Die Energiewende schreitet stetig voran und auch Privathaushalte möchten bei der Umstellung auf erneuerbare Energien mitmachen. Mit der Installation von Photovoltaikanlagen erhoffen sie sich, nicht nur einen Beitrag für die Umwelt zu leisten, sondern auch langfristig Kosten einzusparen. Bei der Anbringung der Solaranlage gibt es jedoch einiges zu beachten. An erster Stelle steht die Frage: Wird eine Baugenehmigung benötigt? Alles dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Deutschlands Bauordnungen
Die Regelungen zur Genehmigung von PV-Anlagen sind in Deutschland nicht auf Bundesebene, sondern auf Landesebene geregelt. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung, in der die Genehmigungspflicht geregelt ist. Grundsätzlich sind die Regelungen aber in den meisten Bundesländern sehr ähnlich.
👉 Genehmigungsfreie Solaranlagen
Wenn Sie für Ihre Solaranlage Sonnenkollektoren auf Ihrem eigenen Grundstück anbringen möchten, können Sie das als Privatperson grundsätzlich ohne Genehmigung tun. Das gilt vor allem, wenn die Anlage auf folgenden Flächen fest installiert wird:
- Dachflächen,
- Flachdächer,
- Fassaden,
- Gebäudewände.
Auch kleine freistehende PV-Anlagen für den Garten sind genehmigungsfrei erlaubt. Wenn Sie Ihre Solaranlage freistehend im Garten aufstellen möchten, müssen Sie jedoch gewisse Höchstmaße beachten, denn ab einer gewissen Größe benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Ihre PV-Anlage darf nicht über das Dach hinausragen. Es muss sich also komplett auf der Fläche des Daches befinden.
In diesen Fällen brauchen Sie eine Baugenehmigung
Die gebäudeunabhängigen, freistehenden PV-Anlagen dürfen in den meisten Bundesländern eine Höhe von drei Metern und eine Länge von neun Metern nicht überschreiten. Ansonsten benötigen Sie dafür eine Baugenehmigung.
In der Regel gelten auch PV-Anlagen, die auf fremden Dächern installiert werden, als genehmigungspflichtig, da hier von einer gewerblichen Nutzung ausgegangen wird.
👉 Brandenburg: Solaranlagen auf Flachdächern brauchen eine Baugenehmigung, wenn sie eine Fläche von mehr als 10 m² und eine Höhe von mehr als 60 cm haben
👉 Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz: Es müssen alle Solaranlagen genehmigt werden, die nicht fest am Haus installiert werden sollen, unabhängig von Ihrer Fläche. In Rheinland-Pfalz brauchen alle Solaranlagen eine Genehmigung, wenn Sie sich in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden, auch wenn Sie nicht freistehend, sondern an einem Gebäude angebracht sind.
👉 Hessen: Alle Solaranlagen ab einer Fläche von mehr als 10 m² sind genehmigungspflichtig. Außerdem brauchen alle Solaranlagen eine Geehmigung, wenn Sie sich in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden oder großen Freiflächenanlagen befinden.
Individuelle Abklärung mit Bauämtern
In gewissen Fällen kann eine Genehmigung auch notwendig sein, wenn Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht oder sich in einem Gebiet mit Ensembleschutz befindet. In diesen Fällen müssen Sie mit Ihrem örtlichen Bauamt abklären, ob die Anbringung von Sonnenkollektoren möglich ist.
Auch wenn Sie eine Solaranlage an Ihrer Fassade anbringen möchten, die über die Gebäudehülle hinausragt, benötigen Sie eventuell eine Baugenehmigung. Das gilt auch für besonders große Photovoltaikanlagen, die beispielsweise auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses oder an öffentlichen Gebäuden angebracht werden sollen.
Im Falle einer freistehenden Solaranlage brauchen Sie oft eine Genehmigung. Das heißt, Solaranlagen, die von dem Gebäude getrennt sind.
So erhalten Sie die Baugenehmigung
Falls Sie genehmigungspflichtige Sonnenkollektoren installieren möchten, müssen Sie dazu zunächst Ihr lokales Bauamt kontaktieren. Hier werden Sie über alle notwendigen Dokumente informiert. Diese reichen Sie dann gemeinsam mit dem Bauantrag ein. Ein Antragsformular bekommen Sie ebenfalls von Ihrem Bauamt.
Die Kosten für eine Baugenehmigung für eine PV-Anlage betragen in der Regel bis zu 1.000 Euro. Das ist aber je nach Ort anders.
Die Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung kann zwischen zwei Wochen und sechs Monaten variieren. In der Regel erhalten Sie den Bescheid jedoch innerhalb von drei Monaten.
Genehmigung erteilt: Die nächsten Schritte
Wenn Ihre Baugenehmigung erteilt wurde, oder Sie keine benötigen, können Sie mit den nächsten Schritten für Ihre PV-Anlage beginnen:
👉 Absprache mit den Nachbarn:
Auch wenn Sie von Ihrem Nachbarn keine Genehmigung benötigen, sollten Sie Ihnen zumindest das Bauvorhaben mitteilen. Klären Sie ab, wie hoch eventuelle Störfaktoren sein könnten, und versuchen Sie, diese vor der Installation zu minimieren. Dazu gehören etwa das Blenden durch die Glasflächen oder der Schattenwurf der Sonnenkollektoren.
👉 Einhaltung der Bauordnung:
Vergewissern Sie sich auch, dass Sie alle Bauordnungen Ihres Bundeslandes einhalten. Dazu gehört etwa die Minimierung von Brandrisiken durch genügend Abstand zu benachbarten Grundstücken.
👉 Beantragen von Solar-Förderungen:
Informieren Sie sich darüber, welche Photovoltaik-Förderungen es in Deutschland gibt. Sie können nicht nur einen Zuschuss zur Installation erhalten, sondern auch eine Entlohnung, wenn Sie Ihren Strom ins Netz einspeisen.
👉 Den richtigen Anbieter finden:
Informieren Sie sich auch über die besten Photovoltaik-Anbieter oder Solarteure in Deutschland und lassen Sie sich ein gutes Angebot machen, bevor Sie mit dem Bauvorhaben starten.
Ihre neue Solaranlage
In Deutschland benötigen Sie in der Regel keine Baugenehmigung für die Installation von Sonnenkollektoren an Ihrem Gebäude. In gewissen Fällen, wie bei großen freistehenden Anlagen, besonders großen Solaranlagen auf Dächern, oder PV-Anlagen an denkmalgeschützten Gebäuden, ist die Erlaubnis doch nötig. Die Genehmigung erhalten Sie von Ihrem lokalen Bauamt. Dabei fallen Kosten von bis zu 1.000 Euro und Wartezeiten von einigen Wochen bis Monaten an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was, wenn mein Antrag auf eine Baugenehmigung abgelehnt wird?
Wird Ihr Antrag auf eine Baugenehmigung vom Bauamt abgelehnt, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den negativen Bescheid erheben. Ihr Anliegen wird dann erneut überprüft.
Was bedeutet „PV-ready“ bei Neubauten?
„PV-ready“ bedeutet, dass Neubauten baulich so vorbereitet sein müssen, dass eine Photovoltaikanlage problemlos nachgerüstet werden kann. Dies umfasst beispielsweise die statische Auslegung des Daches für die zusätzliche Last und die Verlegung von Leerrohren für die elektrische Verkabelung.