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So viel Rente steht Ihnen bei Erwerbsminderung zu

Von IntFormalities
Aktualisiert am 23. Februar 2024
Geschätzte Lesezeit: 9 Minute

Gesundheitliche Probleme können das Arbeitsleben enorm erschweren. Im schlimmsten Fall ist es gar nicht mehr möglich, einer Tätigkeit nachzugehen. Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit fängt Sie in dieser schwierigen Lage auf. Wie viel Ihnen ausbezahlt wird, wie die Beantragung abläuft und was Sie sonst beachten sollten, erklären wir Ihnen hier.

So viel Rente steht Ihnen bei Erwerbsminderung zu: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kommt von der Deutschen Rentenversicherung. Sie steht Menschen zu, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen können, jedoch noch nicht im regulären Rentenalter sind. 

Bei voller Erwerbsminderung wird das Einkommen ersetzt. Dieser Fall tritt ein, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

Wichtig: Auch der Wechsel in einen anderen Beruf würde daran nichts ändern.

Sie können noch zeitweise arbeiten? Dann stockt die Rentenversicherung den Rest mit einem Teilbetrag auf.

Verbesserungen im Schutz seit 2019:

Um den Betroffenen eine bessere Absicherung zu bieten, führte die Bundesregierung am 1. Januar 2019 den „Rentenpakt“ ein. Diese Reform hat den Schutz für neue Erwerbsminderungsrenten deutlich verbessert, indem sie die Zurechnungszeit verlängert hat. 

Nun werden die Renten so berechnet, als ob die Betroffenen bis zum regulären Renteneintrittsalter von 65 Jahren und 8 Monaten weitergearbeitet hätten. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung der finanziellen Grundlage während der Zeit der Erwerbsminderung dar und zeigt das Engagement der Regierung für das Wohlergehen von arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, indem sichergestellt wird, dass sie während dieses herausfordernden Lebensabschnitts angemessen unterstützt werden.

Voraussetzungen für die Beantragung der Erwerbsminderungsrente

Folgende Punkte sind essenziell, wenn Sie Erwerbsminderungsrente beantragen möchten:

  • Sie sind noch nicht im regulären Renteneintrittsalter.
  • Medizinische Unterstützung hat nicht geholfen, wieder voll arbeitsfähig zu werden.
  • Auch eine mögliche berufliche Neuorientierung hilft Ihnen nicht dabei, wieder selbst für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
  • Sie waren mindestens 5 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, bevor sie erwerbsunfähig wurden.
  • Sie haben mindestens in 3 dieser 5 Jahre Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung bezahlt.

In einem Angestelltenverhältnis zahlen Sie automatisch in die Deutsche Rentenversicherung ein. Es gibt allerdings noch andere Szenarien, in denen Sie als versichert gelten. Sie können sie hier genauer einsehen. 

Sie wurden vor 1961 geboren? Dann gilt für Sie eine Sonderregelung, sofern Ihre bisherige Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr möglich ist. Alles, was für die Beantragung wichtig ist, können Sie hier nachlesen.

Wichtig: Die geforderten 5 Jahre Versicherung sind nicht relevant, wenn Sie aus folgenden Gründen Erwerbsminderungsrente beantragen:

Auch bei den Pflichtbeiträgen gibt es Ausnahmen. Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, auch wenn die erforderlichen 3 Jahre nicht zusammengekommen sind. Näheres zu diesen Ausnahmen finden Sie auf dieser Informationsseite der Rentenversicherung.

Voraussetzungen für Menschen mit Behinderung

Um Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Sie zumindest eine der Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie arbeiten in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anderen beschützenden Einrichtung. In beiden Fällen gelten Sie als voll erwerbsgemindert. 
  • Sie können wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein.

