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Fehler im Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein

Von IntFormalities
Aktualisiert am 1. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Nach der jährlichen Einkommensteuererklärung erhalten Sie von Ihrem Finanzamt einen Steuerbescheid. Darin befinden sich Informationen zu Ihrem Einkommen, zu Ihren Steuern und eventuell erforderlichen Nachzahlungen oder Rückerstattungen. Finden Sie in Ihrem Steuerbescheid Fehler, die zu Ihrem Nachteil ausfallen, so müssen Sie diese nicht einfach so hinnehmen. Sie können Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Sie können Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wenn dieser fehlerhaft ist.
Sie können Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wenn dieser fehlerhaft ist.

Warum Einspruch einlegen?

Es kann vorkommen, dass nicht alle Angaben in Ihrem jährlichen Steuerbescheid korrekt sind. Daher sollten Sie den Bescheid immer genau überprüfen, sobald Sie ihn erhalten haben. Vielleicht wurden Steuerfreibeträge oder Vergünstigungen wie die Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge, Steuervorteile für Menschen mit Behinderung oder der Kinderfreibetrag irrtümlicherweise nicht berücksichtigt.

Oder aber, Sie selbst haben in Ihrer Einkommensteuererklärung unabsichtlich fehlerhafte Angaben gemacht, oder etwas übersehen.

Fallen diese Fehler nun zu Ihrem Nachteil aus, lohnt es sich, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Das Finanzamt muss den Bescheid dann erneut überprüfen.

Wie kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?

Der Einspruch und seine Bearbeitung erfolgen in mehreren Schritten:

1. Frist beachten

Den Einspruch müssen Sie innerhalb einer Frist von einem Monat bei Ihrem zuständigen Finanzamt einlegen. Die Frist beginnt drei Tage nach dem Poststempel des Steuerbescheids. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist beim Finanzamt eingehen, achten Sie also darauf, ihn rechtzeitig vor Fristende abzuschicken.

Sollten Sie diese Frist verpassen, so können Sie unter Umständen auch danach noch Einspruch einlegen. Dazu müssen jedoch triftige Gründe, wie eine längere Abwesenheit, vorliegen. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, beginnt die Frist von neuem.

2 Formalitäten beachten

Wichtig ist auch, dass sämtliche Formalitäten beim Einspruch erfüllt werden. Ihr Name, Ihre Anschrift und Steuernummer müssen sich auf dem Schreiben befinden, wie auch die Anschrift Ihres Finanzamtes und das Datum

Vergessen Sie auch nicht, den Bescheid inklusive Steuerjahr und Datum zu nennen, gegen den Sie Einspruch einlegen. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht notwendig. Musterbriefe, die Ihnen bei der Erstellung des Einspruchs helfen, finden Sie online.

Sie müssen auch eine Begründung für den Einspruch angeben. Dazu nennen Sie einfach den Fehler, den Sie im Steuerbescheid entdeckt haben. Die Begründung muss sich nicht zwingend im Einspruch befinden, Sie können sie auch später nachreichen.

3. Einspruch einlegen

Das Schreiben können Sie nun per Post, per Fax, per E-Mail oder über das Online-Portal ELSTER einreichen. Alternativ können Sie auch zu Ihrem Finanzamt gehen und Ihre Einwände persönlich vorbringen. In diesem Fall wird der Einspruch vor Ort zur Niederschrift eingelegt.

4. Überprüfung durch das Finanzamt

Nachdem Ihr Einspruch beim Finanzamt eingegangen ist, wird Ihr gesamter Einkommensteuerbescheid erneut überprüft. Bestätigt sich, dass ein Fehler vorliegt, so wird dieser korrigiert und Sie erhalten einen Abhilfebescheid.

Sollten Sie sich jedoch bei Ihren Einwänden geirrt haben, lehnt das Finanzamt Ihren Einspruch ab. Dadurch, dass der gesamte Steuerfall erneut geprüft wird, kann es auch vorkommen, dass weitere Fehler entdeckt werden, die eine negative Änderung des Bescheides für Sie bedeuten würden. 

Ist das der Fall, muss Sie das Finanzamt vor der Änderung des Bescheids darüber informieren. Sie haben nun die Gelegenheit, Ihren Einspruch zurückzuziehen. Der ursprüngliche Bescheid bleibt somit rechtskräftig

Alternative: Antrag auf Änderung

Anstatt den gesamten Steuerbescheid nochmals überprüfen zu lassen, können Sie sich auch dazu entscheiden, einen Antrag auf Änderung zu stellen. Dabei müssen Sie das Finanzamt genau über die fehlerhafte Stelle informieren. Es wird dann nur diese Stelle nochmals überprüft und gegebenenfalls korrigiert.

Erfolgloser Einspruch: Was tun?

Sollte das Finanzamt negativ über Ihren Einspruch entscheiden und Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie gegen den Steuerbescheid Klage erheben. In diesem Fall entscheidet das zuständige Finanzgericht über die Streitfrage.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist für Sie kostenlos

Wie lange die erneute Überprüfung dauert, hängt von Ihrem Finanzamt und der Komplexität Ihres Steuerfalls ab. Das Finanzamt hat jedoch höchstens sechs Monate Zeit, um Ihren Fall zu bearbeiten.

Sollten Sie sich für einen gerichtlichen Prozess entscheiden, so können dabei erhebliche Kosten entstehen.

Unterstützung beim Einspruch

Sie können Ihren Steuerbescheid eigenständig überprüfen und Einspruch einlegen. Sollte Ihr Steuerfall jedoch komplex sein, oder treten Unsicherheiten bei der Überprüfung Ihres Bescheids auf, können Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Dieser unterstützt Sie dabei, Fehler im Bescheid zu erkennen und Fehler beim Einspruch zu vermeiden.

Sollte das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht stattgeben und Sie entscheiden sich dazu, Klage zu erheben, kann ein Rechtsanwalt Sie beim Prozess unterstützen. Informieren Sie sich auch darüber, wie Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können.

Sie sind mit einem anderen Bescheid unzufrieden? Erfahren Sie auch, wie Sie gegen einen Bescheid Ihrer Rentenversicherung, Krankenkasse oder des Versorgungsamtes Widerspruch erheben

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Sollte Ihr jährlicher Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft und dadurch für Sie nachteilig sein, müssen Sie den Bescheid nicht einfach so hinnehmen. Sie können dagegen Einspruch einlegen.

Das Finanzamt überprüft dann Ihren Steuerfall erneut und entscheidet darüber, ob es Ihrem Einspruch stattgibt oder ihn ablehnt. Wird Ihrem Einspruch stattgegeben, erhalten Sie einen Abhilfebescheid. Wird Ihr Einspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Finanzgericht erheben.

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