Wenn ein Angehöriger im Ausland verstirbt, ist damit nicht nur Trauer verbunden. Auch organisatorisch und finanziell stellt das Ereignis für die Hinterbliebenen eine große Belastung dar. Was Sie beim Todesfall im Ausland beachten müssen und wie die Rückführung des Verstorbenen nach Deutschland funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel.

Todesfall im Ausland – So gehen Sie vor
Stirbt ein geliebter Mensch im Ausland, so müssen sich die Hinterbliebenen um die Organisation der Bestattung oder Rückführung kümmern. Viele Menschen stehen dann plötzlich vor der Frage: Was muss ich jetzt machen? Diese Schritte sind notwendig:
- Feststellung des Todes durch einen Arzt oder eine Ärztin
- Benachrichtigung der örtlichen Behörden über den Sterbefall
- Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse oder Lebensversicherung des Verstorbenen (Diese übernimmt eventuell die Rückführungskosten)
- Beauftragung eines Bestattungsunternehmens im Ausland
- Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung im Land (deutsches Konsulat oder deutsche Botschaft)
Sie müssen eine Sterbeurkunde bei den örtlichen Behörden beantragen und ein lokales Bestattungsunternehmen finden. Die deutsche Auslandsvertretung kann Sie dabei unterstützen. Nach beendeter Rückführung des Verstorbenen müssen Sie übrigens auch eine Sterbeurkunde in Deutschland beantragen.

So funktioniert die Rückführung
Viele Menschen möchten den Verstorbenen nicht im Ausland bestatten, sondern den Leichnam nach Deutschland zurückführen lassen und am Heimatort beerdigen. Dazu muss ein Bestattungsunternehmen im Ausland kontaktiert werden, denn die Rückführung ist Privatpersonen gesetzlich nicht erlaubt.
Dieses kümmert sich um die hygienische Versorgung (Waschen und Kämmen) des Verstorbenen. Darüber hinaus bereitet das Bestattungsunternehmen den Toten auf die Rückführung vor und balsamiert ihn gegebenenfalls für den Transport ein.
Das Bestattungsunternehmen im Ausland kümmert sich schließlich auch um die Übergabe des Verstorbenen an ein Bestattungsunternehmen im Inland.
Voraussetzungen für die Rückführung
Damit das Bestattungsunternehmen den Toten zurückführen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Leiche muss sich in einem luftdicht verlöteten Zinksarg befinden (Beim Leichentransport im Flugzeug muss eine Druckausgleichvorrichtung eingebaut sein),
- der Sarg muss in einer Holzkiste transportiert werden und
- ein deutsches Bestattungsunternehmen muss den Sarg am Flughafen entgegennehmen.

Der Bestatter im Ausland verlangt von Ihnen folgende Dokumente:
- Original Reisedokumente des Verstorbenen (Bsp.: Reisepass und Visa)
- Kopie der Geburtsurkunde
- Vollmacht für die Rückführung
Zusätzlich brauchen Sie bei der Überprüfung beim Zoll einen Leichenpass. Dieser wird von der zuständigen Behörde im Ausland ausgestellt und enthält Informationen wie Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, Todesursache und Alter des Verstorbenen, die Art der Beförderung und den Ausgangs- sowie Zielort des Transportes.
Für die Erstellung eines Leichenpasses braucht die Behörde von Ihnen folgende Dokumente:
- Totenschein (ärztliches Zeugnis)
- Sterbeurkunde (offizielles, vom Standesamt ausgestelltes Dokument)
- Nachweis des Bestattungsunternehmens über die ordnungsgemäße Vorbereitung der Leiche
- Ärztliche Bestätigung zur Möglichkeit einer Rückführung
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft (nur bei ungeklärter Todesursache)
Dauer und Kosten der Rückführung
Wie lange dauert die Rückführung? Sie kann entweder auf dem Landweg, im Auto oder Zug, im Flugzeug oder in EU-Ländern auch im Schiff erfolgen. Je nach Methode variiert dabei die Transportzeit.
Darüber hinaus kann es einige Tage dauern, bis die Sterbeurkunde und der Leichenpass von den lokalen Behörden ausgestellt werden. Auch muss sich das Bestattungsunternehmen um die Vorbereitung der Leiche kümmern. Bei ungeklärten Todesursachen kann sich der Prozess weiter verzögern.
Es kann also pauschal nicht gesagt werden, wie lange genau eine Rückführung nach Deutschland dauert. Fragen Sie am besten die zuständigen Behörden im Ausland und das Bestattungsunternehmen nach deren Einschätzung.
Auch die Kostenschätzung sollte individuell erfolgen. Je nach Entfernung des Landes können erhebliche Transportkosten anfallen. Auf dem Landweg sollten Sie etwa mit 2.000-7.000 € rechnen, während die Rückführung von außerhalb Europas mit dem Flugzeug zwischen 4.000 € und 15.000 € kosten kann.
Erkundigen Sie sich auf jeden Fall bei der Krankenkasse oder Lebensversicherung des Verstorbenen über die Kostenübernahme. Auch viele Reisekrankenversicherungen übernehmen die Rückführungskosten.
Einäscherung und Urnentransport
Eine deutlich günstigere Alternative zum Sargtransport stellt die Einäscherung im Ausland und der Transport der Urne nach Deutschland dar. Dies kann vor allem eine gute Lösung sein, wenn vom Verstorbenen ohnehin eine Feuerbestattung gewünscht war.
Die Urne wird nach der Einäscherung vom Bestattungsunternehmen an einen Bestatter in Deutschland geschickt. Dafür gibt es sogenannte ‘Special Shipping Carriers’, das sind spezielle Paketdienste, die sich um den Urnentransport kümmern. Die Versandkosten hängen auch hier von der Entfernung und dem Land ab, beginnen jedoch bei etwa 60 €.
In vielen Ländern können Sie die Urne auch direkt vom Bestatter im Ausland entgegennehmen und selbst nach Deutschland transportieren. Dazu benötigen Sie jedoch einen Urnenpass. Diesen bekommen Sie wie den Leichenpass von den zuständigen lokalen Behörden.
So verhalten Sie sich bei einem Todesfall im Ausland
Verstirbt ein naher Angehöriger im Ausland, müssen sich die Hinterbliebenen um den Rücktransport ins Inland kümmern. Sie müssen eine Sterbeurkunde und einen Leichenpass beantragen und ein Bestattungsunternehmen finden. Die jeweilige Deutsche Auslandsvertretung unterstützt Sie bei diesen Prozessen. Die Kosten für eine Sargüberführung können erheblich sein, werden jedoch oft von der Lebensversicherung, der Krankenkasse oder einer Auslandskrankenversicherung des Verstorbenen gedeckt. Wesentlich günstiger ist eine Einäscherung im Ausland und der Urnentransport nach Deutschland.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer organisiert die Rückführung des Verstorbenen?
Ein Bestattungsunternehmen im Ausland übernimmt die Organisation der Rückführung und übergibt den Verstorbenen an ein deutsches Bestattungsunternehmen.
Wer übernimmt die Kosten der Rückführung?
Mögliche Kostenträger sind die Krankenkasse, Lebensversicherung oder eine bestehende Auslandskrankenversicherung des Verstorbenen.
Was ist ein Leichenpass und wofür wird er benötigt?
Ein Leichenpass ist ein behördliches Dokument, das den Transport eines Verstorbenen über Ländergrenzen hinweg erlaubt.