Benötigte Dokumente für die Beantragung der Erwerbsminderungsrente

Im Regelfall benötigen Sie folgende Dokumente für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente:

  • letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden); sollten ähnliche Dokumente aus dem Ausland vorliegen, auch diese beifügen
  • letzter Versicherungsverlauf der Krankenversicherung (ab 01.01.1989; Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte und Ärztinnen
  • Angaben über evtl. Krankenhaus- und Kuraufenthalte in den letzten Jahren (Zeitraum, Anschrift, aktuelle Gutachten, Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte bzw. sonstige Arztberichte)
  • Angaben zur Betriebsrente (mit Name und Anschrift der zahlenden Stelle sowie dem Aktenzeichen)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief o.ä.)
  • Angaben über die Höhe Ihres Bruttoverdienstes
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • Nachweis über den Bezug einer Unfallrente
  • Dokumente zum Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld o.ä.): In diesem Fall bitte die zahlende Stelle sowie das Aktenzeichen mit angeben.
  • Ihre Bankverbindung (im Format IBAN / BIC) 
  • Angaben zu Ihrer Krankenkasse (am besten die Versicherungskarte)
  • ein Ausweisdokument
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung)
  • Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis (falls nicht vorhanden: eine aktuelle Bescheinigung über den Grad der Behinderung, ausgestellt durch die zur Feststellung der Schwerbehinderung zuständigen Stelle)
  • ggf. Sozialversicherungsausweis der DDR
  • ggf. Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung 
  • ggf. Geburtsnachweise für die Kinder 
  • ggf. Vollmacht/Gerichtsbeschluss, falls jemand anderes für Sie den Antrag stellt

Darum ist die Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente so wichtig:

Die Erwerbsminderungsrente hilft Ihnen dabei, sich auf eine Verbesserung der Symptome zu konzentrieren und diese sich nicht noch weiter durch Arbeitsbelastung zu verschlechtern.

Wie läuft die Beantragung der Erwerbsminderungsrente ab? 

1. Alle nötigen Formulare heraussuchen

Es gibt mehrere Formulare, die für die Beantragung der Erwerbsminderungsrente relevant sind. Sie können die zutreffenden Anträge hier herunterladen. Neben dem Hauptantrag kann, je nach persönlicher Situation, auch ein Zusatzformular notwendig sein. Bei Fragen können Sie auch einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen. Die Kontaktdaten haben wir Ihnen am Ende des Artikels vermerkt.

2. Die Anlaufstelle in Erfahrung bringen

Die Bundesländer haben jeweils eine eigene Anlaufstelle. Sie können sie hier in Erfahrung bringen.

3. Den Antrag abschicken oder abgeben

Sie können die Formulare per Post an Ihre zuständige Stelle senden oder bei der örtlichen Beratungsstelle abgeben. 

Ab wann wird die Erwerbsminderungsrente ausbezahlt und wie lange kann sie bezogen werden?

Die Erwerbsminderungsrente beginnt, sobald die Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen festgestellt und von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt wurde. 

Die Anträge werden in den meisten Fällen befristet bewilligt. Man hofft, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert. Daher wird die Rentenhöhe regelmäßig überprüft. Erst nach neun Jahren ohne Veränderung wird auf eine unbefristete Bewilligung umgestellt. 

Sobald Sie Anspruch auf Ihre reguläre Altersrente haben, bekommen Sie diese anstelle der Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.

Aktuelle Änderungen und Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente

Verbesserungen für bestehende Erwerbsminderungsrenten ab Juli 2024: Eine bedeutende Neuerung betrifft die Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2019 eine Erwerbsminderungsrente bezogen. Diese Gruppe war von den Verbesserungen des Rentenpakts 2019, insbesondere der verlängerten Zurechnungszeit, zunächst nicht erfasst. Ab dem 1. Juli 2024 wird jedoch ein pauschaler Zuschlag eingeführt, der die Höhe der monatlichen Rente für bestehende Erwerbsminderungsrenten spürbar erhöht.

