Selbst Menschen, die langjährig in die Rentenversicherung eingezahlt haben, müssen oft von niedrigen Renten leben. Daher gibt es seit 2021 die Grundrente, um kleine Rentenbeiträge aufzustocken. Wie Sie diese Unterstützung erhalten und was zu beachten ist, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
- Was ist die Grundrente?
- Wer kann Grundrente beziehen?
- Welche Voraussetzungen gelten bei der Grundrente?
- Welche Frist gilt für die Beantragung der Grundrente?
- Wie läuft die Beantragung ab?
- Welche Dokumente brauchen Sie?
- Wie wird die Höhe berechnet?
- Wie viel Grundrente bekommt man über welchen Zeitraum?
- Kann man die Grundrente zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen bekommen?
- Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?
- Kosten und Dauer der Antragsstellung
- Ein Zuschuss auf Ihre Rente
Was ist die Grundrente?
Was als Grundrente bezeichnet wird, ist eine Zusatzzahlung, die bestimmte Gruppen zu ihrer gesetzlichen Rente dazubekommen.
Sie muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und ausbezahlt.
Wer kann Grundrente beziehen?
Diese Leistung bekommen Menschen, die langjährig bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt haben und eine geringe Rentenzahlung erhalten. Wer vor 2021 schon Rente bezogen hat, bekommt spätestens bis Ende 2022 einen Bescheid. Alle anderen wurden oder werden bereits bei der Antragsstellung geprüft und bekommen die Beihilfe automatisch, falls sie die Voraussetzungen erfüllen.
Diese finanzielle Unterstützung ist an die anderen Rentenzahlungen (Altersrente, Waisenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungsrente, Witwer- und Witwenrente) gekoppelt. Nur wer diese beziehen kann, kann auch Grundrente bekommen. Somit ist auch ein Wohnsitz im Ausland möglich.
Welche Voraussetzungen gelten bei der Grundrente?
Sie müssen für die Beantragung folgende Punkte erfüllen:
- Ihre Rentenzahlung liegt bei unter 1100 Euro (nach 45 Jahren Beitragszahlung aus Erwerbstätigkeit) bzw. unter 975 Euro (nach 40 Jahren).
- Sie waren mindestens 33 Jahre (396 Monate) bei der Deutschen Rentenversicherung versichert. Ein voller Anspruch besteht nach 35 Jahren, dazwischen gibt es eine Staffelung.
Bei diesen Beitragszeiten werden folgende Jahre berücksichtigt:
- Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit
- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
- Ersatzzeiten (dazu zählen beispielsweise Kriegsgefangenschaft oder politische Haft in der DDR)
Welche Frist gilt für die Beantragung der Grundrente?
Sie müssen sich lediglich an die Frist der jeweiligen Rente (Altersrente, Waisenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungsrente, Witwer- und Witwenrente) halten, da die Grundrente dort mitberechnet wird.
Wie läuft die Beantragung ab?
Eine Beantragung ist weder möglich noch nötig. Wenn Sie bereits Rente beziehen oder sie in der Zukunft beantragen, wird die Höhe der Leistung gleich mitberechnet und an Sie ausbezahlt.
Welche Dokumente brauchen Sie?
Sie müssen hierfür nichts einreichen. Sobald Sie eine Rente beziehen, liegen alle nötigen Informationen bereits vor und die Deutsche Rentenversicherung berechnet die Grundrente automatisch.
Wie wird die Höhe berechnet?
Die Grundrente ist vom Einkommen abhängig. Zum Einkommen zählt:
- Ihr zu versteuerndes Einkommen
- der steuerfreie Teil Ihrer Rente
- Kapitalerträge (sind diese nicht im zu versteuernden Einkommen enthalten, müssen Sie diese melden, sofern sie über 801 Euro bzw. 1.602 Euro (bei Paaren) liegen)
Mehr Informationen zum anrechenbaren Einkommen erhalten Sie hier.
Sie erhalten den vollen Betrag an Grundrente, wenn Ihr Einkommen unter 1.250 Euro (alleinstehende Person) beziehungsweise unter 1.950 Euro (Eheleute, gemeinsam berechnet) im Monat liegt.
