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So melden Sie eine im Ausland geschlossene Ehe an

Von Iris Risch • Aktualisiert am 12. März 2025 • Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Sie haben im Ausland geheiratet und fragen sich nun, ob die Eheschließung in Deutschland automatisch angemeldet wurde und rechtskräftig ist oder ob Sie dafür weitere Schritte einleiten müssen? Hier finden Sie Antworten zum Prozess und alle Informationen, die Sie brauchen, wenn Sie eine ausländische Ehe anerkennen lassen wollen.

Sie können die Eheschließung im Ausland beim Standesamt in Deutschland anmelden.
Sie können die Eheschließung im Ausland beim Standesamt in Deutschland anmelden.

Ist eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland gültig?

Ja, sie ist gültig, wenn Sie sie einerseits beim zuständigen Standesamt anerkennen lassen. Wenn Sie die Eheschließung nicht durch ein deutsches Standesamt anerkennen und beurkunden lassen, dann ist die geschlossene Ehe in Deutschland offiziell nicht gültig.

Was bedeutet die Anmeldung einer ausländischen Eheschließung?

Die Anmeldung einer Ehe bedeutet, dass Sie die Eheschließung, die Sie im Ausland vollzogen haben, nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.

Die Anmeldung der im Ausland geschlossenen Ehe ist insofern wichtig, da sie dann eine deutsche Eheurkunde erhalten und danach keine Beglaubigungen ausländischer Urkunden mehr benötigen.

Wer kann eine Eheschließung anmelden?

Einen Antrag zur Beurkundung der Eheschließung kann der Ehegatte machen, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Was passiert, wenn einer von Ihnen kein Deutscher ist?

Wenn einer von Ihnen kein Deutscher ist, dann müssen Sie für die Antragstellung Ihre Unterlagen (Geburtsurkunde etc.) von einem öffentlich beeidigten Übersetzer ausfertigen lassen.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Damit die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt werden kann, muss mindestens einer der Ehegatten

  • deutscher Staatsbürger sein
  • Staatenloser/ heimatloser Ausländer oder auch anerkannter Flüchtling mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland sein

Grundsätzlich kann eine Eheschließung im Ausland nur dann anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung die rechtlichen Vorschriften (z. B. Mindestalter) für beide Beteiligten nach ihrem jeweiligen Heimatrecht erfüllt waren. Hinzu kommt, dass das Recht des Landes, in dem die Eheschließung stattfand, im Allgemeinen beachtet wurde.

Für eine Anmeldung der Eheschließung im Ausland ist die ausländische Heiratsurkunde maßgeblich. Eine Bescheinigung alleine reicht nicht aus, daher müssen Sie, falls Ihre Ehe im Ausland lediglich bescheinigt wurde, zu einer dafür zuständigen Behörde gehen und sich eine Heiratsurkunde ausstellen lassen.

Hinzu kommt, dass ein Inlandswohnsitz vorhanden ist oder zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit vorhanden war. Sollten Sie während der Antragstellung keinen Wohnsitz in Deutschland haben, dann nehmen Sie Ihren letzten deutschen Wohnsitz.

Welche Dokumente sind für die Anerkennung der Eheschließung nötig?

Wenn Sie eine Eheschließung anmelden wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen für die Antragstellung:

  • Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung
  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunde beider Eheleute
  • Personalausweis oder Reisepass beider Eheleute
  • Beglaubigte Übersetzung oder einer Überbeglaubigung
  • Wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind: Meldebescheinigung des letzten Wohnortes in Deutschland

Müssen ausländische Dokumente übersetzt werden?

Ja, die meisten deutschen Behörden und Gerichte verlangen eine Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden. Die Übersetzung sollte durch einen deutschen, öffentlich beeidigten Übersetzer bearbeitet werden.

Wo und wie ist die Anmeldung der Eheschließung vorzunehmen?

Sie können den Antrag beim zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes stellen und dort die Eheschließung anmelden. Es empfiehlt sich, den Antrag erst zu stellen, wenn Ihnen alle nötigen Unterlagen vorliegen.

Hier können Sie das Antragsformular zur Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe herunterladen. 

Hier finden Sie eine Liste der Standesämter in verschiedenen Städten, bei denen Sie die Eheschließung anmelden können:

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, je nachdem welches Standesamt Ihren Antrag bearbeitet und wie ausgelastet dieses bereits ist. Dabei kann es zu erheblichen Unterschieden in der Bearbeitungszeit kommen. Sollten beide Eheleute niemals einen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben, dann würde die Bearbeitung circa zwei bis drei Jahre dauern.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Preise variieren je nach Aufwand. Sie bezahlen:

PreisWofür?
80 EuroWenn ausschließlich deutsches Recht beachtet werden soll
125 EuroWenn für eine Person ausländisches Recht beachtet werden soll
170 EuroWenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
28-32 EuroBeglaubigung von Kopien

Hinzu kommt ein weiterer Zuschuss für die Ausstellung der Urkunde, der je nach Standesamt variiert.

Diese Gebühren müssen Sie vor Ort in bar oder mit einer Kreditkarte bezahlen. Sie können nicht mit einem Smartphone oder einer Smartwatch zahlen.

Die Anerkennung der Eheschließung kurz gefasst

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und eine deutsche Urkunde für die Eheschließung haben möchten, dann muss mindestens einer der Eheleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Im besten Fall hat einer der Eheleute schon einmal in Deutschland offiziell gelebt bzw. hat auch heute noch einen Wohnsitz in Deutschland. Wenn dann noch alle nötigen Unterlagen in der deutschen Sprache vorliegen, steht Ihrem Antrag nichts mehr im Weg.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum sollte ich meine Ehe in Deutschland anmelden?

Die Anmeldung ermöglicht Ihnen den Erhalt einer deutschen Eheurkunde und erspart zusätzliche Beglaubigungen ausländischer Dokumente.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Anerkennung?

Mindestens ein Ehegatte muss deutscher Staatsbürger sein oder einen besonderen Aufenthaltsstatus haben. Zudem müssen die Eheschließungsvorschriften des Heimatlandes erfüllt sein.

Müssen ausländische Dokumente übersetzt werden?

Ja, Übersetzungen müssen von einem in Deutschland öffentlich beeidigten Übersetzer angefertigt werden.

Wo kann ich die Ehe anmelden?

Beim Standesamt des aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland.

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Iris Risch
Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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