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So beantragen Sie Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Von IntFormalities
Aktualisiert am 12. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Wer im Alter, aufgrund einer Behinderung oder nach einer Verletzung pflegebedürftig wird, steht plötzlich vor neuen Herausforderungen. Treppenstufen werden unbezwingbar, sogar Fenstergriffe können zu weit oben für den Pflegebedürftigen sein. In diesem Fall ist ein Umbau notwendig, den die Pflegekasse bezuschusst. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen unterstützt werden, wie der Antrag funktioniert und mit welchem Betrag Sie rechnen können.

Wohnraumanpassung: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Was versteht man unter Wohnraumanpassung?

Unter diesem Begriff werden Veränderungen im Haus oder in der Wohnung bezeichnet, damit Pflegebedürftige besser dort leben können. Barrierefreiheit ermöglicht es den Personen, möglichst selbstständig ihren Alltag zu bestreiten. So wird die Pflege erleichtert und Pflegebedürftige können sich so sicher wie möglich in ihrem eigenen Zuhause bewegen.

Beispiele sind Treppenlifte, herabgesetzte Küchenmöbel, spezielle Pflegebetten, stufenlos begehbare Duschen und vieles mehr.

Wer hat Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Grundsätzlich haben Menschen Anspruch, die in Deutschland pflegeversichert sind und mindestens Pflegegrad 1 haben. 

Voraussetzungen und notwendige Dokumente für eine Beantragung

Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen: 

  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (früher Pflegestufe genannt)
  • Ihre Umbaumaßnahmen erfüllen eines der folgenden Punkte: 
    • Erst durch die Maßnahmen wird die häusliche Pflege überhaupt möglich.
    • Ein selbstständigeres Leben wird durch die Maßnahmen für die pflegebedürftige Person möglich.
    • Es wird sich durch die Umbaumaßnahmen eine erhebliche Verbesserung der Pflegesituation einstellen. Sowohl die pflegebedürftige wie auch die pflegende Person wird stark entlastet. 

Sie sollten folgende Dokumente und Informationen beilegen, wenn Sie Ihren Antrag stellen: 

  • eine Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahmen, jeweils mit Begründung der Notwendigkeit
  • die Daten des Pflegebedürftigen (Name, Adresse und Versichertennummer)
  • ggf. Details zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die in der Vergangenheit bezuschusst wurden
  • optimalerweise bereits Kostenvoranschläge der Handwerksbetriebe
  • Ihre Kontoverbindung oder die eines Unternehmens, das die Umbauten vornehmen wird

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen: So geht’s

Zunächst: Bei einer Mietwohnung sollten Sie vorab auch mit dem Vermieter sprechen, bevor Umbauten vorgenommen werden!

1. Kosten überschlagen

Holen Sie vorab Informationen ein, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem Zuhause haben. Lassen Sie die Kosten berechnen, um einen Eindruck zu gewinnen. Überschreiten Sie nämlich die Höchstgrenze der Bezuschussung, müssen Sie den Rest selbst dazuzahlen. Wichtig auch: Sie müssen alle Umbauten in einem einzigen Antrag einreichen. Informieren Sie sich also ausgiebig, bevor Sie sich an die Pflegekasse wenden

2. Pflegekasse kontaktieren

Wer unsicher ist, welche Pflegekasse zuständig ist, informiert sich zunächst bei der Krankenkasse. Beide gehören nämlich zusammen.

Sie senden per Mail, Fax oder Post einen formlosen Antrag, in dem Sie all Ihre Vorhaben beschreiben und begründen. 

3. Ggf. Widerspruch einlegen

Sollten Sie bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen wollen, ist das möglich. Suchen Sie sich hierzu am besten Expertenrat. Gut zu wissen: Eine Begründung, wieso abgelehnt wurde, muss die Pflegekasse in jedem Fall liefern.

Es ist auch möglich, die Rechnungen erst nach dem Umbau bei der Pflegekasse einzureichen. Dann tragen Sie jedoch das große Risiko, dass eventuell nichts oder nicht alles erstattet wird.

Wie hoch ist der Betrag, der bewilligt werden kann?

Der Höchstbetrag für Wohnraumanpassungen beträgt 4.000 Euro. Wie viel die Pflegekasse tatsächlich übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Der Höchstbetrag ist unabhängig von der Pflegestufe. Falls mehrere Pflegebedürftige im gleichen Haushalt leben, sind bis zu 16.000 Euro Zuschuss möglich.

Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden pro pflegebedürftiger Person nur einmalig bezuschusst, der Betrag soll also für alle Umbauen gelten. Das heißt: Sie beantragen so viele Umbauarbeiten wie möglich auf einmal. 

Wenn der Pflegebedarf sich ändern sollte, macht es aber Sinn, bei nötigen Umbauten einen erneuten Antrag zu stellen. 

Welche Wohnraumanpassungen finanziert die Pflegekasse?

Finanziert werden folgende Maßnahmen:

  • Größere Umbauten an der Bausubstanz, bei denen beispielsweise das Bad barrierefrei umgebaut wird oder Mauern entfernt werden. 
  • Das Haus oder die Wohnung werden an die Bedürfnisse angepasst, indem etwa ein Lift eingebaut wird, Griffe versetzt werden o.ä.
  • Es werden Hilfestellungen speziell für die pflegebedürftige Person eingebaut, beispielsweise ein Pflegebett, niedrigere Möbel oder ähnliches.

Es gibt aus der Praxis einige Beispiele für Maßnahmen, die nicht bewilligt werden, da sie nicht genug an die Pflegebedürftigkeit gekoppelt sind. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen an der Treppe, Brandschutzmaßnahmen oder die Behebung von Feuchtigkeitsschäden. Mehr Beispiele dazu lesen Sie hier

Ein Umzug dagegen kann unter Umständen durchaus durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Informieren Sie sich im Zweifel vorab, was ratsam ist in Ihrem Fall.

Kann ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen, wenn ich andere staatliche Leistungen beziehe?

Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden von der Pflegekasse bewilligt und ausgezahlt. Ob Sie noch andere Leistungen wie Bürgergeld oder eine Rente z.B. beziehen, ist hierfür nicht relevant.

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Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Wohnraumanpassungen?

Wenden Sie sich am besten an Ihre Pflegekasse. Eventuell gibt es auch Unternehmen (z.B. Treppenlifthersteller) oder Handwerksbetriebe in Ihrer Umgebung, die auf Umbauten dieser Art spezialisiert sind. Auch hier können Sie nachfragen.

Alles Wichtige in Kürze

Bis zu 4.000 Euro Zuschuss sind möglich, wenn Sie pflegebedürftig sind und Ihren Wohnraum umbauen müssen. Für Badumbau, Treppenlift und Co. können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag einreichen.
Wie hoch die Summe dann tatsächlich ausfällt, kommt auf den Einzelfall an. Der Pflegegrad jedenfalls ist irrelevant für den Antrag, solange Sie einen bescheinigt haben. Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, wobei Sie am besten bereits Kostenvoranschläge beilegen. Wichtig: Sie müssen alle Umbaumaßnahmen auf einmal beantragen, da die Bewilligung eines zweiten Antrags für die gleiche Person sehr unwahrscheinlich ist.

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