschäftigung » Bürokratische Verfahren » Einkommensteuerbescheid – Was ist das?

Einkommensteuerbescheid – Was ist das?

Von IntFormalities
Aktualisiert am 1. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Nach der Abgabe Ihrer jährlichen Steuererklärung erhalten Sie einen Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt. Darin sind Ihr Einkommen und Ihre Steuern ersichtlich und Sie werden über Steuerrückerstattungen oder erforderliche Nachzahlungen informiert. Wie Sie den Einkommensteuerbescheid bekommen, was Sie dabei beachten müssen und wozu Sie den Steuerbescheid brauchen, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Der Einkommensteuerbescheid zeigt Ihr jährliches Einkommen sowie Ihre festgesetzten Steuern.
Der Einkommensteuerbescheid zeigt Ihr jährliches Einkommen sowie Ihre festgesetzten Steuern.

Was ist der Einkommensteuerbescheid?

Beim Steuerbescheid handelt es sich um ein amtliches Dokument, das Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten. Sie bekommen es, nachdem Sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Darin wird Ihre Steuer festgesetzt und Sie werden darüber informiert, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder zurückerstattet bekommen. Das Dokument ist in verschiedene Abschnitte aufgeteilt:

1. Abschnitt

Auf der ersten Seite des Steuerbescheids finden Sie sowohl die Daten Ihres Finanzamtes (Name, Adresse, Bankverbindung) als auch Ihre eigenen persönlichen Daten (Name, Adresse, Steuernummer). Auch das Steuerjahr und die Art der Steuer (in der Regel Einkommensteuer) sind angegeben.

Hier befindet sich auch eine Tabelle, in der die festgesetzte Steuer aufgeschlüsselt ist. Sie sehen hier, welche Steuern bereits von Ihrem Gehalt abgezogen wurden und ob zu viel entrichtet wurde oder ob Steuern nachgezahlt werden müssen. Falls eine Nachzahlung erforderlich ist, finden Sie hier auch eine Zahlungsfrist.

2. Abschnitt

Ab der zweiten Seite finden Sie unter dem Punkt ‘Besteuerungsgrundlagen’ eine Aufschlüsselung Ihres zu versteuernden Einkommens und Ihrer zu berücksichtigenden Ausgaben. Hier können Sie sehen, wie das Finanzamt Ihre Steuern berechnet hat.

Als Einkommen zählen neben dem Lohn aus unselbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Renten, Einkommen aus Vermietungen und Verpachtungen und weitere Einkünfte. Ausgaben, die berücksichtigt werden, sind unter anderem Werbungskosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel und Pauschalen.

Wussten Sie, dass Sie in Deutschland auch verschiedene Steuervergünstigungen und Steuerbefreiungen erhalten können? Informieren Sie sich jetzt über den Kinderfreibetrag, Steuervergünstigungen bei Elektrofahrzeugen, Steuerbefreiungen für ausländische Fahrzeuge, den Pflegepauschbetrag und den Behindertenpauschbetrag.

3. Abschnitt

Wurden gewisse Pauschbeträge oder Ausgaben nicht anerkannt, obwohl Sie von Ihnen in der Steuererklärung angegeben wurden, so wird dies im dritten Abschnitt unter dem Punkt ‘Erläuterungen’ begründet.

Auch die Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie in diesem Abschnitt. In dieser wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie binnen einer Frist von einem Monat schriftlich oder elektronisch Einspruch gegen den Bescheid erheben können. Fehlt diese Rechtsbehelfsbelehrung, so haben Sie sogar ein Jahr lang Zeit, Einspruch zu erheben.

Einspruch sollten Sie erheben, falls Sie Fehler auf Ihrem Steuerbescheid entdecken. Das können inhaltliche Fehler, Fehler zur Höhe Ihres Einkommens oder auch Fehler in der Berechnung der Steuern sein. Erheben Sie Einspruch, so wird Ihre Steuererklärung erneut überprüft und Sie erhalten gegebenenfalls einen neuen Steuerbescheid

Vorläufiger Einkommensteuerbescheid

Im Bereich der ‘Festsetzung’ auf der ersten Seite Ihres Steuerbescheides kann sich der Hinweis befinden, dass der Bescheid vorläufig oder teilweise vorläufig ist. Das bedeutet, dass aktuell das Steuergesetz gerichtlich überprüft wird, dem Ihr Bescheid unterliegt.