Ihr Einkommen liegt darüber? Dann wird es zu 60% angerechnet. Zehn Euro mehr bedeuten also sechs Euro weniger Grundrente.
Bei Einkommen über 1.600 Euro (bei Eheleuten über 2.300 Euro) wird jeder Euro zu 100% angerechnet. Zehn Euro mehr Einkommen bedeuten dann zehn Euro weniger Grundrentenzuschlag. Diese Beihilfe kann also auch null betragen, wenn Sie genug Einkommen haben.
Ihr Einkommen wird jedes Jahr neu geprüft und der Zuschuss gegebenenfalls angepasst.
Wie viel Grundrente bekommt man über welchen Zeitraum?
Die Grundrente kommt monatlich zum Betrag der gesetzlichen Rente hinzu. Wer vor 2021 schon Rente bezogen hat, bekommt Nachzahlungen (rückwirkend ab 1. Januar 2021).
Sie kann bis zu 400 Euro im Monat betragen. Da der Betrag je nach Einkommen immer neu berechnet wird, kann er sich auch ändern. Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Auszahlung jedoch unbegrenzt.
Kann man die Grundrente zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen bekommen?
Der Grundrenten-Zuschlag wird auf die Grundsicherung sowie auf Bürgergeld angerechnet.
Allerdings gelten höhere Freibeträge: Sie erhalten bis zu 223 Euro mehr staatliche Unterstützungen, wenn Sie Grundrente beziehen, weil weniger angerechnet wird. Das gilt auch für das Wohngeld sowie Witwer- und Witwenrente (sofern die verstorbene Person die 33 Mindestjahre erfüllt hat). Auch die Freibeträge müssen nicht extra beantragt werden.
Bei der Grundrente wird die Witwer- und Witwenrente als Einkommen angerechnet. Umgekehrt hat die Grundrente allerdings keinen Einfluss auf die Witwer- und Witwenrente.
Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?
Die Grundrente wird nicht vom Vermögen beeinflusst, sie richtet sich nur nach dem Einkommen. Sie ist außerdem an die Rente und damit an Ihre Einzahlungen gekoppelt.
Die Grundsicherung dagegen ist eine Sozialleistung, die vom Sozialamt gewährt und ausgezahlt wird. Sie unterstützt ebenfalls Menschen mit geringer Rentenauszahlung, hat jedoch andere Vorgaben.
Zudem muss die Grundsicherung beantragt werden, der Zuschuss kommt automatisch auf Ihr Konto, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Nicht zuletzt ist bei der Grundrente ein Wohnsitz im Ausland möglich, bei der Grundsicherung nicht.
Kosten und Dauer der Antragsstellung
Es fallen weder Kosten noch eine extra Wartezeit an, da keine Antragsstellung nötig ist.
An wen kann ich mich wenden bei Fragen zur Grundrente?
Sie können sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Hier finden Sie das Kontaktformular.
Allgemein ist der Kontakt zur Rentenversicherung per Internet, per Telefon oder über die Partnerbüros in vielen deutschen Städten möglich.
Kontakt:
0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon)
www.deutscherentenversicherung.de
info@deutscherentenversicherung.de
Ein Zuschuss auf Ihre Rente
Die Grundrente ist eine Zusatzzahlung zu gesetzlichen Rentenzahlungen, wenn Sie eine niedrige Rente beziehen. Voraussetzung sind langjährige Beitragszahlungen sowie das Einhalten von Obergrenzen beim Einkommen.
Eine Beantragung ist nicht nötig. Die Grundrente wird geprüft, wenn Ihr normaler Rentenantrag bearbeitet wird (Altersrente, Waisenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungsrente, Witwer- und Witwenrente) und dann automatisch ausbezahlt.
Muss die Grundrente versteuert werden?
Dieser Zuschuss zählt steuerlich als Einkunft, muss also gegebenenfalls versteuert werden, wenn Sie über den Freibetrag für Einkünfte kommen.
Wird ausländisches Einkommen auch angerechnet?
Ja. Wenn Sie in Deutschland leben wird dieses Einkommen automatisch an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet. Falls Sie im Ausland leben, werden die notwendigen Einkommensangaben bei Ihnen angefordert.