  • Basis für den Zuschlag: Der Zuschlag basiert auf der Zurechnungszeit, die seit dem 1. Januar 2019 bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten gilt.
  • Zuschlagshöhen:
    • Für Renten, die von Januar 2001 bis Juni 2014 begonnen wurden: Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent.
    • Für Renten, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 eingeführt wurden: Der Zuschlag beträgt 4,5 Prozent.
  • Anwendung auf laufende Altersrenten: Der Zuschlag wird ebenfalls an laufende Altersrenten ausgezahlt, die direkt einer Erwerbsminderungsrente folgen, sofern diese im Zeitraum von 2001 bis 2018 bewilligt wurde.

Insgesamt werden etwa 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner von dieser Maßnahme profitieren. Wichtig zu beachten ist, dass für den Erhalt des Zuschlags keine gesonderte Antragstellung erforderlich ist, was den Prozess für die Betroffenen erheblich vereinfacht.

Wie viel Erwerbsminderungsrente wird ausbezahlt und wie wird sie berechnet?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Beitragsjahre, des vorherigen Verdienstes und des Alters des Antragstellers. Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrenten: die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Sie können nur noch höchstens 3 Stunden täglich arbeiten? Dann steht Ihnen der Höchstbetrag zu. Sie können die Höhe auf Ihren Rentenbescheiden einsehen. Berechnet wird diese aus den Beitragsjahren, dem vorherigen Verdienst und den Jahren bis zur regulären Rente.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie einen Teilbetrag. Dieser entspricht der Hälfte des Betrags, den Sie bei voller Erwerbsminderung bekommen würden. Wie viel Sie ohne Abzüge hinzuverdienen können, wird individuell festgesetzt.

Wichtig: In Ihrem Bereich ist eine Teilzeitstelle nicht möglich? Dann haben Sie ggf. Anspruch auf die volle Rentenhöhe.

Erwerbsminderungsrente und Zuverdienstgrenzen

Sie können jährlich 6.300 Euro (bei voller Erwerbsminderung) bzw. mindestens 15.989,40 Euro (bei teilweiser Erwerbsminderung) hinzuverdienen, solange Sie es bei der Versicherung melden. Höhere Beträge werden mit 40% auf die Rente angerechnet. Beachten Sie jedoch, dass Sie höchstens drei bzw. sechs Stunden täglich arbeiten dürfen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Kann man Erwerbsminderungsrente zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen bekommen?

Bei befristeten Rentenzahlungen gilt: Sozialhilfe und Hartz4 können beantragt werden, die Erwerbsminderungsrente wird auf diese Leistungen jedoch angerechnet. 

Für unbefristete Rentenzahlungen gilt: Sie können Grundsicherung beantragen, falls die Rente nicht ausreicht. 

Kosten und Dauer der Antragsstellung für die Erwerbsminderungsrente

Die Bearbeitungszeit liegt im Regelfall zwischen 3 und 4 Monaten nach Antragsstellung.

Die Antragsstellung ist kostenfrei möglich.

An wen kann ich mich wenden bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente? 

Bei der Deutschen Rentenversicherung ist ein Beratungstermin möglich. Sie können dafür einen Termin vereinbaren.

Die Rentenversicherung ist außerdem über das Internet, per Telefon sowie über Partnerbüros in vielen deutschen Städten zu erreichen. 

Kontakt:

0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon)

www.deutscherentenversicherung.de

info@deutscherentenversicherung.de

Finanzielle Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit aus Gesundheitsgründen

Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten kann, kann Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Höhe ist abhängig von den Ansprüchen, die auch bei der Altersrente bestehen. 

Dem Antrag müssen ärztliche Unterlagen beigelegt werden, die beweisen, dass Ihre Gesundheit Sie im Arbeitsleben einschränkt. Außerdem wird geprüft, ob eine Umschulung helfen kann, sodass Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst verdienen können.

Sie können sich bei der Rentenversicherung beraten lassen, ob die Erwerbsminderungsrente in Ihrem Fall infrage kommt. Je nach gesundheitlichem Zustand und Behandlungsgeschichte wird Ihr Antrag dann individuell entschieden.

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