Dieser Vermerk hat für Sie keine weiteren Konsequenzen. Ändert sich das Steuergesetz, so kann es sein, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt Nachzahlungen vom Finanzamt bekommen.

Woher bekomme ich meinen Steuerbescheid?

Ihren Einkommensteuerbescheid müssen Sie nicht beantragen. Sie bekommen ihn automatisch als Antwort auf Ihre Steuererklärung. Er wird Ihnen von Ihrem Finanzamt per Post zugestellt und kommt in der Regel 6-8 Wochen nach der Abgabe Ihrer Steuererklärung an. 

Sie können den Steuerbescheid auch elektronisch erhalten. Dazu müssen Sie beim Online-Finanzamt ELSTER registriert sein. 

Falls Ihnen eine Steuerrückerstattung zusteht, geht das Geld normalerweise innerhalb von 1-3 Werktagen nach Erhalt des Steuerbescheids auf Ihr Konto ein.

Wie gebe ich eine Einkommensteuererklärung ab?

Als Angestellter erhalten Sie jedes Jahr automatisch eine Lohnsteuerbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber. Ihre Steuern und Sozialabgaben werden automatisch von Ihrem Bruttolohn abgezogen und sind auf der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich.

Den Einkommensteuerbescheid erhalten Sie jedoch nicht automatisch, sondern Sie müssen dazu schriftlich oder elektronisch Ihre Steuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, finden Sie auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern heraus. Möchten Sie die Erklärung elektronisch abgeben, so tun Sie das wiederum über das Online-Portal ELSTER.

Das Ausfüllen der Steuererklärung kann durchaus kompliziert sein, daher empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Sie können die Steuererklärung aber auch ohne außenstehende Hilfe abgeben, wenn Sie das wünschen.

Welche Kosten entstehen?

Sowohl bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung als auch beim Erhalt des Steuerbescheides fallen keine Kosten für Sie an. 

Nehmen Sie jedoch für die Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, so müssen Sie in Deutschland mit einem Honorar von 150-300 Euro pro Stunde rechnen. Je nach Komplexität Ihrer Einkünfte und Ausgaben und Zeitaufwand können demnach Kosten von mehreren Hundert Euro für Sie entstehen.

Wozu brauche ich einen Steuerbescheid?

Da bei der Einkommensteuererklärung neben Einkünften aus unselbstständiger Arbeit auch andere Einkünfte (Bsp.: Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Mieten, Pachten) angegeben werden, ist sie besonders für Personen wie Selbstständige, Freiberufler oder Vermieter relevant.

Sind Sie nicht angestellt, steht Ihnen in der Regel keine Lohnsteuerbescheinigung oder Gehaltsabrechnung zur Verfügung. Diese Dokumente werden jedoch oft als Gehaltsnachweis benötigt. Das ist etwa der Fall, wenn Sie einen Kredit aufnehmen, einen Mietvertrag unterzeichnen oder Sozialleistungen beziehen möchten.

Als Selbstständiger verwenden Sie anstatt der Gehaltsabrechnung Ihren jährlichen Einkommensteuerbescheid als Einkommensnachweis. So können Sie Ihre Einkünfte zeigen und Ihre Bonität nachweisen.

Der Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt

Wenn Sie in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben, erhalten Sie als Antwort einen Einkommensteuerbescheid. Dieser zeigt Ihnen die Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens, Ihre Steuerabgaben und eventuell Rückerstattungen oder erbetene Nachzahlungen.

Finden Sie Fehler im Bescheid, so können Sie innerhalb von einem Monat Einspruch dagegen erheben. Ihre Steuererklärung wird dann nochmals überprüft.

Den Steuerbescheid können Sie als Einkommensnachweis zur Bestätigung Ihrer Bonität verwenden. Dies kann notwendig sein, wenn Sie eine Wohnung mieten oder einen Kredit aufnehmen möchten.

Post teilen

IntFormalities

IntFormalities

Das könnte dir auch gefallen...

GEBEN SIE UNS IHRE VORSCHLÄGE!

Verwenden Sie unser Kontaktformular, um uns mitzuteilen, welche anderen Themen Sie interessieren würden…